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Thema: Arbeitproben Rechtslage? vom 04.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeitproben Rechtslage?
Autor Nachricht
willy k
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 04.09.2006 18:36
Titel

Arbeitproben Rechtslage?

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Hi zusammen,

ich erstelle gerade meine Bewerbung für einen Jobwechsel von einer österreichischen Lithografie (dort arbeite ich seit Januar) wieder zurück nach Deutschland.

Nun möchte ich Arbeitsproben anhängen. Um genau zu sein handelt es sich bei einer, um ein unbearbeitetes Bild und das fertige mit jeder Menge Retuschen etc. Wie sieht es da nun mit den Rechtslage aus? Das Bild befindet sich gerade im Druck und gehört zu einer renommierten Wäsche-Firma. Darf ich es trotzdem in meine Bewerbung nehmen? Um Genehmigung möchte ich natürlich nicht fragen, da es sonst sofort die Runde macht, dass ich mich bewerbe und das geht ja wohl nicht jeden etwas an.. (Achja, ein solches Bild selber nachzustellen usw. kommt natürlich lange nicht an diese Qualität ran. Steht also nicht zur Frage. Mit bereits gedruckten und alten Bilder kann ich nicht dienen, da ich entweder keinen Zugang mehr habe bzw. zu kurz in meiner jetzigen Firma bin..)

Kann mir da jemand helfen?

Viele Grüße,

Willy K
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cpfeil

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.09.2006 19:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nein, die Rechte liegen klar beim Urheber.

Ich habe das gleiche Problem. Habe mich aber dann entschieden
die Arbeitsproben trotzdem mit in meine Bewerbung zu nehmen.

Wird quasi sowieso Agentur Intern gehandhabt, sodass das kein
Problem sein sollte. Nur öffentlich würde ich es nicht machen, in
einem Weblog z.B., das wäre fatal.

Grüsse Christian


Zuletzt bearbeitet von cpfeil am Mo 04.09.2006 19:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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