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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 15:15
Titel Anzahlungsrechnung oder wie? |
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Hallo.
Kunde erhielt Angebot im Januar und zahlt ausversehen. Projekt wurde auswändiger. Jetzt Abrechnung.
Da es das Finanzamt ja interessiert wann wie Geld eingeht und auch ich jetzt auch nicht einfach nur eine Gesamtrechnung schreiben kann, weil die "Anzahlung" sonst umsatzsteuermäßig auch nochmal besteuert wird, frage ich mich was ich nun tun soll...
- Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung schreiben?
- Gutschrift und neue Rechnung?
Lieben Gruß
Julia
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 15:44
Titel
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Was denn nun?
Kunde zahlt "aus Versehen" zu viel?
Du machst doch mehr als verabredet?
Gab es schon eine Rechnung?
Ist doch völlig wurscht, ob du eine Rechnung zu 1000.- + USt. schreibst oder zwei zu je 500.- + USt.
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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 16:13
Titel
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nein kunde zahlt das angebot und das war zu wenig, weil noch mehr hinzu kam... und leistung fand jetzt erst statt und kann nicht einfach zwei rechnungen draus machen und leistungsdatum januar und einmal märz nennen (grund: muss darauf achten, dass ich nebenberuflich selbstständig bleibe und war im januar bis oben hin voll mit aufträgen). deswegen frage ich ob man daraus eine anzahlungsrechnung machen kann oder wie man sonst vorgeht... die da gezahlte kohle wurde auch schon bei der ust-voranm. verbucht...
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 16:27
Titel
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Der Kunde hat auf ein Angebot gezahlt, nicht auf eine Rechnung?
Dann schreib ein Rechnung für den schon bezahlten Betrag und eine für die nachträglichen Arbeiten.
Und sprich halt mit dem Kunden ab, ob du für die erste Rechnung einen anderen Leistungszeitraum eintragen kannst.
Teilrechnungen bei grösseren Projekten ist ja nix besonderes.
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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 16:29
Titel
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ja der kunde hat das angebot ausversehen bezahlt gehabt und weiß gar nicht: bucht man das dann einfach erstmal zurück oder macht eine gutschrift oder was macht man da als super-kaufmann?
ist es wurscht ob das buchungsatum vor rechnungsdatum ist? nein oder? deswegen denk ich ja darüber nach, ob das jetzt eine anzahlung ist...
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 16:36
Titel
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eine Anzahlung ist auch immer - einfach ausgedrückt - eine Zahlung inklusive MwSt.
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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 16:37
Titel
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@Mac
Also kann ich eine Anzahlungsrechnung schreiben mit zukünftigem Leistungsdatum und schreib jetzt noch eine Schlussrechnung? Ist das gut?
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.03.2014 16:37
Titel
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deeda hat geschrieben: | ja der kunde hat das angebot ausversehen bezahlt gehabt und weiß gar nicht: bucht man das dann einfach erstmal zurück oder macht eine gutschrift oder was macht man da als super-kaufmann? |
Im Zweifel eher den Steuerberater fragen.
Ich würde ihm eine Rechnung schreiben "gemäß Angebot Nr. XX vom XX:XX:XX"
"Anzahlung am XX:XX:XX dankend erhalten"
deeda hat geschrieben: | ist es wurscht ob das buchungsatum vor Rechnungsdatum ist? nein oder? deswegen denk ich ja darüber nach, ob das jetzt eine anzahlung ist... |
Ich denke, das ist wurscht.
Hauptsache, das Geld ist gebucht.
Aber wie gesagt, im Zweifel eher den Steuerberater fragen.
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