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Thema: Besondere Regelung bei der Gestaltung von AGB? vom 16.01.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Besondere Regelung bei der Gestaltung von AGB?
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 16.01.2015 09:34
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Besondere Regelung bei der Gestaltung von AGB?

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Hallo Leute,
wenn man auf die Rückseite von Lieferscheinen, Briefbögen etc. AGB drucken möchte (diese liegen vom Anwalt als MS word Dokument) bereit, muss ich da auf irgendwas achten?

Farbe 50% grau?
Schriftart und Größe etc.?
Randabstand...?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
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Verfasst Fr 16.01.2015 09:50
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http://www.versandhandelsrecht.de/2014/06/fernabsatzrecht/kleingedrucktes-agb-und-schriftgroesse/
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 16.01.2015 20:48
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Ok danke. Hilft schon mal etwas weiter.

Aber wie siehts aus mit der Farbe? Die sind ja meist grau.
Und muss das Erstellungsdatum auf den agb stehen?
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.01.2015 10:11
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Generell ist nichts gegen Grau einzuwenden. Das hängt auch von der Lesbarkeit der Schriftart ab.
Das Erstellungs- bzw. letzte Änderungsdatum würde ich immer mit angeben. Ob man das zwingend muss, kann ich nicht beurteilen.

Wir haben die ganze AGB-Geschichte folgendermaßen gehandhabt:
unsere AGB sind sowohl auf den Geschäftsbögen abgedruckt, als auch auf der Homepage veröffentlicht. In jedem Angebot, jeder Auftragsbestätigung, jedem Lieferschein und jeder Rechnung wird im Text noch einmal darauf hingewiesen, dass unsere AGB als PDF auch zum Download zur Verfügung steht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.01.2015 10:18
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Und beim Datum würde ich sagen, dass sich das schon aus dr Logik der Sache erübrigt. Denn die AGB werden ja im Kontext übergeben und der hat dann das Datum.
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.01.2015 11:21
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Eigentlich schon. Aber wir haben mit vielen Kunden langjährige Geschäftsbeziehungen und in dieser Zeit können auch Änderungen in den AGB vorgenommen werden. Daher ist es immer gut, wenn auch ein Datum angegeben ist. Wir hinterlegen für unsere Lieferanten auch deren AGB in den Unterlagen. Mit einem Datumsabgleich können wir sofort sehen, ob wir noch über die aktuellste Version verfügen.
Und ich bin mir nicht sicher, ob vielleicht DQS/QMS-zertifizierte Unternehmen doch ein Erstellungs- bzw. Änderungs-Datum mit angeben müssen.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.01.2015 11:26
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Und daran denken, dass man bei kleinen Schriften in Grau besser eine Sonderfarbe nutzen sollte.

Hatten wir doch vor kurzem erst hier:
http://www.mediengestalter.info/forum/7/treppeneffekt-beim-druck-176840-1.html

Und da war die Schrift normal groß... * Such, Fiffi, such! *
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