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Thema: Beschriftung abmachen bei Nichtzahlung der Rechnung vom 01.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Beschriftung abmachen bei Nichtzahlung der Rechnung
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Stupid Duck
Threadersteller

Dabei seit: 18.02.2004
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 14:43
Titel

Beschriftung abmachen bei Nichtzahlung der Rechnung

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Vorgeschichte:
Mein Vater hat ein Beschriftungsunternehmen (Schaufenster, etc.); der Kunde hat ca. 1000€ nicht gezahlt. Mahnung sind geschickt. Kunde sagte sogar er habe gezahlt obwohl kein Geld ins Konto eingegangen ist.


Vorgehen:
Ich habe mir die ganzen Threads mit "Kunde nicht gezahlt" durchgelesen und werde das meinem Vater auch so mal
vorlegen.

Ne andere Frage wäre: Darf ich die Folie wieder abmachen? Oder bekomm ich da mehr Probleme als wir sowieso schon haben. Die Arbeit wär mir das auch jedenfall wert.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 14:52
Titel

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Sagt dem Kunden er solle dies erstmal nachweisen, mit der Kopie eines Kontoauszuges o.ä.. Womöglich hat er es falsch überwiesen, man weiß ja nie.

Rein rechtlich dürfte die Folie ja noch euer Eigentum sein, aber die einfach abmachen würde ich lassen, das gibt meist mehr Ärger als ihr ohnehinschon habt
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 15:02
Titel

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Mach selbst auch hin und wieder pa plottsachen und ich denke es ist leider so, das du das nicht abmachen darfst/solltest. Hab von nem Kumpel mal gehört, das ne Fliesenfirma bei einem Job auch voll miese gemacht hat und bei denen ist es auch so, das Material was montiert wurde, nicht mehr Eigentum der Firma sei, egal ob geld geflossen ist oder nicht.

Ich wäre da also vorsichtig. Klar sind 1000€ nicht wenig, aber es ist ja ned der EK...

Viel Glück!

Peaze!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 15:16
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Die Ware darf auf keinen Fall wieder abgemacht werden.
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 15:56
Titel

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MacCon hat geschrieben:
Die Ware darf auf keinen Fall wieder abgemacht werden.


und zwar aus dem grund das: ___________________________


ne sach mal, interessiert mich jetzt Lächel
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 16:13
Titel

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ist wie mit dem Installateur. Wenn du den nicht bezahlst, darf er dir auch nicht wieder das Klo abmontieren.

Da hab ich keine Quelle zu - ist aber so.
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.12.2006 16:29
Titel

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MacCon hat geschrieben:
ist wie mit dem Installateur. Wenn du den nicht bezahlst, darf er dir auch nicht wieder das Klo abmontieren.

Da hab ich keine Quelle zu - ist aber so.


Ich auch nicht, aber ich denke bei der Montage geht einfach das Eigentumsrecht an den, dem auch der rest gehört. Beim Installateur ist das das klo zum Badezimmer und bei der Beschriftung halt die Folie auf dem Auto.

Alles ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt und auch kein Sohn eines solchens.

Peaze!
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.12.2006 21:24
Titel

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MacCon hat geschrieben:
ist wie mit dem Installateur. Wenn du den nicht bezahlst, darf er dir auch nicht wieder das Klo abmontieren.

Da hab ich keine Quelle zu - ist aber so.

jepp, ist so.

§929BGB

Besitzer != Eigentümer.
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