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Thema: Beratung und Entwurf in Rechung stellen? vom 12.01.2009

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Beratung und Entwurf in Rechung stellen?
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Diggler

Dabei seit: 14.01.2008
Ort: Kiel, Aachen, Puerto
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.01.2009 16:19
Titel

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ja finde ich auch!

Aber solche Dinge passieren unweigerlich immer wieder ab und an.
Bei Neukunden mache ich es grundsätzlich nur gegen Anzahlung. Und wenns nur 50 Euro sind!
Das ist ein vertrauensvorschuss den der Kunde aber bis jetzt nie abgelehnt hat wenn ichs vernünftig kommuniziert habe! So ist einfach dann auch ein wenig mehr Druck da um letzendlich zu einer Druckfreigabe zu gelangen.
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