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Thema: Angestellt: Haftungsfrage bei Fehler im Druckerzeugnis vom 19.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angestellt: Haftungsfrage bei Fehler im Druckerzeugnis
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Dabei seit: 19.03.2008
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Verfasst Mi 19.03.2008 11:30
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Angestellt: Haftungsfrage bei Fehler im Druckerzeugnis

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Hallo und Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand bei meinem kleinen Problem helfen.

Als Angestellter bin ich verantwortlich für den Satz von diversen Printsachen. (Kataloge, Anzeigen, Flyer etc.)
Nun habe ich bei einem aktuellem Flyer einen Fehler gemacht. (den Preis zum Produkt vergessen)

Die Druckfreigabe für meine erstellten Sachen geben andere Mitarbeiter im Haus oder die Geschäftsleitung selbst. Alle Sachen werden von mehreren Personen Korrektur gelesen, nur ist dieser FEHLER niemandem aufgefallen, nicht mal der Chefin.

Nachdem der Flyer nun aus der Druckerei kam und ich den fehlenden Preis bemerkte und es auch gleich weiter gab, wurde mit gesagt ich habe für den Druckpreis von 177 € netto gerade zu stehen. Bzw muss eine Person die es gegen gelesen hat auch einen Teil davon tragen.

Ist der Abzug von meinem Gehalt überhaupt zulässig? Ich kann es mir nicht vorstellen.

Ich muss dazu sagen ich bin erst seit 2 Monaten im Unternehmen. habe 6 Monate Probe und einen unbefristeten AV.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

info Lächel
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
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Verfasst Mi 19.03.2008 11:34
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Für solche Sachen holt sich die Agentur in der Regel die schriftliche Druckfreigabe beim Kunden ein. Wenn die Agentur das nicht macht, kann aber nach meinem Dafürhalten nicht der Mitarbeiter dafür haftbar gemacht werden. Immerhin hat ja die Chefin das Ding ja auch abgesegnet.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mi 19.03.2008 11:43
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<halbwissen> ich würde sagen das ist nicht zulässig, das dir deswegen gehalt gekürzt wird... um eine kürzung zu rechtfertigen, müsste dir vorsatz nachgewiesen werden. da wird sich deine chefin aber schwer tun, weil sie den flyer ja selbst korrektur gelesen und ihr ok gegeben hat. was aber evtl. sein kann ist, das freiwillige leistungen wie z.b. weihnachtsgeld oder boni auf das gehalt gekürzt oder weggelassen werden können. </halbwissen>

und entschuldigung... was is denn das bitteschön für ein arbeitgeber, der wegen 170 € so ein fass aufmacht? Au weia!


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 19.03.2008 11:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 19.03.2008 11:45
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ich muss dazu sagen.. wir sind keine werbeagentur und das produkt war für uns selbst.. ich bin der mediengestalter im unternehmen.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mi 19.03.2008 11:46
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Dr Arbeitnehmer haftet nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
Da der Rest der Truppe das Korektur gelesen hat und es auch niemandem aufgefallen ist, würde ich sagen: unternehmerisches Risiko. Ich würde (und müsste) als Angestellter das nicht zahlen.

Da du in der Probezeit bist, ist es nat. schwer ws zu raten.
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Dabei seit: 19.03.2008
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Verfasst Mi 19.03.2008 12:03
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Mac hat geschrieben:
Dr Arbeitnehmer haftet nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
Da der Rest der Truppe das Korektur gelesen hat und es auch niemandem aufgefallen ist, würde ich sagen: unternehmerisches Risiko. Ich würde (und müsste) als Angestellter das nicht zahlen.

Da du in der Probezeit bist, ist es nat. schwer ws zu raten.


ok das dachte ich mir schon. das zahlen der druckkosten unterbreitete mir auch nicht die chefin, sondern die kollerische büroleiterin. soll ich jetzt einfach abwarten und beim nächsten lohn reagieren, sofern der abzug zu sehen ist. oder sollte ich die kollerische büroleiterin im vorfeld freundlichst darauf hinweisen?

die geschäftsleitung ist mit meiner Arbeit höchst zufrieden und ich meine auch einen guten draht zu ihr zu haben.
die büroleiterin hingegen wird bei problemen zur GL gerufen und lässt anschliessend ihren frust bei den arbeitern ab, somit weis ich jetzt nicht ob die zahlung order von oben ist oder ob die zunge, im zuge des kollerischen anfalles, schneller war als das gehirn.

ja probezeit i know.

hinnehmen und schlucken, ggfls. warten bis der lohnzettel kommt oder im vorfeld sachlich argumentieren. schwierig *Schnief*


Zuletzt bearbeitet von Informationen am Mi 19.03.2008 12:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dabei seit: 19.03.2008
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Verfasst Mi 19.03.2008 12:05
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im übrigen

vielen dank für die raschen antworten, hier wird man ja verwöhnt Grins
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.03.2008 12:14
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ich würd's einfach aussitzen... im zweifelsfall passiert nix... den die büroleiterin kann ja nich eben zur buchhaltung maschieren und der lohnbuchhalterin sagen "zieh dem ma 170 € vom lohn ab der hat scheiße gebaut"... von dem her halte ich das mal eher für heiße luft... * Keine Ahnung... *
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