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Thema: Auftragsbestätigung schreiben vom 21.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftragsbestätigung schreiben
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.04.2006 10:25
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Du solltest eher die Auftragsbestätigung so genau wie möglich fassen und in der REchnung kannste dann sowas schreiben wie "Erstellung Firmen-Web-Site, Umfang wie in Auftragsbestätigung Nr. XYZ vom bla bla. Summe, MwSt. fettich"

Denk einfach praktisch. Wann kommt es zum Streit in der Regel? Bei Rechnungen. Und warum? Weil da Dinge drauf stehen, die plötzlich keiner beauftragt haben will.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 21.04.2006 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.04.2006 10:33
Titel

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das kannst du machen wie ein dachdecker... ne vorschrift gibts dafür nicht. du musst auch auf der rechnung nicht alle einzelposten aufführen. es würde auch reichen wenn du einen posten webseite und eine endsumme aufführst...

um deiner selbst willen, solltest du in die auftragsbestätigung alles rein schreiben, was du bestätigt haben willst - vor allem eben den auftragsumfang und die leistungen, die es für deinen angebotenen preis gibt. dann kann hinterher niemand sagen "das hab ich gedacht is im preis mit drin"...
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.04.2006 23:09
Titel

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danke schonmal.............doch nochmal eine Frage:

wie kann man das am besten mit den Nutzungsrechten ausdrücken, also das die Rechte bei mir bleiben etc...........und gibt es vll irgendwo ne Demovorgabe für die AGB einer Medienfirma?

danke gruß flex
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.04.2006 07:53
Titel

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Flex hat geschrieben:
wie kann man das am besten mit den Nutzungsrechten ausdrücken, also das die Rechte bei mir bleiben etc.


Ähm, spätestens nach der Bezahlung der Rechnung solltest Du die Nutzungsrechte schon auf den Kunden übertragen *zwinker*
Könnte in der AB dann ungefähr so aussehen:
Zitat:
Sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Ersteller. Nach vollständiger Bezahlung gehen die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.


Statt "zeitlich und räumlich unbegrenzt" kannst Du die Nutzung natürlich auch auf einen Zeitraum beschränken und Dich räumlich auf Deutschland oder so beschränken, aber das macht kein kleinerer Kunde mit *zwinker*
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.04.2006 15:24
Titel

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burnout hat geschrieben:
Flex hat geschrieben:
wie kann man das am besten mit den Nutzungsrechten ausdrücken, also das die Rechte bei mir bleiben etc.


Ähm, spätestens nach der Bezahlung der Rechnung solltest Du die Nutzungsrechte schon auf den Kunden übertragen *zwinker*
Könnte in der AB dann ungefähr so aussehen:
Zitat:
Sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Ersteller. Nach vollständiger Bezahlung gehen die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.


Statt "zeitlich und räumlich unbegrenzt" kannst Du die Nutzung natürlich auch auf einen Zeitraum beschränken und Dich räumlich auf Deutschland oder so beschränken, aber das macht kein kleinerer Kunde mit *zwinker*


oh danke, da habe ich gestern wohl ein bissel gepennt meinte eigentlich das die orginaldaten bei mir bleiben, aber danke das hat mir schonmal viel geholfen
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