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Thema: Altersbegrenzung Soziales Netzwerk vom 20.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Altersbegrenzung Soziales Netzwerk
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geviert

Dabei seit: 06.05.2010
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.10.2010 19:38
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Dafür gibt es wie schon erwähnt die Nutzungsbedingungen! Was suchst Du da bei Google?
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eckhartmedia
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2010
Ort: Lieboch
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.10.2010 19:44
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Nein tut mir leid, Frage wurde von mir ziemlich schlecht formuliert, ich meinte ob es generell verboten ist, wenn sich Kinder unter 13 Jahren bei verschiedenen Sozialen Netzwerken registrieren, Facebook war hier nur ein Beispiel!
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Mi 20.10.2010 19:49
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Wieso sollte es generell verboten sein?
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eckhartmedia
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2010
Ort: Lieboch
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.10.2010 20:09
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type1 hat geschrieben:
Wieso sollte es generell verboten sein?


Weiß ich nicht, deswegen frage ich nach, ich habe mir gedacht, dass es inzwischen ein Gesetzt gibt, das dies regelt, sowie in den USA (COPPA).

Liebe Grüße
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.10.2010 20:53
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Kinder bis 12 Jahre sind nicht geschäftsfähig, danach eingeschränkt geschäftsfähig. Wohl daher rührt die Altersbegrenzung auf 13 Jahre.
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.10.2010 08:34
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Zitat:
schülerVZ darf nur von Schülerinnen und Schülern ab zwölf (12) Jahren genutzt werden. Du darfst dich deshalb nur im schülerVZ anmelden, wenn du Schülerin bzw. Schüler, mindestens zwölf (12) Jahre und nicht älter als einundzwanzig (21) Jahre alt bist.

lokalisten.de hat geschrieben:
Zur Registrierung zugelassen sind Personen ab 14 Jahren.


Wie kann man nur so faul sein? * grmbl *
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.10.2010 08:47
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eckhartmedia hat geschrieben:
Nein tut mir leid, Frage wurde von mir ziemlich schlecht formuliert, ich meinte ob es generell verboten ist, wenn sich Kinder unter 13 Jahren bei verschiedenen Sozialen Netzwerken registrieren, Facebook war hier nur ein Beispiel!


Wie kann man nur so unselbstständig sein?

Wenn Kritiker ein Gesetz fordern - wie du selber zitiert hast - heißt das dann,dass es schon ein gesetz gibt, oder fehlt eins und es soll eins geschaffen werden?

* Ich geb auf... *
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snuwie

Dabei seit: 06.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.10.2010 08:59
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du hast doch sogar ein eigenes netzwerk ... da muss man sich doch intensiv damit beschäftigen um nicht eine auf den deckel zu bekommen :-/
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