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Thema: Altersbeschränkung für Website...Wie? vom 14.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Altersbeschränkung für Website...Wie?
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barry
Threadersteller

Dabei seit: 08.12.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 14.09.2004 01:43
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Altersbeschränkung für Website...Wie?

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Mache gerade für eine Künstlerin ne Internetseite. Sie strickt kleine, dreckige Püppchen mit Geschlechtsteilen, die wirklich schlimme Sachen machen...kann man ein bisschen mit den original Mangas vergleichen...
Kleine nette Mädchen, die im Internet etwas für ihre Barbie suchen, dürfen da natürlich nicht auf diese Seite stoßen.
Weiß jemand, was man bei einer Seite mit Altersbeschränkung alles beachten muss. Reicht ein entsprechender Hinweis, muss die Seite irgendwo speziell angemeldet werden...??? Oder zählt das Beschriebene noch unter "künstlerische Freiheit" und darf das ohne Alterbeschränkung ins Netz? Au weia!
Jemand Ahnung?
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Chrysadelic

Dabei seit: 30.07.2004
Ort: NKRC
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 06:22
Titel

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Bei gestrickten Püppchen dürfte das weniger ein Problem sein...
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Ahoj

Dabei seit: 28.04.2004
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 07:36
Titel

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Wobei man natürlich anmerken muss, dass, zumindest in meinen Augen, eine Webseite gleich um ein vielfaches seriöser wird, wenn die Startseite über mehr als nur das übliche "Bist du denn auch schon über 18? Ja Nein" verfügt, sondern eine richtige Abfrage stellt, aus dem einfachen Grund, weil du so zeigst, dass du die Möglichkeit, dass Minderjährige auf deine Seite stoßen bedacht hast und entsprechend damit umgehst. (wow, langer Satz.)
Nur meine 2 cent.
Es gibt da ja auf jeden Fall diese Sache mit der Personalausweisnummer, kostet aber ein paar Oi, wenn ich mich nicht ganz irre.
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 07:43
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Hab mal so ne Personalausweisnummerabfrage in PHP gesehen. Muss mal schauen, ob ich den Link noch finde.
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rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 08:00
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wobei ich NICHT meine personalausweisnummer auf irgendwelche internetseite tippe

aber ich kaufe auch keine puppen mit großen geschlechtsteilen *zwinker*
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 08:01
Titel

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rheingauer hat geschrieben:
wobei ich NICHT meine personalausweisnummer auf irgendwelche internetseite tippe

aber ich kaufe auch keine puppen mit großen geschlechtsteilen *zwinker*


Wobei wir bei der Frage wären. Kann man mit der Personalausweisnummer noch was anderes anstellen ausser das Alter zu ermitteln?
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Bastiwelt

Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 08:04
Titel

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was rheingauer sagt ist ein Problem...

Wer gibt schon gerne seine Personummer auf "irgendeiner" Seite im Netz ein?
Ich hätte da auch immer bedenken. Leider ist das in meinen Augen die einzig halbwegs einfache Lösung.

Musst Du wissen: Kinder sicher raushalten aber einen netten Prozentsatz an Kunden vergraulen oder weniger Kinderfreundlich sein.

Ansonsten, wie wäre es, wenn die Webseite sonst nur weniger krasse Puppen zeigt, bzw. zensierte Bilder, und nur eine unterseite mit den echt harten Püppchen geschützt ist. Das schreckt weniger ab, als wenn gleich zu Beginn nach pers. Daten gefragt wird.
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.09.2004 08:05
Titel

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zum Thema:

Gericht sieht Personalausweisabfrage als ausreichenden Jugendschutz an
Am Freitag sprach das Düsseldorfer Landgericht einen Webmaster frei, der vom Neusser Amtsgericht in einem umstrittenen Urteil gemäß § 184 StGB wegen Zugänglichmachung von Pornografie verurteilt worden war. In der gestrigen Berufungsverhandlung sah das Gericht einen Verstoß gegen den Paragrafen, demzufolge pornografische Schriften nur Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen, als nicht gegeben an. Der Webmaster hatte die Inhalte an eine automatische Überprüfung der Personalausweisnummer geknüpft.
Der Rechtsanwalt des Interessenverbandes Europäischer Webmaster e.V., Dr. Daniel Kötz, lässt sich in einer Pressemitteilung des IVEW zitieren: "Die Verhandlung wurde sehr umsichtig und vorurteilsfrei vom vorsitzenden Richter geführt. Der Vorsitzende sparte dabei nicht mit Schelte gegenüber dem Gesetzgeber: Es kann nicht sein, das Webmaster sich 'vielleicht' strafbar machen, wenn sie das 'falsche' Altersverifikationssystem nutzen, aber niemand sagt, was das richtige ist und wo demgemäß eine Strafbarkeit beginnt oder endet."
Jedes Altersverifikationssystem könne umgangen werden und keines stelle einen absoluten Schutz dar, so das Gericht. Eine Personalausweiskontrolle -- welchen Anbieters auch immer -- biete aber immer noch "viel mehr Schutz als offene webbasierte Groups". (se/c't)

Quelle: heise.de

Das Script kriegt man hier: http://www.ueber18.de


Aber ich glaube kaum, das kleine gestrickte mit Geschlechtsteilen versehene Puppen einen so wirksamen Schutz brauchen. Vielleicht sollte man die Eintragung bei den Suchmaschinen und ev. Branchenbüchern so auslegen und formulieren, das kleine Mädchen nicht sofort bei der Suche in Google nach Barbie auf der Site landen.

LG Sue


Zuletzt bearbeitet von Su_si am Di 14.09.2004 08:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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