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Tormentor667
Threadersteller
Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.05.2009 08:29
Titel Auftrag über Mitarbeiter der Firma, Inhaber weiss nichts? |
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Liebe Medis und angehende,
ich hätte mal eine kleine rechtliche Frage was Aufträge bei uns in der Druckerei angeht. Folgender Sachverhalt: Vor einigen Monaten kommt 1 Mitarbeiter der Firma XY (kleineres Familienunternehmen) zu uns, wollen sich neue Briefbögen gestalten lassen. Wir versenden denen dann per E-Mail ein Angebot, in welchem ausdrücklich die Kosten für den Satz festgelegt sind. Der Mitarbeiter bestätigt den Auftrag und wir gestalten einen Entwurf für den Briefbogen, schicken diesen dann dem Mitarbeiter zu. Ab diesem Zeitpunkt gehen einige Monate ins Land in welchem man die Firma mehrfach telefonisch darauf hinweist, dass wir noch auf Druckfreigabe oder Änderungswünsche warten. Nachdem alle Versuche scheitern, rechnen wir als Auftragnehmer die Kosten für die Gestaltung ab und stellen diese der Firma in Rechnung.
Nun der Knackpunkt um den's geht: Die Inhaberin der Firma (lustigerweise Ehefrau des Mitarbeiters) meldet sich mit einem Schreiben an uns und verweigert die Zahlung der Rechnung für den Satz, da erstens von Ihrer Seite keine Auftragsbestätigung gegeben wurde und zweitens Sie von dem Auftrag garnichts wusste, wir sollen "Ihrem Mitarbeiter" die Rechnung stellen.
Wie gehts da nun weiter? Gleich zum Inkassounternehmen weitergeben und auf die Zahlung seitens der Firma XY bestehen oder wird die Rechnung umgeschrieben und an den Mitarbeiter geleitet? Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall? Wer muss zahlen? Wer ist verantwortlich?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.05.2009 09:01
Titel
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hm.... <halbwissen> - ich glaub nach außen hin könnt ihr den betrag von der firma einfordern, weil von dort aus ja auch ein auftrag getätigt wurde. das der mitarbeiter dazu nicht befugt war, ist erstmal nicht dein problem sondern muss bei der firma im innenverhältnis geklärt werden. d.h. die chefin muss die rechnung erstmal zahlen und kann dann versuchen, sich mit ihrem mitarbeiter zu einigen. </halbwissen>
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.05.2009 10:38
Titel
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Sehe ich ähnlich wie Audiofreak (auch Halbwissen).
Auch ein mündlicher Auftrag hat übrigens Gültigkeit.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.05.2009 10:42
Titel
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Hm, ob es sowas wie Gutgläubigkeit bei der Beauftragung gibt, wage ich zu bezweifeln. Ich sehe das eher im Sinne des Unternehmens, dass hier ein Auftrag angenommen wurde bzw. ein Vertrag zu Stande gekommen ist, ohne zu klären, ob seitens des Auftraggebers überhaupt eine gültige Willenserklärung abgegeben wurde. Wenn keine Prokura oder so erteilt wurde, war der möglicherweise gar nicht weisungsbefugt und das auch nach aussen ersichtlich.
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Tormentor667
Threadersteller
Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.05.2009 09:20
Titel
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Heisst das nun dass wir die Rechnung an den Mitarbeiter stellen oder doch an die Firma? Ich meine, der Auftrag wurde erteilt, die Arbeit gemacht, wäre ja doof wenns an uns hängen bliebe.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.05.2009 09:25
Titel
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Ich würde die Rechnung an die Firma stellen mit dem Hinweis "gemäss Auftrag von Herrn XYZ."
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 27.05.2009 10:00
Titel
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Der Auftrag wurde von der Firma XY erteilt. Der den Auftrag erteilende Mitarbeiter repräsentiert diese nach außen, er "ist" also in diesem Falle die Firma XY. So einfach ist das. Wäre es nicht so eindeutig, würde weltweit jegliches Geschäftsleben zum Erliegen kommen, weil nach außen die Kompetenzen nicht geklärt wären.
Also ganz normal Rechnung an die Firma XY stellen, die Kompetenzkaspereien sollen die intern auskegeln, fertig.
piki
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.05.2009 10:27
Titel
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denk ich auch. ich denk mal der auftragswert dürfte bei ein paar hundert euro liegen. für den auftragswert muss man sich als dienstleister im normalfall nicht versichern müssen, ob der mitarbeiter tatsächlich befugt ist, das geschäft zu tätigen. wenn er jetzt die bestellung eines firmenfahrzeug oder einer teuren maschine in auftrag gegeben hätte, hätt ich da schon mal eher nachgefragt.
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