mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 16.04.2024 16:00 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Als Student Vertrag aufsetzen? vom 04.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Student Vertrag aufsetzen?
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.10.2006 22:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gewerbesteuer musst du bei den paar Kröten, die du verdienen willst und wirst nicht zahlen.
Und Umsatzsteuerpflichtig bist du dann auch nicht (wer im letzten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz macht, ist befreit). Du musst nur auf der Rechnung einen entsprechenden Zusatz führen, dass du als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit bist.
Für den Unternehmer ist es völlig egal, ob du ihm eine Rechnung mit Vorsteuer ausstellst oder nicht. Wenn er Vorsteuer zahlen muss, führt er sie ohnehin nur ans Finanzamt ab, er hat da nichts von.
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 04:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

grafix hat geschrieben:

Für den Unternehmer ist es völlig egal, ob du ihm eine Rechnung mit Vorsteuer ausstellst oder nicht. Wenn er Vorsteuer zahlen muss, führt er sie ohnehin nur ans Finanzamt ab, er hat da nichts von.


Äh - Moment. Ich glaube, da geht was durcheinander. Natürlich hat der vorsteuerpflichtige Unternehmer 'was davon - er zieht die Umsatzsteuer von Illumaus' Rechnung, also die die er zahlen muss, von dem Betrag ab, den er seinerseits eingenommen hat und ans FA abführen muss.

Und derjenige, der die Umsatzsteuer ausweist, in unserem Fall also Illumaus, hat auch 'was davon - nämlich in der Regel einen höheren Gewinn. Immer dann, wenn sie mit 'normalen' Unternehmen Geschäfte macht. Ausführlich erklärt mit Rechenbeispielen und inkl. der Ausnahmen ist das hier:

http://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=1&id=40e02eba6dd79

c_writer
 
Anzeige
Anzeige
Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 10:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Der Link war schonmal super!

hab aber noch einige Fragen:
Die schreiben da folgendes:

Wer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, darf keine Mehrwertsteuer erheben – das Wort darf auf seinen Rechnungen also gar nicht auftauchen. Er braucht natürlich auch keine Umsatzsteuererklärung zu machen.

Alle Mehrwertsteuereinnahmen und -ausgaben (Vorsteuer) werden einmal im Jahr in der Umsatzsteuererklärung zusammengefasst – die Differenz wird an das Finanzamt überwiesen. Wer neu anfängt, muss eine solche Abrechnung bis zum Ende des zweiten Jahres monatlich machen. Das nennt sich Umsatzsteuervoranmeldung und ist so eine Art vorläufige Umsatzsteuererklärung.

Für eine Reihe von Selbstständigen in künstlerischen und publizistischen Berufen gibt es dazu ein vereinfachtes Verfahren: die Berechnung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen, die oft auch noch spürbare finanzielle Vorteile bringt.


Das heißt, ich lasse mich befreien (vom FA?) und brauche keine Umsatzsteuererklärung zu machen? Wenn ich aber eine machen muß, weil ich nicht befreit bin, mach ich sie zu Anfang monatlich? Das ist ja nervig.

Kennt ihr euch mit diesem vereinfachten Verfahren aus, von dem hier die Rede ist?


Zuletzt bearbeitet von am Do 05.10.2006 10:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.10.2006 11:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

c_writer hat geschrieben:
grafix hat geschrieben:

Für den Unternehmer ist es völlig egal, ob du ihm eine Rechnung mit Vorsteuer ausstellst oder nicht. Wenn er Vorsteuer zahlen muss, führt er sie ohnehin nur ans Finanzamt ab, er hat da nichts von.


Äh - Moment. Ich glaube, da geht was durcheinander. Natürlich hat der vorsteuerpflichtige Unternehmer 'was davon - er zieht die Umsatzsteuer von Illumaus' Rechnung, also die die er zahlen muss, von dem Betrag ab, den er seinerseits eingenommen hat und ans FA abführen muss.

Und derjenige, der die Umsatzsteuer ausweist, in unserem Fall also Illumaus, hat auch 'was davon - nämlich in der Regel einen höheren Gewinn. Immer dann, wenn sie mit 'normalen' Unternehmen Geschäfte macht. Ausführlich erklärt mit Rechenbeispielen und inkl. der Ausnahmen ist das hier:

http://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=1&id=40e02eba6dd79

c_writer


Guck rechts! Ja, ja, ja. Fast alles richtig. Ich hatte mich da etwas umständlich ausgedrückt, aber es bleibt dabei:
Für den Unternehmer ist es egal, ob auf der Rechnung Mehrwertsteuer drauf ist oder nicht. Ich gehe nämlich davon aus, dass Illumaus eine Rechnung erstellen würde, die dem Wert ihrer Arbeit entspricht. Das wäre der Nettopreis. Und wenn der Unternehmer diese Rechnung bekommen würde, ist es völlig gleichgültig, ob dort noch 16% draufkommen oder nicht. Denn wenn sie draufkommen, holt er sich die 16% vom Finanzamt wieder. Er zahlt also nur den Nettopreis (und nur der interessiert ihn wirklich).
Dass es für die Illumaus besser sein könnte(!) Umsatzsteuerpflichtig zu sein, mag ja theroretisch sein. Aber nur im Einzelfall. Sind ihre Kunden beispielsweise zu größeren Teilen nicht vorsteuerabzugsberechtigt (Schulen, Kommunen, Universitäten, Kirchen, viele Vereine und ähnliches), nutzen ihr womöglich Rechnungen ohne Vorsteuer viel mehr, da sie günstigere Preise anbieten kann.
Jo! Und bei den großen Umsätzen, die sie erwartet, lohnt sich die Rechnerei kaum. Sie hat es richtig gelesen: monatliche Umsatzsteuererklärung abgeben (selbst dann, wenn gar nichts angefallen ist usw. ...).
Aber das alles ist fast eine akademische Diskussion. Übrigens: ich selbst werde nicht müde, meine Kolleginnen und Kollegen von mediafon zu zitieren. Wirklich eine erstklassige Quelle!

Übrigens, nur der guten Ordnung halber: ich bin seit Jahren freiberuflich und habe auch viele Kunden im Bereich Kirchen/öffentliche Hand. Manchwal wäre ich froh, wenn ich nicht umsatzsteuerpflichtig wäre. Aber ab einem gewissen Umsatz stellt sich die Frage einfach nicht mehr.
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 11:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Illumaus hat geschrieben:
Das heißt, ich lasse mich befreien (vom FA?)


Ja. Du gibst das auf dem Fragebogen an, den Du bekommst, wenn Du Deine Steuernummer beantragst.

Zitat:
und brauche keine Umsatzsteuererklärung zu machen?


Richtig. Du hast mit Umsatzsteuer nichts mehr zu tun. Eine Einkommenssteuererklärung musst Du natürlich trotzdem machen.

Zitat:
Wenn ich aber eine machen muß, weil ich nicht befreit bin, mach ich sie zu Anfang monatlich? Das ist ja nervig.


Man gewöhnt sich dran.

Zitat:
Kennt ihr euch mit diesem vereinfachten Verfahren aus, von dem hier die Rede ist?


http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=40e05bcea878e&si=4524cd4aa085d&lang=1
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eaa492a62c7&si=4524cee7c372a&lang=1

c_writer
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.10.2006 12:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Als freiberufliche Illustratorin musst du kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Mach ich seit 12 Jahren auch so. Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 06.10.2006 09:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SL-Design hat geschrieben:
Als freiberufliche Illustratorin musst du kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Mach ich seit 12 Jahren auch so. Lächel


Kann ich dann aber dem Kunden anbieten, meinetwegen wenn ich eine Weihnachtskarte gestalte, sie auch für ihn drucken zu lassen? ich hab mal gehört, den Service kann ich nicht bieten, dafür müßte ich ein Gewerbe betreiben. Weil die Druckerei dann in meinem Namen arbeiten würde.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.10.2006 10:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Illumaus hat geschrieben:
Kann ich dann aber dem Kunden anbieten, meinetwegen wenn ich eine Weihnachtskarte gestalte, sie auch für ihn drucken zu lassen? ich hab mal gehört, den Service kann ich nicht bieten, dafür müßte ich ein Gewerbe betreiben. Weil die Druckerei dann in meinem Namen arbeiten würde.

Kannst Du, wenn Du wenn Du die Vermittlung von Druckdienstleistungen nicht zu Deinem Hauptgeschäft machst.
Und wenn Du auf die Druckkosten keine Prozente als Bearbeitungsgebühr aufschlägst - also die Druckerrechnung nur ein durchlaufender Posten ist - ist es eh unproblematisch. Das kommt bei mir auch mal vor und gab noch nie Probleme.
Ich lasse ja auch mal Filme oder Proofs für einen Kunden machen und rechne sie dann als durchlaufende Posten ab.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Lizenz für ein verwendete Fotos aufsetzen ?
Vertrag
Sub Vertrag
Vertrag
Vertrag für Illustratoren ?
Mündlicher Vertrag
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.