mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 21:26 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist vom 09.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11  Weiter
Autor Nachricht
ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 13:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lazy-GoD hat geschrieben:
Das mit dem UWG wollte ich gerade anführen... jedenfalls sollte man bei Bewerbungen nicht "staatl. anerk. Mediengestalter" schreiben, wenn man nicht bei der IHK o.ä. seinen Abschluss gemacht hat.


War davon die Rede? Das ist doch ein ganz anderer Fall. Hier wird eine Ausbildung/ein Abschluss vorgestäuscht. Das ist durch die reine Bezeichnung Mediengestalter nicht gegeben.

Man sollte die Bezeichnung natürlich nur dann führen wenn man sich 100%ig sicher ist die notwendige Qualifikation (egal wie und wo erworben) zu besitzen. Denn ansonsten kann einen ein unzufriedener Kunde oder verärgertert Mitbewerber komplett demontieren. Jedoch NICHT weil es eine geschützte Berufsbezeichnung ist, sondern weil es sich um eine arglistige Täuschung des Kunden, bzw. eine irreführende Werbung handelt.
 
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 13:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ulmer_hocker hat geschrieben:
War davon die Rede? Das ist doch ein ganz anderer Fall.

Das war für die gedacht, die die Lösung des "Problems" anhand der letzten drei Beiträge sehen und nicht das ganze Thema durchlesen. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 13:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das heißt also, ich darf mich auch Steuerfachangestellter nennen? Oder Betriebswirt? Oder Bäcker?
  View user's profile Private Nachricht senden
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 13:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

zeitgeisty hat geschrieben:
Das heißt also, ich darf mich auch Steuerfachangestellter nennen? Oder Betriebswirt? Oder Bäcker?

Du solltest dich als Bäcker aber nicht Steuerfachangestellter nennen. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 13:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lazy-GoD hat geschrieben:
zeitgeisty hat geschrieben:
Das heißt also, ich darf mich auch Steuerfachangestellter nennen? Oder Betriebswirt? Oder Bäcker?

Du solltest dich als Bäcker aber nicht Steuerfachangestellter nennen. *zwinker*


Wieso nicht? Wenn ich der Meinung bin, ich kann das!? *bäh*
  View user's profile Private Nachricht senden
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

zusammenfassend kann man also sagen, dass drei jahre ausbildung oder studium plus praktikum völlig für den arsch sind, wenn sich doch jeder vollpfosten so nennen darf.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 14:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flavio hat geschrieben:
zusammenfassend kann man also sagen, dass drei jahre ausbildung oder studium plus praktikum völlig für den arsch sind, wenn sich doch jeder vollpfosten so nennen darf.

Meine Güte! Eigentlich sollte man gleich nach der Geburt sterben.
  View user's profile Private Nachricht senden
ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 14:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flavio hat geschrieben:
zusammenfassend kann man also sagen, dass drei jahre ausbildung oder studium plus praktikum völlig für den arsch sind, wenn sich doch jeder vollpfosten so nennen darf.


IST ES DENN WIRKLICH SO SCHWER ZU VERSTEHEN!?!

NICHT jeder Vollpfosten darf sich so nennen. Wenn du jemanden kennst der sich so nennt, und weißt er verfügt nicht über die notwendige Qualifikation, dann geh gegen ihn vor, denn dann verstösst er gegen das Gesetz.
Die hier aber immer wieder wiederholte Behauptung es handele sich um eine geschützte Berufsbezeichnung ist nunmal faktisch falsch.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 14:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
Ähnliche Themen Gestaltung von Freelancern als Referenz ausgeben?
fremdes Design als eigenes ausgeben
Kunde will für Wiederverwendung nichts mehr ausgeben
Design, Logodiebstahl und ausgeben flascher Referenzen
Wechsel Mediengestalter
Suche Buch - rechte für Mediengestalter
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.