Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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Autor |
Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 09.07.2006 18:55
Titel
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Na, ne Quelle bei so ner definitiven Aussage wär aber schon hilfreicher
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Flex
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 09.07.2006 18:56
Titel
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Quelle habe ich nicht, aber ich dachte das schon öfter hier im Forum gelesen zu haben.
na ja ich schreibe jetzt Inhaber, dann mach ich nix falsch
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 09.07.2006 19:01
Titel
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ich meinte auch mehr den Flavio.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 09.07.2006 19:01
Titel
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ja schreib inhaber, dann hab ich keine probleme mit
wiki hat geschrieben: | Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).
Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist. In Deutschland wird zwischen der Führung von Berufsbezeichnungen und der Führung von Titeln unterschieden. Einschlägig ist z. B. die Strafvorschrift § 132a Strafgesetzbuch.
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 09.07.2006 19:01
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Wo bitteschön steht geschrieben das Mediendesigner eine geschützte Berufsbezeichnung ist?
Zitat: | Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen
Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.
Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). |
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung
Dazu auch:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028503307.html
Zuletzt bearbeitet von am So 09.07.2006 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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maniax
Dabei seit: 26.09.2005
Ort: Nürnberg
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 09.07.2006 19:08
Titel
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schreib doch einfach angehender mediengestalter für digital & printmedien
weil a) isses wahr
und b) zeigts je nach dem wie gut du dich vermarktest das du es drauf hast!
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out
Dabei seit: 14.11.2002
Ort: koblenz
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 09.07.2006 22:33
Titel
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maniax hat geschrieben: | schreib doch einfach angehender mediengestalter für digital & printmedien
weil a) isses wahr
und b) zeigts je nach dem wie gut du dich vermarktest das du es drauf hast! |
quatsch. das ist ja quasi einen geringschätzung eigener leistungen. in usnerem beruf geht es aber darum sich anzupreisen.
wieso ncith einfach "mediengestaltung" oder "mediendesign"?
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O2noob
Dabei seit: 05.11.2005
Ort: frankfurt
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.07.2006 00:22
Titel
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also ich fänds doof wenn man sich so nennen würde wenn mans nich is!
vlt hastes ja drauf weis ich nich aber dann würd ich nich mediengestalter sondern vlt dein firemnname und dann "mediengestaltung" hinschreiben das wäre dann find ich was anderres!
ansonsten...
mach doch ne ausbildung zum mediendesigner (heißt mitlerweile übrigens kommunikationsassistent) an der abendschule!
das sollte es dir wert sein
naja ich geh dann ma in die haia
gn8
ps: sry seh grad das out den selben vorschlag hatte naja egal...
Zuletzt bearbeitet von O2noob am Mo 10.07.2006 00:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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