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grafiksau
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:20
Titel bei wem liegt das copyright meiner arbeiten? |
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abend zusammen,
aus gründen auf die ich jetzt hier nicht näher eingehen möchte werde ich morgen bei meinem betrieb kündigen. der offizielle vertrag existiert erst seit dem 15.09. cih arbeite allerdings schon seit ende juli dort (ohne vertrag ch weiß is sau dumm von mir). um zum thema zu kommen in der zeit habe ich natürlich für dieverse kunden gestaltet im betrieb, jetzt meine frage, in wiefern hat mein ex arbeitgeber anrecht auf diese arbeiten? ich denke mir mal da ich nicht offiziell dort gearbeitet habe (es gab nur eine münliche abmachung) müssten das doch rein theorethisch völlig alleine meine arbeiten sein?
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Barett
Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:23
Titel Re: bei wem liegt das copyright meiner arbeiten? |
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grafiksau hat geschrieben: | abend zusammen,
aus gründen auf die ich jetzt hier nicht näher eingehen möchte werde ich morgen bei meinem betrieb kündigen. der offizielle vertrag existiert erst seit dem 15.09. cih arbeite allerdings schon seit ende juli dort (ohne vertrag ch weiß is sau dumm von mir). um zum thema zu kommen in der zeit habe ich natürlich für dieverse kunden gestaltet im betrieb, jetzt meine frage, in wiefern hat mein ex arbeitgeber anrecht auf diese arbeiten? ich denke mir mal da ich nicht offiziell dort gearbeitet habe (es gab nur eine münliche abmachung) müssten das doch rein theorethisch völlig alleine meine arbeiten sein? |
meines wissens nach gilt ein mündlicher vertrag genauso wie ein "echter".
is natürlich schwierig zu beweisen, wenn da ma was is... zeugen oder sowas in der art??
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:25
Titel
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wenn du gehalt bezogen und dies angenommen hat ist das meines wissens nach ein vertrag im beiderseitigen einvernehmen auf grundlage des bgb.
und eben mit dieser auszahlung des gehaltes trittst du im normalfall auch deine rechtsansprüche für die geleistete arbeit ab, weil du ja dafür entlohnt wurdest. zudem du ja für die kunden deiner agentur gearbeitet. ohne die agentur hättest du warscheinlich nie für diese kunden gearbeitet.
was würdest du überhaupt beanspruchen wollen? lizenzgebühren für deine arbeiten oder willst du kunden mitnehmen oder wie?
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grafiksau
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:25
Titel Re: bei wem liegt das copyright meiner arbeiten? |
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Barett hat geschrieben: |
meines wissens nach gilt ein mündlicher vertrag genauso wie ein "echter".
is natürlich schwierig zu beweisen, wenn da ma was is... zeugen oder sowas in der art?? |
nein, sofern sein oder mein telefon nicht abgehört wird, nicht.
//edit: @audiofreak: das ist mit unter ein grund warum ich da kündigen will. no money. seit zwei monaten kein geld gesehen bzw. seit dem ich da arbeite kein pfennig gesehen.
Zuletzt bearbeitet von grafiksau am Di 28.09.2004 20:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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d' Pat
Dabei seit: 28.01.2003
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:26
Titel
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Da nichts vertraglich (sprich mit Unterschrift) vereinbart wurde ist der "Vertrag" eh nicht gültig. Vor dem Gesetz ist KEINE Mündliche vereinbarung und auch KEINE auf Handschlag mehr gültig. Demnach müsste es so sein, dass die Copyrights bei dir liegen, da du offiziell ja nicht in der Agentur angestellt warst.
Denk ich jetzt mal. Aber ich glaub das is noch n weng komplizierter.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:30
Titel
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dwanborgir hat geschrieben: | Da nichts vertraglich (sprich mit Unterschrift) vereinbart wurde ist der "Vertrag" eh nicht gültig. Vor dem Gesetz ist KEINE Mündliche vereinbarung und auch KEINE auf Handschlag mehr gültig. Demnach müsste es so sein, dass die Copyrights bei dir liegen, da du offiziell ja nicht in der Agentur angestellt warst.
Denk ich jetzt mal. Aber ich glaub das is noch n weng komplizierter. |
schmarrn - wie gesagt ist ein arbeitsvertrag auch ohne schriftform gültig (auch vor gericht) wenn gehalt ausgezahlt wurde. das problem mit dem copyright wird sein, das zu beweisen. die daten liegen normalerweise in der agenturen und da die kunden zur agentur gehören wird´s schwer sein, nachzuweisen, dass man das selbst gemacht hat. da hat die agentur im zweifelsfall die besseren karten in der hand.
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grafiksau
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:31
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | dwanborgir hat geschrieben: | Da nichts vertraglich (sprich mit Unterschrift) vereinbart wurde ist der "Vertrag" eh nicht gültig. Vor dem Gesetz ist KEINE Mündliche vereinbarung und auch KEINE auf Handschlag mehr gültig. Demnach müsste es so sein, dass die Copyrights bei dir liegen, da du offiziell ja nicht in der Agentur angestellt warst.
Denk ich jetzt mal. Aber ich glaub das is noch n weng komplizierter. |
schmarrn - wie gesagt ist ein arbeitsvertrag auch ohne schriftform gültig (auch vor gericht) wenn gehalt ausgezahlt wurde. das problem mit dem copyright wird sein, das zu beweisen. die daten liegen normalerweise in der agenturen und da die kunden zur agentur gehören wird´s schwer sein, nachzuweisen, dass man das selbst gemacht hat. da hat die agentur im zweifelsfall die besseren karten in der hand. |
das zu beweisen wird sogar ziemlich einfach, da ich der einzige dort bin/war der sowas kann sprich dazu zu fähig ist.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 20:36
Titel
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brenn doch alle daten auf cd und wink damit wenn du morgen aus der tür gehst.
mir gehts momentan ähnlich.
keine gnade, keine gnade
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