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Thema: Arbeitgeberwechsel und Weihnachtsgeld Rückerstattung vom 10.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeitgeberwechsel und Weihnachtsgeld Rückerstattung
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Imion
Threadersteller

Dabei seit: 04.07.2003
Ort: Krefeld
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 20:10
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Arbeitgeberwechsel und Weihnachtsgeld Rückerstattung

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Hallo Ihrs,

weiß jemand ob und bis zu wieviele Monate ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern kann wenn man zum Jahresbeginn die Stelle wechseln möchte?
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Shadowrun

Dabei seit: 05.12.2005
Ort: Dortmund / Zürich
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 20:13
Titel

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Hmm, ist das Weihnachtsgeld nicht eine Zusatzleistung für die Leistung des vergangenen Jahres und kann somit wegen des freiwilligen zahlens nicht zurück verlangt werden? *ist doch quasi ein Geschenk für die Leistung die erbracht wurde*
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.01.2006 20:37
Titel

Re: Arbeitgeberwechsel und Weihnachtsgeld Rückerstattung

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Imion hat geschrieben:
Hallo Ihrs,

weiß jemand ob und bis zu wieviele Monate ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern kann wenn man zum Jahresbeginn die Stelle wechseln möchte?


Drei Monate, also bis zum 31.03., wenn Du vorher kündigst.

Shadowrun hat geschrieben:


Hmm, ist das Weihnachtsgeld nicht eine Zusatzleistung für die Leistung des vergangenen Jahres und kann somit wegen des freiwilligen zahlens nicht zurück verlangt werden?



Nein. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung, die für die vergangene Leistung _und_ als Anreiz für die Zukunft gezahlt werden kann und vertraglich geregelt ist. Ob tariflich oder außertariflich ist dabei egal. Es sei denn das Weihnachtsgeld liegt unter 100,- Euro.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/rueckzahlung_weihnachtsgeld.php

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Di 10.01.2006 20:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Imion
Threadersteller

Dabei seit: 04.07.2003
Ort: Krefeld
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 21:06
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Super, danke schön.
Jetzt muss ich nur mal nachprüfen ob ich noch im Rahmen von einem Monatsgehalt geblieben bin.
Ich ahne da übles. Ich gehe mal davon aus, das bereits Brutto 100 Euro drüber ausreichen um die Klausel auf die 6 Monate auszuweiten.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.01.2006 21:11
Titel

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Imion hat geschrieben:
Super, danke schön.
Jetzt muss ich nur mal nachprüfen ob ich noch im Rahmen von einem Monatsgehalt geblieben bin.
Ich ahne da übles. Ich gehe mal davon aus, das bereits Brutto 100 Euro drüber ausreichen um die Klausel auf die 6 Monate auszuweiten.


Stimmt, sind ja sogar sechs oder neun Monate. *Schnief* Ich bin jetzt einfach mal von den üblichen Größenordnungen ausgegangen, ohne das komplett zu lesen. Jedenfalls steht man immer besser da, wenn man ein 13. Monatsgehalt nimmt oder das Monatsbrutto gleich so kalkuliert, dass man mit 12 Happen hinkommt.

c_writer
 
 
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