mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 23.04.2024 22:20 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist vom 09.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11  Weiter
Autor Nachricht
..::Eisdealer

Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 15:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Michael Triggaman hat geschrieben:

ich bin gelernter schreiner, habe medienwissenschaft studiert und arbeite jetzt als mediengestalter!
im meinem arbeitsvertrag steht mediengestalter!
macht sich mein chef jetzt strafbar???


..::Eisdealer hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).



studium der medienwissenschaft=entprechende qualifikation =/ knast! *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von ..::Eisdealer am Mi 12.07.2006 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
throw

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 15:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lupus hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Diesel hat geschrieben:
Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer.


Dem ist leider auch nicht so.
Ich versuch gerade einen Kuenstlernamen durchzukriegen Menno!


Muss man dafür nicht mindestens eine Austellung oder Ähnliches haben?

man sollte das wort künstler nich immer auf malen oder gestaltung beschränken
es gibt zb n dj aus kassel der nennt sich "mr. phonky vogelfutter" und so stehts auch im ausweis

kriterien zur beantragung - jmd ahnung?!
offizieller könig vom wirtshaus wäre schon ne feine sache
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 16:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@ulmer hocker
Kann sein, dass dieser Paragraph hier nicht zutrifft. Dann machst Du Dich eventuell nicht direkt strafbar. Unlauterer Wettbewerb ist eine solche falsche Berufsbezeichnung schon und ist daher mit Ordnungsstrafen belegt. Man kann dies aber eventuell auch als vorsätzliche Irreführung und damit als Betrug im zivilrechtlichem Sinne auslegen. Das könnte dann auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 16:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 23:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ulmer_hocker hat geschrieben:


Man sollte die Bezeichnung natürlich nur dann führen wenn man sich 100%ig sicher ist die notwendige Qualifikation (egal wie und wo erworben) zu besitzen. Denn ansonsten kann einen ein unzufriedener Kunde oder verärgertert Mitbewerber komplett demontieren. Jedoch NICHT weil es eine geschützte Berufsbezeichnung ist, sondern weil es sich um eine arglistige Täuschung des Kunden, bzw. eine irreführende Werbung handelt.


Naja, das zeigt eigentlich das ganze Dilemma:

Einerseits kanns natürlich Nieten geben. die einen ""offiziellen" Titel haben, andererseits Leute die keinen offiziellen Abschluss, aber dennoch mehr Kompetenz und Fachwissen haben.
Das macht eben die Sache so kompliziert.

Ein staatlich anerkannter Wusrtfachverkäufer steht im Zweifel immer besser da, als ein selbsternannter Ingenieur.
Der Grund liegt eben in der Messbarkeit.

Für staatliche Abschlüsse gibt es eben Messverfahren (Prüfungsordnungen etc), für die frei wählbaren und selbsternannten "Titel" eben nicht.
Bei den nicht geschützen Titeln ist es eben sehr schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass jemand z.B.: kein Designer ist.

Ich kann mir nur wirklich wenige Extremfälle vorstellen, wo man jemandem nachweisen kann, kein Designer oder Mediengestalter zu sein (statt Dipl. Desinger).

Ich kann z.B. totalen Scheiss immer noch irgendwie als Absicht oder Kunst deklarieren.
Niemand würde mir je das Gegeteil beweisen können.

Das gleiche kann ich natürlich auch als Dipl.-Designer tun, aber der Unterschied ist eben, dass ich durch das Studium "bewiesen" habe, dass ich weiss warum, beziehungsweise, beweise, das ich mich mit den grundliegenden Prinzipien auseinander gesetzt habe.

Das kann ich mit einer nicht geschützten Berufsbezeichnug eben nicht und muss mich deshalb immer iregndwie Spekulationen ausetzen.

Das ist übrigens meines Erachtens ein klares plus für eine offizeille Ausbildung oder Studium.

My couple of cents
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 13.07.2006 01:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das sehe ich ganz genauso. Man kann lange darüber diskutieren, ob und wie man sich denn nennen kann. Es geht einfach nicht um irgendwelche langen Titel und Berufsbezeichnungen. Was zählt ist, was man kann. Und genau das wird durch eine anerkannte Prüfung zumindest in einem Mindestmaß nachgewiesen.

Ich habe gegenüber den Leuten gewisse Vorbehalte, die sich nie einer Prüfung ihres Wissens unterzogen haben. Wie soll ich wissen, ob derjenige überhaupt etwas von seinem Fach versteht? Da kann mir derjenige noch so lange erzählen, wie autodidaktisch er alles gelernt hat. In meinem Fachbereich kann ich das noch recht schnell überblicken, da reichen 10 Minuten, aber was ist in Bereichen, in denen ich in einer Kundensituation stehe?

Ich würde z.B. nie meine Bremsen am Auto von jemandem warten lassen, der keine anerkannten Ausbildung in seinem Beruf gemacht hat. Wie kann ich da wissen, ob er nicht zufällig in seiner autodidaktischen Ausbildung auf das Kapitel mit den Bremsschläuchen nicht so viel Lust hatte? Bei einer klassischen Ausbildung wird soetwas einfach über die Prüfung weitgehend sichergestellt. Zumindest so weitgehend, dass ich in diese Fachkraft mehr Vertrauen habe.

Die Argumentation, man verstünde ja sehr viel von seinem Fach und dürfe sich deswegen mit einer anerkannten Berufsbezeichnung titulieren ist etwas merkwürdig. Woher will man die Gewissheit nehmen, ausreichend viel zu verstehen?
 
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.07.2006 08:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ihr erweckt echt den Eindruck als wäre ein rechtmäßig erworbener Mediengestalter-Titel ein Zeichen für gute Qualität *ha ha*

Da stell ich mal ein paar tausend vom Arbeitsamt umgeschulte Talentfreie dagegen.

Am Ende zählt nur das was dabei rauskommt. Also ein guter Kunde, der weiß was er will, wird nicht schauen was für ein Titel auf deiner Visitenkarte steht, der wird sich die Gestaltung der Karte und deine Referenzen angucken. Alle die das nicht tun und sich mit wenig zufrieden geben können ja zu den Umgeschulten. Beschreib dich nicht mit Mediengestalter sondern einfach mit "Name - Grafikdesign" oder ähnliches. Das kann alles und nichts heißen und sieht gut aus *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.07.2006 08:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Verbalinjurie hat geschrieben:
Ihr erweckt echt den Eindruck als wäre ein rechtmäßig erworbener Mediengestalter-Titel ein Zeichen für gute Qualität *ha ha*

Da stell ich mal ein paar tausend vom Arbeitsamt umgeschulte Talentfreie dagegen.


Wenn Du Mediengestaltung am Design fest machst hast Du natuerlich Recht. Aber in erster Linie ist der Mediengestalter ein Handwerksberuf und genau dafuer ist nun mal nicht mal ansatzweise "Talent" von Noeten. Es gibt Mediengestalter, die kein Stueck zeichnen koennen und Farben auch nicht mal annaehernd harmonisch auf ein Stueck Papier bringen. Aber in Ihrem Gebiet (welches auch immer das sein mag) sind sie Spezialisten, weil sie Ihr Handwerk gelernt haben.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 13.07.2006 08:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 13.07.2006 14:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Ihr erweckt echt den Eindruck als wäre ein rechtmäßig erworbener Mediengestalter-Titel ein Zeichen für gute Qualität

Ein rechtmäßig erworbener Mediengestalter-Titel, wie du es nennst, ist zumindest ein Zeichen dafür, dass derjenige gewissen objektiven Anforderungen gerecht wird. Das kann ein Hinweis auf zumindest bessere Qualität sein, als eine ungelernter Hilfsarbeiter sie eventuell bieten könnte.
Wenn wir deiner Argumentation folgen, gibt es keine Begründung dafür, überhaupt eine Schule zu besuchen, eine Ausbildung zu machen, ein Studium zu absolvieren oder in irgend einer Form sich einer Prüfung zu unterziehen. Letzlich ist eine Prüfung ja deiner Meinung nach kein Nachweis irgend einer Qualifikation.

Zitat:

Da stell ich mal ein paar tausend vom Arbeitsamt umgeschulte Talentfreie dagegen.

Da stell ich nochmal mehr eigengekürte Mediengestalter dagegen, die von sich behaupten Talent zu haben, aber nicht einmal den technischen Mindestforderungen der Branche gerecht werden.
Mag sein, dass es einige "Talentfreie" gibt. Aber trotzdem haben diese eine Prüfung bestanden und nachgewiesen, dass sie zumindest ein Mindestmaß gelernt haben. Deine Aussage ist ein Anmaßung sonder gleichen. Mit welcher Begründung obliegt es deinem Aufgabenbereich über das Talent anderer zu urteilen? Hast du überhaupt eine Ausbildung gemacht? Abgesehen davon kommt es nicht auf Talent, sondern meisten auf die handwerklichen Qualitäten im Job des Mediengestalters an.

Zitat:
Am Ende zählt nur das was dabei rauskommt. Also ein guter Kunde, der weiß was er will, wird nicht schauen was für ein Titel auf deiner Visitenkarte steht, der wird sich die Gestaltung der Karte und deine Referenzen angucken.

Mag sein. Das ist immer das Argument der Ungebildeten. Aber spätestens, wenn der Druckauftrag fertig ist und der Kunde feststellt, dass alles in die Hose gegangen ist, wird er fragen, woran es gelegen hat und er wird sich das nächste mal überlegen, ob er eine ungelernte Kraft mit einem Auftrag betraut. Es gibt genug ungelernte Kräfte, die möglicherweise "Talent" haben, wie du es nennst, aber noch nicht einmal ein einfaches farbliches Bild vernünftig reproduziert bekommen. Wie soll man als Branchenfremder Referenzen beurteilen können?

Zitat:
Alle die das nicht tun und sich mit wenig zufrieden geben können ja zu den Umgeschulten.

Wie kommst Du auf die Idee, dass alle Umgeschulten schlechte Arbeit abliefern? Deine Aussagen zeugen von einer ziemlichen Arroganz. Erfahrungsgemäß verstecken sich hinter Arroganz nur Schwächen. Ich werde auch in Zukunft keine Aufträge an Leute erteilen, die nicht nachweisen können, dass sie etwas von ihrem Handwerk verstehen. Für mich ist in erster Linie eine Ausbildung ein erster Nachweis für gute Qualität, erst nachrangig schaue ich mir auch Referenzen an.

Zitat:
Beschreib dich nicht mit Mediengestalter sondern einfach mit "Name - Grafikdesign" oder ähnliches. Das kann alles und nichts heißen und sieht gut aus.

Das kann alles - aber meistens auch eher nichts heißen, richtig. Sieht gut aus und ist totaler Quatsch.
 
 
Ähnliche Themen Gestaltung von Freelancern als Referenz ausgeben?
fremdes Design als eigenes ausgeben
Kunde will für Wiederverwendung nichts mehr ausgeben
Design, Logodiebstahl und ausgeben flascher Referenzen
Wechsel Mediengestalter
Rechtsfragen zum Verhältniss Kunde - Mediengestalter
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.