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Vio lett
Threadersteller
Dabei seit: 18.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.10.2009 09:39
Titel
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Ja, gibt es. Danke übrigens für die Rückmeldungen.
Die Zeitung weist jede Zuständigkeit von sich, weil sie auf Geheißen des Kunden gehandelt haben - sie hätten lediglich vergessen den Urhebervermerk heraus zu nehmen. Und wir sollen uns jetzt an den Kunden wenden.
Also werden wir uns an den Kunden wenden. Die Frage ist, ob wir direkt eine Abmahnung schreiben, oder erst noch einmal nachhören und uns zu guter Letzt noch eine "Wiedergutmachung" in Form einer Anzeige bezahlen lassen.
Was denkt ihr?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.10.2009 09:42
Titel
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Mahn den ab! Verklagt ihn am besten gleich! Gar nicht lange fackeln oder gar ein klärendes Gespräch suchen! Anwalt einschalten und ne saftige Rechnung mit noch ein paar Beleidigungen schicken lassen!
Ihr scheint ja Kunden irgendwie nicht so nötig zu haben...
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Anzeige
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.10.2009 09:46
Titel
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ich versteh sowas auch nicht. ist eure beziehung zum kunden so schlecht, das man da nicht mal anrufen kann und fragen, aus welchem grund das so gelaufen ist wie es gelaufen ist und dann nach einer lösung für die zukunft sucht? wenn ich kunde wär, und mir ne agentur gleich mit anwalt und so kommt, wär ich da die längste zeit kunde gewesen.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 06.10.2009 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.10.2009 09:47
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | ...Gar nicht lange fackeln oder gar ein klärendes Gespräch suchen! Anwalt einschalten und ne saftige Rechnung mit noch ein paar Beleidigungen schicken lassen! |
Du hast Moskau-Inkasso und den aufgesetzten Genickschuss vergessen.
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Vio lett
Threadersteller
Dabei seit: 18.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.10.2009 10:12
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Leute, leute, nun mal langsam. Ich weiß wirklich nicht, was wir machen sollen. Das "klärende" Gespräch endete damit, dass keiner die Schuld auf sich nimmt und dem anderen in die Schuhe schiebt. Der "Kunde" besteht aus mehreren zusammengeschlossenen Geschäften, wo der eine Geschäftsführer sagt, er hätte damit nichts zu tun, verweist auf den anderen, der sagt, er hätte damit nichts zu tun und so weiter. Und deshalb frage ich hier, was man denn am besten macht, wenn sich keiner die Schuld eingesteht. Normalerweise greifen wir so hart nicht durch, aber ich würde mich über konstruktive Vorschläge wirklich freuen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.10.2009 10:24
Titel
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Nach einem klärenden Gespräch per Telefon steht die schriftliche Zusammenfassung per Post.Ein Unternehmen hat i.d.R. einen nach außen Verantwortlichen. Je nach Gesellschaftsform heißt der anders, meistens Geschäftsführer. Also schreibt man den an und bittet um Stellungnahme bzw. Klärung des Sachverhaltes und einem Vorschlag, wie die Sache zur Wahrung der Interesen aller Beteiligten aus der Welt geschafft werden kann. Was für eine Form hat denn der Zusammenschluss dieser Geschäfte? Und irgendeiner hat doch den Auftrag der Anzeige aufgegeben, oder? Wer hat den euern Vertrag unterschrieben? Das ist doch der für euch "vertragsbrüchig" gewordene Ansprechpartner. Wer das intern wirklich verbockt hat kann euch egal sein. Das ist das Innenverhältnis, was aber für die Haftung nach Außen keinen Einflus haben muss. UNd schildert doch mal in der Stellungnahme auch den euch entstandenen Schaden. So ein Schreiben hat schon mal etwas viel förmlicheres als in Telefonat oder so.
Und dann, wirklich ganz zum Schluss, dann erst beginnt man damit rechtliche Schritte einzuleiten.
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