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Thema: Als Grafiker Rechnung über Texte stellen ? vom 05.10.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Grafiker Rechnung über Texte stellen ?
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Do 05.10.2017 14:50
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Sneer hat geschrieben:
Ja, nur möchte der Auftraggeber z.B. ein Gewerbeschein sehen.

Wozu? Kein freier Texter braucht den.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 05.10.2017 15:27
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Dein Kunde will vermutlich keinen Gewerbeschein sehen, sondern will auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer sehen... Das sollte dich aber nicht bewegen unnötig ein Gewerbe anzumelden. Dein Kunde bekommt einfach eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, die kann er genauso absetzen. Da er keine Umsatzsteuer gezahlt hat, kann es er sie eben nicht bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Das ist alles.

Dein Steuerberater irrt sich leider gewaltig. Den würde ich dringend wechseln. Firma anmelden ist natürlich grundsätzlich nicht nötig. Du bist ja nach wie vor kein eingetragener Kaufmann.

Texter sind grundsätzlich Freiberufler (kein Gewerbeschein), da ihre arbeit wisstenschaftlich/journalistischer Natur sind. Daher kann dein Kunde auch von dir keinen Schein einfordern, weil er einfach nicht gebraucht wird.
 
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