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Thema: Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist vom 09.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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ulmer_hocker
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Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 14:21
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Langsam wirds doof. Die Bezeichnungen Polizist und Chirurg sind… ach ich gebs auf * Ich geb auf... *
 
Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:32
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Denke mal das ganze hat seinen Ursprung eher hier:
Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer.
Daraus resultiert daß ein "Hobby"- Designer, Grafiker und Gestalter sich auch so nennen darf.
Der Zusatz "Medien" tut der Sache ebenso keine Abbruch.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:40
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Diesel hat geschrieben:
Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer.


Dem ist leider auch nicht so.
Ich versuch gerade einen Kuenstlernamen durchzukriegen Menno!

@Throw: ganz toll

@Ashton. Kindergarten ist 2 Tueren weiter


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 12.07.2006 14:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 14:42
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Ob man sich Mediengestalter ohne eine Ausbildung nennen darf, sei dahin gestellt. Die Ausbildungsbezeichnung ist "Mediengestalter für Digital- und Printmedien". So darf man sich nur nennen, wenn man eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, für die nur die IHK und niemand sonst bundesweit einheitlich die Kriterien aufstellt.

Wenn hier Leute glauben, dass sie trotzdem über die nötigen Qualifikationen verfügen, steht es ihnen frei, eine Prüfung abzulegen. Jedenfalls kann man nicht selbst die Kriterien dafür aufstellen und über sein eigenes Wissen urteilen. Andernfalls müssen Sie früher oder später damit rechnen wegen Betruges oder führen falscher Titel belangt zu werden.(Absatz 1 regelt entsprechendes)


Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 14:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
..::Eisdealer

Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:45
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http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).



http://de.wikipedia.org/wiki/Designer hat geschrieben:
Die akademischen Grade Diplom-Designer bzw. Diplom-Designer (FH) sind in Deutschland geschützt und dürfen nur von Absolventen entsprechender Studiengänge verwendet werden, die Berufsbezeichnung Designer ist hingegen nicht gesetzlich geschützt.


http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

und nochmal extra für flex:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist


Zuletzt bearbeitet von ..::Eisdealer am Mi 12.07.2006 14:51, insgesamt 3-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 14:46
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@bauchbieber:
Hast du den zugehörigen § des StGB mal gelesen? Wie kommt es eigentlich das hier alle paar Minuten wieder einer Unsinn verzapft? Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 14:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:50
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Mischpult hat geschrieben:
Diesel hat geschrieben:
Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer.


Dem ist leider auch nicht so.
Ich versuch gerade einen Kuenstlernamen durchzukriegen Menno!


Muss man dafür nicht mindestens eine Austellung oder Ähnliches haben?
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Michael Triggaman

Dabei seit: 21.12.2005
Ort: MS
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:51
Titel

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ich GLAUBE:
das kürzel vorweg macht's aus!
also staatlich geprüft oder dr. oder dipl. oder ing. oder wie auch immer...
is doch auch ma ne gute theorie oder?

ich bin gelernter schreiner, habe medienwissenschaft studiert und arbeite jetzt als mediengestalter!
im meinem arbeitsvertrag steht mediengestalter!
macht sich mein chef jetzt strafbar???

l8a...
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