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Thema: Bekanntes geschütztes Material für Präsentation vom 07.02.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bekanntes geschütztes Material für Präsentation
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hansdampfner
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2017
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Verfasst Di 07.02.2017 10:58
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Bekanntes geschütztes Material für Präsentation

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Hallo Leute,
ich habe gerade einen Kunden, dem ich die Shops von Amaz.., Zala... und noch ein paar anderen "Bekannten" nachbauen soll, um seine Werbeanzeigen darin zu platzieren. Alles nur als Grafik versteht sich. Mit diesen will mein Kunde dann bei seinen Kunden werben, was bedeutet dass er in Präsentationen sein Produkt erklärt und zeigt, wie es dann und dann aussehen könnte.

Nun zerbreche ich mir den Kopf darüber, wie es mit den ganzen Rechten in so einem Fall bestellt ist. Die Grafiken werden nie größer veröffentlicht als in einem kleinen Besprechungsraum. Hier allerdings möglicherweise auch in einem Besprechungsraum bei den jeweiligen Shops, also Amaz oder Zalan. Fühlen die sich da auf den Schlipps getreten, wenn deren Design nachgebaut wird? Andererseits muss man es ja so machen um es zu demonstrieren ... Puh, als ersten Job im freien Markt nach der Ausbildung hätte ich mir was einfacheres gewünscht, aber seis drum. Ich habe nun einfach in den Vertrag mit dem Kunden einen Paragrafen eingebaut der besagt, dass bei geschütztem Material wie etwa Logos oder Buchabbildungen/DVD Cover/etc vor Veröffentlichung eine Zustimmung von den Rechteinhabern eingeholt werden muss. Glaubt Ihr damit bin ich auf der sicheren Seite???

Vielen Dank schon im Voraus für Antworten und mögen die stets kalibrierten Displays mit euch sein
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gjet

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Verfasst Di 07.02.2017 11:24
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Hi,
ich würde da nichts "nachbauen" - mach einfach einen Screenshot der Seite und platziere die Werbung darin. Oder musst du die Originalseite verändern?

Dann einfach Bildangabe dazu: "Screenshot (amazing.de) - am 05 Februar 2017"

Da sollte es dann rechtlich keinerlei Probleme geben - warum auch?

Du stellst ja keine Site online, die gleich aussieht...

lg
markus
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
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Verfasst Di 07.02.2017 11:26
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Eine verbindliche Aussage kann nur Anwalt geben, hier kann man nur spekulieren *zwinker*

Im Zeifel kann es für dein Kunde böse enden.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 07.02.2017 11:27
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Re: Bekanntes geschütztes Material für Präsentation

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hansdampfner hat geschrieben:
Ich habe nun einfach in den Vertrag mit dem Kunden einen Paragrafen eingebaut der besagt, dass bei geschütztem Material wie etwa Logos oder Buchabbildungen/DVD Cover/etc vor Veröffentlichung eine Zustimmung von den Rechteinhabern eingeholt werden muss. Glaubt Ihr damit bin ich auf der sicheren Seite???

Da dies bereits geltendes Recht ist, kannst du dich damit vermutlich nicht von Ansprüchen freistellen. Wenn du absolut sicher sein willst, Anwalt! Lächel
Was die Shops angeht, denke ich, das für die Layout- und Präsentationszwecke ein Screenshot (muss man ja nicht nachbauen) des Shops mit Anzeigen versehen absolut ok ist. Dem Kunden würde ich allerdings deutlich machen, das dieses auschließlich für die Präsentationen gedacht sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.

@eugen: Das kann auch für den Designer problematisch werden.


Zuletzt bearbeitet von am Di 07.02.2017 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
hansdampfner
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2017
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Verfasst Di 07.02.2017 11:47
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Hey, danke für die Antworten!

Leider genügt ein Screenshot nicht, denn es müssen recht viele Dinge verändert und umgebaut werden. Deshalb ist es auch schwierig mit der Bildangabe. Müsste dann zum Teil mehrere Zeilen Bildangaben und Logocopyrights mit einbringen, was der Ansehnlichkeit nicht unbedingt förderlich ist.

Schwieriges Thema, andererseits wird ja wirklich nichts davon irgendwie veröffentlicht ...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 07.02.2017 14:54
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Ich bin davon überzeugt, dass es bei Präsentationen weniger ein Problem ist. Es wird nicht veröffentlicht und dient nur der Anschauung. Wer sollte da jetzt Probleme machen?

Allgemein: Auch das Anbringen der Urheberrechtshinweise entbindet dich nicht von der "Schuld". Was nicht genutzt werden darf, kann eben nicht benutzt werden. Der Urheberhinweis ist ja auch bereits rechtlich verpflichtend (du musst immer den Urheber nennen, darauf hat er/sie ein Recht). Es geht immer nur um die Erlaubnis/Lizenz zur Nutzung.


Zuletzt bearbeitet von am Di 07.02.2017 17:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
gjet

Dabei seit: 09.10.2008
Ort: Graz, Österreich
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.02.2017 16:34
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Hi,
zum Allgemeinen finde ich:

Wenn der Screenshot nur als Darstellung verwendet wird (mit Angabe des Urhebers) sehe ich keine Probleme wegen dem Urheberrecht. Wieso auch? Du ziehst keinen Nutzen daraus (wenn du nicht damit wirbst), veränderst nichts (das wäre bei dir der Knackpunkt) und schadest niemandem damit.

Natürlich wenn du einen großen Pi**el über das Amazen-Logo malst und das ganze auf Facebook stellst schaut die Sache anders aus - da würdest du jemandem schaden..

Oder auch wenn du eine Seite online stellst die "recht ähnlich" aussieht und auch Waren verkauft wird es ein Problem geben.

lg
markus
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hansdampfner
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2017
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Verfasst Di 07.02.2017 18:20
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Hey Markus, danke für deine Antwort.

gjet hat geschrieben:
... veränderst nichts (das wäre bei dir der Knackpunkt) und ...


Inwiefern findest du das ist der Knackpunkt?
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