jacob-1
Threadersteller
Dabei seit: 29.05.2008
Ort: Berlin
Alter: -
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Verfasst Mi 27.08.2008 09:35
Titel Beispielbild - Recht auf eigenes Bild - Frage? |
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Hallo,
kann mir jemand von euch Auskunft erteilen, ob ich eine Filmsequenz wie die verlinkte (handelt sich hier aber nur um ein Bild) in einen Imagefilm verwenden darf, oder verstoße ich gegen bestehende Rechte, wie "Recht auf eigenes Bild" oder ähnliches?
Die Aufnahme ist auf einem öffentlichen Fest entstanden.
Der Ton spielt keine Rolle und soll nicht verwendet werden.
http://www.go-stop.de/oben/chor.jpg
Antwort wäre nett
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.08.2008 11:06
Titel
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http://www.blsv.de/blsv/downloads/rechtambild.pdf
Zitat: | Personen bei Veranstaltungen
Nehmen Personen an Veranstaltungen (Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge)
teil, so dürfen nach § 23 (1) KUG Abbildungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die
Abbildung muss jedoch die dargestellten Personen als Teilnehmer der betreffenden
Veranstaltung erfassen. Gegenstand der erlaubten Darstellung i.S. des § 23 KUG ist immer
nur die Darstellung des Gesamtvorganges, nicht aber das Herausgreifen nichtrepräsentativer
Einzelereignisse. Einzelaufnahmen, Großaufnahmen oder individuell erkennbare Portraits
fallen nicht unter diesen Fall der Abbildungsfreiheit. |
Zitat: | Zuschauer und Teilnehmer an Massenveranstaltungen
Für die Abbildung von Zuschauern trifft das unter § 23 (1) KUG (Personen bei
Veranstaltungen) ausgeführte zu.
Das Gleiche trifft auf Teilnehmer von Massenveranstaltungen wie z.B. Berliner Marathonlauf
zu.
(Eine Porträtaufnahme des Siegers wäre hier im Zusammenhang mit einer Berichterstattung
über das Ereignis zulässig, da es sich dann um eine relative Person der Zeitgeschichte
handelt.) |
Ich denke, im pdf ist's ganz gut beschrieben.
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