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Thema: Auftrag erteilt, Leistung aber nicht abgenommen! vom 13.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftrag erteilt, Leistung aber nicht abgenommen!
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matthiasrobel
Threadersteller

Dabei seit: 26.03.2005
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 02:17
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Auftrag erteilt, Leistung aber nicht abgenommen!

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Eine Kundin gab einer anderen Firma den Auftrag eine Website zu erstellen. Diese Website steht bereits online aber die Kundin ist damit nicht wirklich zufrieden und fragte mich "schriftlich" per email ob ich eine neue Seite, innerhalt einer Woche erstellen kann. Die Entlohnung für diese leistung war schon vorab bekannt, da ich einen festbetrag habe und schon mehrere Aufträge für diese Kundin erfolgreich erledigt hab.

Nun habe ich ihr eine neue Website erstellt, diese ihr gezeigt und es kamm von ihr als Antwort "Sie gefällt ihr nicht und sucht sich eine andere alternative". Also sie wird jemand anderes nun fragen ob er ihr eine Seite erstellen kann. Ich bin nicht gefragt wurden ob ich die Seite ändern kann und es wurde mir auch kein neuer Zeitraum dafür gegeben. Sie wills nun einfach jemand anderes überlassen.

Nun habe ich aber gut eine Woche daran gearbeitet, Banner und andere Grafiken passend dafür erstellt und sie sagt nun nein, gefällt ihr nicht und sucht sich den nächsten.

Muß sie mir nun die erbrachte Leistung zahlen auch wenn das Endprodukt nicht den Wünschen entspricht ?
Ich habe ihr noch nichts übergeben, aber sie hatte den Link zu der seite und es kann natürlich auch sein das sie sich einige Banner u.s.w bereits selbständig runtergaleden hat um diese dem nächsten zu geben.

Wie sind nun meine Rechte ?
Kann ich eine Rechnung für meine erbrachte leistung ihr schreiben auch wenn sie diese nicht abgenommen hat ?

Auch wenn es vom logischen eigentlich heißt "man zahlt nur für etwas was man auch nutzen kann"

Vielen Dank für die Hilfe,
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 05:18
Titel

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Gibts eine schrftliche Leistungsvereinbarung in Form eines bestätigten Auftrages?
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matthiasrobel
Threadersteller

Dabei seit: 26.03.2005
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 05:27
Titel

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Es ging alles per mail, sie gab mir den auftrag, ich habe zugesagt.
Die mails hab ich natürlich noch.

Also ja,
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 06:52
Titel

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was erwartest du, wenn sie vorher genau das gleiche mit einer anderen agentur gemacht hat?

selbst schuld.
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Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 06:53
Titel

Re: Auftrag erteilt, Leistung aber nicht abgenommen!

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matthiasrobel hat geschrieben:
Auch wenn es vom logischen eigentlich heißt "man zahlt nur für etwas was man auch nutzen kann"

Nur nebenbei: natuerlich zahlt man auch fuer Dinge, die man gar nicht nutzen kann - sofern man sie beauftragt hat!

Gruss
Agenor
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 07:08
Titel

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grundsätzlich muss sie die erbrachte leistung bezahlen und dir auch das recht der nachbesserung einräumen. schwieirig wird es nur werden, den auftragseingang wirklich hieb- und stichfest zu beweisen, weil eine email keine unterschrift trägt und auch relativ schnell gefälscht werden kann.

was ich auf jeden fall machen würde: die bisherig erbrachten leistungen abrechnen und im brief auch erwähnen, das du gerne bereit bist, den auftrag komplett bis zum ende durchzuführen und die seite zu korrigieren. sollte sie sich weigern - entweder unter lehrgeld verbuchen oder das ganze einem fachkundigen anwalt übergeben (das würde ich von der summe abhängig machen, die du zu erwarten hast. bei ein paar hundert euro würd ich keinen aufriss machen - bei ein paar tausend schon).

mal allgemein - ich les beinahe täglich solche aussagen wie "auftrag wurde nur mündlich / per mail erteilt"... eure kunden sind oftmals kaufleute, die wissen wo der hase läuft. bei den meisten selbständigen mediengestaltern hab ich diesen eindruck nicht wirklich. sowas gehört eigentlich zum kleinen kaufmanns-1x1 das man sich bei solchen dingen schriftlich absichert. das muss nu auch kein 30 seitiger vertrag sein. ne kurze leistungsbeschreibung, preis dabei, unterschrift des kunden drunter und gut is. im grunde würde es schon reichen, wenn der kunde auf dem angebot seinen servus setzt und den auftrag dort bestätigt. so schwer is das doch nich oder? * Keine Ahnung... * dann hat man nämlich ein dokument in der hand, das zur not auch einer gerichtsverhandlung standhält!


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 13.08.2008 07:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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matthiasrobel
Threadersteller

Dabei seit: 26.03.2005
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 07:10
Titel

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pRiMUS hat geschrieben:
was erwartest du, wenn sie vorher genau das gleiche mit einer anderen agentur gemacht hat?

selbst schuld.


Was sie mit der anderen Agentur machte, konnte mir ja eigentlich egal sein. Es gab ja sonst nie Probleme was die abnahme meiner anderen arbeiten und bezahlung betrifft.
Das wäre eben das erste mal.

Aber Grundfrage bleibt, kann ich meine leistung ihr nun in Rechnung stellen ?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.08.2008 07:15
Titel

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matthiasrobel hat geschrieben:
pRiMUS hat geschrieben:
was erwartest du, wenn sie vorher genau das gleiche mit einer anderen agentur gemacht hat?

selbst schuld.


Was sie mit der anderen Agentur machte, konnte mir ja eigentlich egal sein. Es gab ja sonst nie Probleme was die abnahme meiner anderen arbeiten und bezahlung betrifft.
Das wäre eben das erste mal.

Aber Grundfrage bleibt, kann ich meine leistung ihr nun in Rechnung stellen ?


naja ein gesundes maß an misstrauen hat noch niemandem geschadet - gerade wenn man mitkriegt, das kunden mit ihren dienstleistern so umspringen.

zur zweiten frage - siehe meine antwort oben.
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