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chrisp4u
Threadersteller
Dabei seit: 21.09.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.11.2009 10:52
Titel Berufshaftpflicht |
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Hallo,
habe hier mal eine allgemeine Frage:
Ich habe nach meiner Ausbildung zum Grafik-Designer noch ein Architektur-Studium gemacht (allerdings nur Bachelor - also: darf ich keine Häuser planen - bin quasi ein studierter Bauzeichner ).
Ich habe eine Immobiliengesellschaft als Kunde - Die wollen ein Exposé.
Neben dem üblichen Kram sollen da ja auch Baupläne mit rein und da keine da sind, soll ich die mitzeichnen.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Wenn ich jetzt nen Fehler mache, zum Beispiel irgendwas zeichne, was es an dieser Stelle nicht gibt (Tür / Wand / Fenster / etc.) und das ganze dann drucken lasse, kann man die Exposés ja nicht zum Verkauf nutzen (Wahrheitsgemäße Angaben). Es müssen also neue her.
Meint ihr, dass das die Standart Grafiker Haftpflicht übernimmt?
(Also ich meine ich müsste den Plan dann irgendwie der Versicherung als Reinzeichnung verkaufen)
BTW: Architekten Haftpflicht kann man vergessen, die übernehmen keinnerlei Planungsfehler, sondern nur Schäden am Bau und Personenschäden - ganz nach dem Motto: Dummheit ist nicht mitversichert!
Zuletzt bearbeitet von chrisp4u am Mo 16.11.2009 10:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 16.11.2009 10:58
Titel
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das gilt für alles versicherungen, wenn du fahrlässig handelst. mach doch nen test und ruf versch. versicherungen an und frag da nach. das würde ich machen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.11.2009 11:40
Titel
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Das ist keine allgemeine, sondern eine spezielle Frage
Mach es wie nefliete sagt. Schreib (!) deiner Versicherung ne Mail, schildere denen den Sachverhalt und dann bekommst du die einzig verbindliche nd zuverläsige Antwort.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.11.2009 11:56
Titel
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im zweifelsfall würde ich die expose dem kunden zur prüfung und freigabe vorlegen und mir die freigabe schriftlich geben lassen. dann hat im falle des nachdrucks der kunde erstmal den schwarzen peter, weil er nicht gewissenhaft genug geprüft hat. ob du dich dann an einem evtl. schaden beteiligst, obliegt dann deiner kulanz. wenn es ein wichtiger kunde ist und der fehler eindeutig auf deinem mist gewachsen is, kann man ja eine beteiligung an den kosten anbieten.
zum thema versicherung: es gibt zwar versicherungen die genau solche schadensfälle abdecken - aber die sind zum einen sehr teuer und zum anderen sind die klauseln, wann ein schaden von der versicherung gezahlt wird und wann nicht ziemlich undurchsichtig und verzwickt. da würd ich mich im zweifelsfall nicht drauf verlassen wollen.
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