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Thema: Beratung und Entwurf in Rechung stellen? vom 12.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Beratung und Entwurf in Rechung stellen?
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Asi Prollowski

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Verfasst Mo 12.01.2009 23:57
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Zitat:
Das macht dein Händler auch nur weil du ein guter Kunde bist.


Es gibt für den sicher bessere Kunden als mich, der alle vier bis fünf Jahre ein bis zwei neue LKW kauft. Ein besserer Kunde ist gegenüber, der nimmt alle vier Jahre 40 bis 50 neue Zugmaschinen. Allerdings kann dem auch ein Krauter wie ich den Monatsbonus sichern, wenn gerade kein anderer da ist der kauft.

Ich hab ja gesagt, dass man das nicht direkt vergleichen kann. Die rechnen eben anders über einen Jahresabsatz an Nutzfahrzeugen und X Euro oder Prozent Kosten sind dann eben Werbung. Ob das nun Prospekte oder Vorführwagengestellung oder beides im Mix ist spielt ja unterm Strich keine Rolle.

Und damit sind wir wieder beim Allgemeinen: Jeder muss für sich selber die Grenze ziehen, was zum normalen administrativen Aufwand gehört, der zum passenden Anteil in die Gesamtkalkulation fällt, also Kundenerstkontakt, Angebote usw, und wo eben die Grenze ist.

Da kannst du aber nicht im Nachhinein mit ankommen. Dann musst du vorher sagen: Okay, ne Stunde beim Kunden und auf dem Bierdeckel scribbeln ist drin, aber wenn der Kunde nen Entwurf will, dann kostet das XY.


Zuletzt bearbeitet von Asi Prollowski am Mo 12.01.2009 23:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Di 13.01.2009 00:11
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Re: Beratung und Entwurf in Rechung stellen?

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@Sam.sh
So wie Du die Sache darstellst, kann ich Deine Position verstehen und würde wohl auch eine Rechnung schreiben.

Trotzdem: Du bist selbstständig. Warum diskutierst Du in einem Forum über Deine unternehmerische Entscheidungen? Mach, was Du für richtig hälst und heul hier nicht rum.

Gruß

Achim
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Verfasst Di 13.01.2009 10:46
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Sam.sh hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
du bist wütend, weil du was abgeliefert hast ohne auf eine bestätigung zu warten... nisch woa? hat er was unterschrieben? der alte hut eben...

hättest du es ihm denn auch so in rechnung gestellt, wenn er dein logo gekauft hätte?

aber zu deiner frage: versuchen kannst du es ja. immerhin hattet ihr wohl eine absprache (wenn auch mündlich). aber stell dich mal auf nicht zahlung ein. es ist dein gutes recht etwas in rechnung zu stellen, aber nicht immer auch wirklich geld dafür zu bekommen.
wichtig ist eben nur das du dich auf etwas beziehen kannst.


Ich kann ja nicht sagen es gibt nur einen Entwurf wenn der komplette Auftrag unterschrieben wird. (Ging noch um CD, Website, usw.)
Und wer bezahlt mich für die Zeit um mit ihm Kaffe zu trinken?
Bezahlen wird er die Rechnung nicht. Das ist klar. Nur wie läuft das dann beim Gericht?


vermutlich lohnt der weg zum gericht nicht. es muss eben festgestellt werden ob ihr euch einig ward oder nicht. da nichts schriftlich vorliegt ist es schwer zu beweisen.

wenn ich einen kunden beraten sollte stelle ich das in rechnung (das ist eine dienstleistung). ein gespräch bei dem es um einen auftrag geht den ich machen soll, würde ich nichts verlangen (das ist ein service von mir). entwürfe würde ich mir immer entlohnen lassen und nicht kostenlos machen (das ist allerdings variable, hängt vom kunden und auftrag ab).

bei deinen letzten post kam mir der gedanke, das man vlt aneinander vorbei redet, oder? auslachen wollte dich keiner. und die anderen lassen sich ihre arbeit doch auch bezahlen nur sind die sichtweisen etwas anders.
 
Nimroy
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Verfasst Di 13.01.2009 11:20
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Re: Beratung und Entwurf in Rechung stellen?

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Achim M. hat geschrieben:
@Sam.sh
So wie Du die Sache darstellst, kann ich Deine Position verstehen und würde wohl auch eine Rechnung schreiben.

Trotzdem: Du bist selbstständig. Warum diskutierst Du in einem Forum über Deine unternehmerische Entscheidungen? Mach, was Du für richtig hälst und heul hier nicht rum.

Gruß

Achim


Seh ich ähnlich.

Das man im Vertriebsprozess Aufwand investiert (!), ist ein ganz normaler Prozess und fällt in die Kategorie Unternehmerisches Risiko. Natürlich sollte man sich selbst vorher klar machen, wie groß der Aufwand maximal werden darf oder wo man je nach Interessent - Kunden werden sie erst nach Vertragsabschluss - Abstriche machen kann. Aber natürlich muss dieser Aufwand bezahlt werden. Jedoch nicht vom Interessent selbst, sondern eben von den bezahlten Aufträgen. Anders gesagt: Die Kosten, die während des Vertriebsprozesses auflaufen, müssen anteilig auf die anderen Kunden verteilt werden, i.d.R. geschieht dies über den Stundensatz.
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designzicke

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Verfasst Di 13.01.2009 11:22
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Sam.sh hat geschrieben:
stattdessen werde ich hier sogar von denn designern selbst ausgelacht. *ha ha*
also ich werde weiterhin für meine enwtürfe rechnungen ausstellen. die kunden die das nicht möchten leite ich an euch weiter. Lächel


*balla balla* Grins

Anscheinend kannst du Kommentare nicht richtig lesen und deuten... * Keine Ahnung... *

Selbstverständlich lass ich mir Entwürfe bezahlen, aber wie schon gesagt lasse ich mir den Autrag vom Kunden vorher schriftlich absegnen bevor ich auch nur einen Finger rühre...

DU hast das NICHT gemacht und jetzt pflaumst du uns hier an. Ich glaub' es hackt. Das du vorab keinen Vertrag gemacht hast, war dein Fehler und nicht unserer... * Du kannst mich mal... *

Wie ich rauslesen kann, hat der Kunde zwar Wochen später das "ANGEBOT" (nicht den Vertrag) abgelehnt. Du schreibst nirgend, dass du die Zusage für das Angebot bekommen hast, sondern das der vermeintliche Kunde dich um Entwürfe gebeten hat. Viele wissen nicht, dass dies bereits Vertragsbestandteil ist (zumindest ist das bei mir so) und du hast ihn warscheinlich auch nicht darüber aufgeklärt... So dachte er, er schaut sich mal die Entwürfe an und wenn die ihm nicht gefallen, hat sich die Sache für ihn erledigt (was natürlich überhaupt nicht akzeptabel ist und eben deshalb sichert man sich als Designer mit einer kurzen Auftragsbestätigung ab. Das ist echt kein riesen Aufwand. Der Aufwand den du jetzt hast ist größer, nämlich dich rumzuärger, Geld von einem Kunden zu bekommen, der mit großer Wahrscheinlichkeit keins zahlen wird.) Wahrscheinlich ist noch nicht mal ein Satz bei dir gefallen wie "Danke, Herr XY dass ich den Auftrag erhalte" oder ähnlich, oder sowas wie "OK, ich schicke Ihnen dann die Auftragsbestätigung zu." um dem Kunden deutlich zu machen, dass du die Anforderung der Entwürfe als Vertragszusage siehst...

Nochmal: Wenn DU dich nicht absicherst, ist das DEIN Problem und hast kein Recht uns vorzuwerfen (die entsprechende Maßnahmen treffen), dass wir den Berufsstand des Designers in den Dreck ziehen... *balla balla*

Sorry, aber seitdem ich meinen Beruf als Designerin ausübe, habe ich bevor ich mich selbständig gemacht habe, mich mit allerlei Themen auseinandergesetzt. Auch mit der Wichtigkeit (bei dir anscheinend Nichtigkeit - hach, wieviel doch so ein einzelner Buchstabe ausmachen kann) von eindeutigen und schriftlichen Auftragsbestätigungen seitens der Kunden.

Also bleib mal locker... <-- Schuld!

Und nochmal zu deinem Satz: "Ich werde weiterhin für meine Enwtürfe Rechnungen ausstellen." Mach dass, und vielleicht denkst du auch darüber nach Auftragsbestätigungen auszustellen... Ooops

Und wenn dir der Berufsstand des Designers so wichtig ist, dann trete doch dem AGD bei (dort bekommst du dann auch jederzeit juristischen Rat) Das sollten dir die 240,-/Jahr dann schon Wert sein... * Keine Ahnung... *


*pah*

PARENTAL ADVISORY EXPLICIT CONTENT

//
Sam.sh hat geschrieben:
Kein wunder wieso die Leute mit Designern so umgehen.

Hab noch was schönes gelesen, was ich eigentlich ganz nett und passend finde:
Zitat:
Dass sich jedoch die 5% der Kolleginnen und Kollegen, die in Verbänden organisiert sind, von den restlichen 95% sagen lassen müssen, sie hätten versagt, ist verkehrte Welt.


Quellle (danke an Achim M. für den brauchbaren Link...):

http://www.fontblog.de/brauchen-wir-eine-designkammer#comments


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 13.01.2009 12:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 66361
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Verfasst Di 13.01.2009 13:01
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* Wo bin ich? *
 
SL-Design

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Verfasst Di 13.01.2009 15:25
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Bei so einem Projekt wie von Sam vorgestellt gibt es bei mir das Erstgespräch umsonst.
Auch wenn die Anfahrt länger ist.
Das muss ich vorher für mich entscheiden, ob das lohnt.
Im Erstgespräch findet keine umfangreiche Beratung statt. Man lernt sich kennen und ich notiere mir die Bedürfnisse des möglichen Kunden, erzähle ihm was über mich und vielleicht grob, in welche Richtung man bei seinem Problem gehen könnte.
Dann schicke ich ihm aber erstmal ein Angebot. Und dort wird klar definiert, dass Entwurfskosten zu tragen sind, auch wenn es dann nicht zum Auftrag kommen sollte. Vorher gibt es auch keine Entwürfe.
Meistens biete ich erste Entwürfe zu einem sehr günstigen Tagessatz an (300.- - 500.-).
Meistens 3-4 Entwürfe, in Layoutform und vor allem ohne Nutzungsrechte.
Das ist die Grundlage für weiteres Vorgehen.
Gefällt dem Kunden eine Richtung, kann er mir den Auftrag geben, weiterzumachen.
Wenn nicht, zahlt er die Layoutkosten, darf aber dann keinen Entwurf weiterverwursten.
Die meisten Kunden akzeptieren das und halten es auch für gerecht, man muss es eben nur vorher kommunizieren.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.01.2009 15:38
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Ein übliches Vorgehen. Und vor allem den letzten Satz kann man nur immer wieder unterstreichen!!
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