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Der_Morph
Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:09
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Hatte nicht mal eine hamburger (zumindest norddeutsche) Brauerei ne Anleitung für Molotovcocktails auf ihrer Seite? Da war doch mal was...
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hyko
Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:14
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Nimroy hat geschrieben: | Und es gilt dann immer noch als Anstiftung. Du darfst auch keine Anleitung zum Bau einer Rohrbobe oder so geben, nach dem Motto "Ich hab sie aber doch nicht gebaut" |
moment. moment, ich sage ja nicht wie es geht, ich sage ja nur das es sowas gibt... das man danach suchen könnte und das an was finden kann bleibt ja dem jenigen selbst überlassen... das is doch keine anstiftung
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:16
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LeHyp hat geschrieben: | sowas ähnliches is doch dem heise verlag passiert... zuerst hatten sie ein cd brennprogramm verlinkt, welches den kopierschutzumgeht, was ja in deutschland verboten ist. die musikindustrie ging damit vorgericht, heise berief sich auf die pressefreiheit, scheiterte aber, was das setzen des links angeht. den bericht hingegen konnte nicht verboten werden. |
Der Bericht sollte ja auch nicht verboten werden, sondern die Nennung des Produktes. (das ist genau das was Du vor hast LeHyp)
Da die Musikindustrie sich darueber im klaren ist, dass jeder, der im Netz unterwegs ist
mit Hilfe des Names und Google die Software oder den Softwarevertrieb finden kann.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Sa 26.11.2005 17:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hyko
Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:24
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aber auch die nennung wurde m.w. nicht verboten... wie soll ich auch über was berichten was ich nicht nennen darf?
und wi eman beim beigefügten link lesen kann, wird auch da das produkt genannt... so, kann nun die musikindustrie hingehen und alle verklagen, die das produkt nennt?
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 27.11.2005 00:07
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LeHyp hat geschrieben: | aber auch die nennung wurde m.w. nicht verboten... wie soll ich auch über was berichten was ich nicht nennen darf?
und wi eman beim beigefügten link lesen kann, wird auch da das produkt genannt... |
ganz genau - da Heise einen journalistischen Bericht geschrieben hat - kann man es Ihnen nicht untersagen
LeHyp hat geschrieben: | so, kann nun die musikindustrie hingehen und alle verklagen, die das produkt nennt? |
wenn Du einfach nur sagst "Hey mit Produkt XYZ kann man DVD ABC kopieren" und nichts weiter schreibst
koennt das eventuell schlecht fuer Dich ausgehen, da hier kein Bericht vorliegt sondern einfach nur eine Anleitung und Du auch sicher kein Magazin fuer IT betreibst.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am So 27.11.2005 00:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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