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Thema: Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist vom 09.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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nanu

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Verfasst Sa 15.07.2006 12:53
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Fotograf ist ja auch Handwerk und ein Lehrberuf daher geschützt,
Zum Handwerk zählt der Fotograf der z. B. Hochzeitsfotos, Portraits erstellt usw.

Wer z. B. im publizitischen Sinne arbeitet nennt sich dann z. B. " freier Bildjornalist".
Wer meint es geht in das künstlerische, aber keine Ausbildung in dem Bereich hat, nennt sich dann oft "Fotodesigner".
Zitat:
Wobei Mediadesigner ja die englische Bezeichnung für Mediengestalter ist, ne? Irgendwie vertrackt

Ich vermute mal Mediengestalter ist noch keine geschützte Berufsbezeichnung, da der Beruf noch relativ jung ist.
Der ganze Verwaltungsprozess wird wohl eine Weile dauern, so wie beim Patent.

Aber warum schreibt man nicht auf der Vistitenkarte einfach den Namen und darunter z. B. "Mediendesign" oder "Grafik & Webdesign" und nicht Mediendesigner bzw. Mediadesigner (Mediadesigner hört sich sowieso so gekünzelt an)


Zuletzt bearbeitet von nanu am Sa 15.07.2006 12:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Serum

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Verfasst So 16.07.2006 22:38
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nanu hat geschrieben:
...Aber warum schreibt man nicht auf der Vistitenkarte einfach den Namen und darunter z. B. "Mediendesign" oder "Grafik & Webdesign" ...


sicher dass man das darf? Hmm...?! Kann man seine Firma quasi "Blablabla Grafik Design" nennen, obwohl man nie ein Design Studium absolviert hat? Da wäre ich mir nicht so sicher?!
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..::Eisdealer

Dabei seit: 15.03.2002
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Verfasst So 16.07.2006 22:55
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und nochmal für alle die, die unbedingt beweisen mussten das lesen nicht ihre stärke ist:

..::Eisdealer hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).



http://de.wikipedia.org/wiki/Designer hat geschrieben:
Die akademischen Grade Diplom-Designer bzw. Diplom-Designer (FH) sind in Deutschland geschützt und dürfen nur von Absolventen entsprechender Studiengänge verwendet werden, die Berufsbezeichnung Designer ist hingegen nicht gesetzlich geschützt.


http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

und nochmal extra für flex:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist


Zuletzt bearbeitet von ..::Eisdealer am So 16.07.2006 22:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 17.07.2006 03:07
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Eisdealer hat geschrieben:
und nochmal für alle die, die unbedingt beweisen mussten das lesen nicht ihre stärke ist:

..::Eisdealer hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).




http://de.wikipedia.org/wiki/Designer hat geschrieben:
Die akademischen Grade Diplom-Designer bzw. Diplom-Designer (FH) sind in Deutschland geschützt und dürfen nur von Absolventen entsprechender Studiengänge verwendet werden, die Berufsbezeichnung Designer ist hingegen nicht gesetzlich geschützt.



Keine Ahnung wer nun gemeint ist - ich zumindest habe immer geschrieben das "Designer" nicht geschützt ist u. ein "Diplom-Designer" hingegen geschützt ist.

Zitat:
Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen den Art. 3 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).


Das eventuell sollte der Verfasser mal genauer definieren, sicher hat es dazu noch kein rechtskräftiges Urteil gegeben.
Über denn Sinn u. Unsinn der Fakten kann man sich sicher streiten, aber nicht über die Fakten bzw. das Recht.

Letztendlich darf sich jeder z. B. als Webdesigner, Grafiker, Journalist bezeichnen, er darf nur kein Dipl. davorsetzen, wenn er nicht ein solches Studium nachweisen kann.

Zitat:
Zitat:
und nochmal extra für flex:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen hat geschrieben:
Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist

Ist denn überhaupt schon sicher, dass der Beruf Mediengestalter schon geschützt ist??
Da sollte man doch erst mal einen Juristen befragen.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Mo 17.07.2006 03:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
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Ort: -

Verfasst Mo 17.07.2006 06:36
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Hier ist inzwischen ein halbes dutzend Mal klargestellt worden das der Begriff Mediengestalter unzweifelhaft nicht geschützt ist die rechtlichen Grundlagen dazu habe ich auf Seite 4 ausgeführt.

Und trotzdem findet sich jeden Tag ein neuer Idiot (oder auch gerne mal ein Alter) der die Diskussion von vorne beginnt.

Könnte man diesen Leuten nicht einfach mal ne Fibel schicken, damit sie das mit dem Lesen irgendwann mal auf die Reihe kriegen? Oder einfach diesen Thread hier zu machen.
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.07.2006 08:06
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nanu hat geschrieben:
Fotograf ist ja auch Handwerk und ein Lehrberuf daher geschützt,
Zum Handwerk zählt der Fotograf der z. B. Hochzeitsfotos, Portraits erstellt usw.


Mediengestalter etwa nicht?
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ulmer_hocker
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Ort: -

Verfasst Mo 17.07.2006 08:15
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Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung, seit dem Fall des Meisterzwangs darf sich jeder Kasper als Fotograf selbstständig machen.
 
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.07.2006 08:16
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Mischpult hat geschrieben:
nanu hat geschrieben:
Fotograf ist ja auch Handwerk und ein Lehrberuf daher geschützt,
Zum Handwerk zählt der Fotograf der z. B. Hochzeitsfotos, Portraits erstellt usw.


Mediengestalter etwa nicht?


Nein, aber vielleicht "Mediengestalter für Digital- und Printmedien" *zwinker*
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