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Thema: Auftrag abbrechen? vom 04.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftrag abbrechen?
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Autor Nachricht
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.03.2012 14:43
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Nimroy hat geschrieben:

3. Lass dir das gewünschte Ende der Geschäftsbeziehung nochmal schriftlich bestätigen. Und erst dann schreibst du eine Rechnung.


also für mich wäre die Geschäftsbeziehung erst dann beendet, wenn die Rechnung auch bezahlt ist.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.03.2012 14:49
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Ist sie ja auch. Es geht um das gewünschte Ende der Geschäftsbeziehung.
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dhm2002

Dabei seit: 27.10.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 05.03.2012 14:57
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Bring den Auftrag gemäß den Absprachen zu Ende. Lass Dich auf keine weiteren Kompromisse ein.
Schreib Ihr die Rechnung und da sie diese wahrscheinlich nicht bezahlen wird, leite zügig das Mahnvervahren mit Vollstreckung etc. ein - fertig.
Danach beendest Du aus verständlichen Gründen eine weiteregehende Geschäftsbeziehung.
Auch wenn Ihr die Arbeit angeblich nicht gefällt, zahlen muss sie so oder so.
Auf jedwelche Rechtfertigungen würde ich mich nicht einlassen, das kostet nur Nerven und führt zu nichts.
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kiwi244

Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.03.2012 16:10
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Nimroy hat geschrieben:
Wenn die Website auf ihrem Webspace liegt, dann ist dieser ihr Eigentum.

Das ist ähnlich wie der nicht bezahlte Fernseher. Da darf der TV-Media-Händler auch nicht einfach ins Haus und den da rausholen, selbst wenn die Tür offen steht oder er von der Installation noch nen Haustürschlüssel hat.


Danke. Stimmt - ich hatte die Testversion noch auf _meinem_ eigenen Testspace.
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