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Thema: Anzeigen in falscher Auflage verkauft vom 20.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Anzeigen in falscher Auflage verkauft
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telino
Threadersteller

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Verfasst Mi 20.02.2008 12:00
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Anzeigen in falscher Auflage verkauft

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Hä? Hallo MGI Gemeinde. Ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Ein Magazin verkauft Anzeigen an Kunden, mit der Aussage in einer Auflage von 10.000 Stk zu drucken.
Gedruckt werden aber nachweislich nur 5.000 Stk., lt. Rechnung der Druckerei. <-- Schuld!

Wird so ein Betrug auch strafrechtlich verfolgt oder kann man diesen nur zivilrechtlich verfolgen, durch die Geschädigten?


Zuletzt bearbeitet von telino am Mi 20.02.2008 12:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Verfasst Mi 20.02.2008 12:08
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hm. da das magazin auf die kunden bei der nächsten auflage genauso angewiesen sein wird, würd ich es gar nicht erst auf irgendeins der verfahren ankommen lassen. da würd ich mich lieber vorab mit allen aussergerichtlich einigen.
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telino
Threadersteller

Dabei seit: 16.05.2006
Ort: Am Rande des Wahnsinns
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 12:16
Titel

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type1 hat geschrieben:
hm. da das magazin auf die kunden bei der nächsten auflage genauso angewiesen sein wird, würd ich es gar nicht erst auf irgendeins der verfahren ankommen lassen. da würd ich mich lieber vorab mit allen aussergerichtlich einigen.


Es ist mir doch Egal ob das Magazin auf Kunden angewiesen ist, ich will nur die Tat ansich verfolgen lassen.
Weil mir ein solche Praxis anstinkt.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 12:17
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achso.
du bist also der geschädigte? ich dachte du wärst der verleger.
wie kommst du an die rechnung der druckerei?


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 20.02.2008 12:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mi 20.02.2008 12:22
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Hier könnte schon Betrugsabsicht vorliegen. und Betrug wird strafrechtlich verfolgt.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 12:42
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Das ist dann ein Antragsdelikt, dh, der geschädigte muss einen Prozess anstrengen, bzw via Anwalt Schadenersatz einklagen.
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Ryanthusar

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Ort: Augsburg
Alter: 45
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Verfasst Mi 20.02.2008 14:06
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Mac hat geschrieben:
Das ist dann ein Antragsdelikt, dh, der geschädigte muss einen Prozess anstrengen, bzw via Anwalt Schadenersatz einklagen.


Wie auch Anzeige bei der Polizei erstatten ...
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 14:08
Titel

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Ryanthusar hat geschrieben:
Mac hat geschrieben:
Das ist dann ein Antragsdelikt, dh, der geschädigte muss einen Prozess anstrengen, bzw via Anwalt Schadenersatz einklagen.


Wie auch Anzeige bei der Polizei erstatten ...


trotzdem frage ich mich weiterhin, was dagegen spricht, sich als allererstes an den vermeintlichen betrüger zu wenden?
ist die "rechnung der druckerei" vielleicht eine teilmengenrechnung?
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