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Thema: bannerleigaben vom 28.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> bannerleigaben
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 12:16
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saucer hat geschrieben:
nutzungsrecht und urheberrecht kann nicht gutgläubig erworben werden, daher muss der forenbesitzer nachweisen können dass er über nutzungs- sowie urheberrechte verfügt. Das kann er nicht.

Was du tun kannst? Anwalt einschalten und ihn verklagen.

flavio & anti *Huch*


aber wenn der forenbesitzer das banner geschenkt bekommt ode gar gekauft hat?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 12:32
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saucer hat geschrieben:
nutzungsrecht und urheberrecht kann nicht gutgläubig erworben werden, daher muss der forenbesitzer nachweisen können dass er über nutzungs- sowie urheberrechte verfügt. Das kann er nicht.

Was du tun kannst? Anwalt einschalten und ihn verklagen.

flavio & anti *Huch*


Bei einer längeren Nutzung könnte man aber auch konkludent von einem Nutzungsrecht ausgehen, da er im Besitz des Banners ist.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 12:42
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Re: bannerleigaben

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Jessy_berlin hat geschrieben:
hallo,
also ich hatte vor ca. ein Jahr ein Banner für ein Forum erstellt mit der Bedingung das die Copy (R) mir weiterhin gehören.


Was sollte weiterhin Dir gehören? Es gibt in Deutschland kein Copyright, das Urheberrecht (falls das Banner urheberrechtlich geschützt ist) kannst Du sowieso nicht veräussern, und die Nutzungsrechte hast Du ihm ja wohl eingeräumt. Jetzt ist nur die Frage, wie umfangreich ...

Zitat:
dieser Person drohte mir an das Banner zu verändern da es mir dann so oder so nicht mehr gehören würde.


Vermutlich hat er Recht - ob das Banner überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht, die es benötigt, um urheberrechtlich geschützt zu sein, ist zumindest fraglich.

c_writer
 
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 13:57
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Nimroy hat geschrieben:

Bei einer längeren Nutzung könnte man aber auch konkludent von einem Nutzungsrecht ausgehen, da er im Besitz des Banners ist.


Ein Nutzungsrecht des Forenbetreibers, jedoch kein Nutzungsrecht für den neuen Betreiber und erst recht kein Urheberrecht für niemanden.

flavio hat geschrieben:
aber wenn der forenbesitzer das banner geschenkt bekommt ode gar gekauft hat?


beides kann er sicherlich dokumentieren...

c_writer hat geschrieben:
Jessy_berlin hat geschrieben:

dieser Person drohte mir an das Banner zu verändern da es mir dann so oder so nicht mehr gehören würde.


Vermutlich hat er Recht - ob das Banner überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht, die es benötigt, um urheberrechtlich geschützt zu sein, ist zumindest fraglich.

c_writer


nein, er hat nicht recht - verändern darf er den banner mal gleich gar nicht.
Er darf höchstens einen neuen erstellen der dann in die gleiche richtung geht..
was er praktisch macht ist natürlich was anderes...

Bei der Schöpfungshöhe hast du natürlich Recht, dennoch bleibt: Jessy, wenn dann kannst du höchstens zum Anwalt gehen. Das wirst du eh nicht tun, also was soll das hier? Willst du hören dass du Recht hast? Das kann dir hier keiner sagen, das kann höchstens ein Richter entscheiden.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 14:12
Titel

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saucer hat geschrieben:
beides kann er sicherlich dokumentieren...


Wenn es nichts schriftliches dazu gibt, wird die Dokumentation schwierig ...

Zitat:

nein, er hat nicht recht - verändern darf er den banner mal gleich gar nicht. (...)
Bei der Schöpfungshöhe hast du natürlich Recht, (...)


Wenn das Banner mangels Schöpfungshöhe keinen Schutz genießt, nicht mal den der 'kleinen Münze', darf er das natürlich.

c_writer
 
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 14:40
Titel

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c_writer hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
beides kann er sicherlich dokumentieren...


Wenn es nichts schriftliches dazu gibt, wird die Dokumentation schwierig ...


darauf wollte ich hinaus: vgl. bgb dokumentierungspflicht schenkung.
"ich hab den banner geschenkt bekommen" schliesst aus.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 15:14
Titel

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saucer hat geschrieben:
c_writer hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
beides kann er sicherlich dokumentieren...


Wenn es nichts schriftliches dazu gibt, wird die Dokumentation schwierig ...


darauf wollte ich hinaus: vgl. bgb dokumentierungspflicht schenkung.
"ich hab den banner geschenkt bekommen" schliesst aus.


Stimmt. Die Schenkung müsste sogar notariell beglaubigt sein, damit ein Schenkungsvertrag wirksam ist ...

c_writer
 
 
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