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Thema: Als Grafiker Rechnung über Texte stellen ? vom 05.10.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Grafiker Rechnung über Texte stellen ?
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Sneer
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Verfasst Do 05.10.2017 10:41
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Als Grafiker Rechnung über Texte stellen ?

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Ich arbeite als freischaffender Grafiker (Kleinunternehmer) und bin über die KSK versichert. Aktuell wird mir ein Auftrag als Texter angeboten und ich bin mir nicht sicher, ob ich es als Grafiker ausüben kann ? Darf man als freischaffender Grafiker Rechnungen für die Erstellung von Texte schreiben oder muss ich dazu eine neue Firma anmelden ? Da es sich nur um einen kleinen Nebenverdienst unter 400€ handelt, lohnt es sich kaum dafür so ein Umstand, wie ein Gewerbe anmelden + Steuererklärung und Jahresüberschusserklärung zu machen. Hat da jemand Erfahrung, wie es rechtlich ausschaut ?

PS: Der Kunde kann mich leider nicht einstellen und möchte gern mit Selbstständigen arbeiten, die die Texte in Rechnung stellen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 05.10.2017 11:36
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Natürlich kannst du "texten" auch in Rechnung stellen, es ist ein kreativer Erschaffungsprozess. Dazu braucht es kein neues Gewerbe (bei journalistischen Tätigkeiten idR nie) oder Firma (dazu müsstest du eingetragener Kaufmann sein). Steuererklärung musst du ja so oder so machen, das hat damit ja nichts zu tun.
 
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SL-Design

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Verfasst Do 05.10.2017 11:37
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Klar darfst du als Grafiker auch Rechnungen über Texte stellen.
Wenn du so gut schreiben kannst, dass ein Kunde dir die Arbeit bezahlt, ist das eine Dienstleistung.
Falls du die mit Computern so gut auskennst, dass du deinem Kunden den neuen Rechner aufsetzt, darfst du ihm darüber auch eine Rechnung schreiben, auch wenn du eigentlich dein meisten Geld mit Gestaltung verdienst.
Wie kommst du darauf, dass dir das jemand verbieten kann?

Finanzamtstechnisch gibt es un unserer Branche nur einen nennenswerten Unterschied: Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer bezahlen, solange sie nur Honorarumsatz mit ihren fachlichen Dienstleistungen machen. Organisierst du aber z.B. zusätzlich zur Gestaltung einer Broschüre auch den Druck und Versand und kassierst dafür ein prozentuale Aufwandsentschädigung, wäre das gewerblich.
Kommt das regelmässig vor, müsstest du ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.
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Sneer
Threadersteller

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Verfasst Do 05.10.2017 12:45
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Danke für die Tipps, das hört sich schon viel positiver an. Da muß ich wohl nur schauen, ob die KSK die Tätigkeit neben meiner Haupttätigkeit eingetragen sehen möchte.

SL-Design hat geschrieben:
Wie kommst du darauf, dass dir das jemand verbieten kann?


Im Gespräch mit meinen Steuerberater meinte er, dass ich ein 2. Gewerbe anmelden müsste, weil man als Texter ein komplett anderes Berufsfeld betritt. Das hat mich etwas stutzig gemacht und ich denke, dass er in dem Fall einfach keine Ahnung hat. Wer wäre denn sonst noch ein passender Ansprechpartner ?

Nefliete hat geschrieben:
Steuererklärung musst du ja so oder so machen, das hat damit ja nichts zu tun.

Ja, meine Steuerberater hätte aber gern, dass ich 2 Firmen und Steuererklärung + Jahreslohnsteuerausgleich gleich 2mal machen lasse...


Zuletzt bearbeitet von Sneer am Do 05.10.2017 12:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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SL-Design

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Verfasst Do 05.10.2017 12:54
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Sneer hat geschrieben:
Im Gespräch mit meinen Steuerberater meinte er, dass ich ein 2. Gewerbe anmelden müsste...

Du musst als Grafiker auch kein "1. Gewerbe" anmelden, solange du nur kreative Dienstleistungen verkaufst.
Wie gesagt, verkaufst Du Waren oder nimmst Prozente für z.B. eine Druckabwicklung, bist du erst gewerblich.
Layout, Design und eine abschliessende Reinzeichung sind kreative Dienstleistungen, dazu gehört auch Text.


Sneer hat geschrieben:
...und ich denke, dass er in dem Fall einfach keine Ahnung hat.

Den Verdacht habe ich auch.


Sneer hat geschrieben:
Wer wäre denn sonst noch ein passender Ansprechpartner ?

Das Finanzamt.
Da würde ich aber keine Pferde scheu machen.
Hast Du eine Gewerbeanmeldung und zahlst du schon Gewerbesteuer?
Klingt so, wenn dein Steuerberater von einem zweiten Gewerbe spricht.
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Sneer
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Verfasst Do 05.10.2017 14:58
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SL-Design hat geschrieben:

Da würde ich aber keine Pferde scheu machen.
Hast Du eine Gewerbeanmeldung und zahlst du schon Gewerbesteuer?
Klingt so, wenn dein Steuerberater von einem zweiten Gewerbe spricht.


Ich bin Kleinunternehmer, d.h. mit Firmennamen und Tätigkeit eingetragen, eine Gewerbesteuer wird da aber nicht erhoben. Die Idee mit dem 2. Gewerbe kommt für mich auf keinen Fall in Frage. Ich suche einen Nebenjob, um etwas stressfreier durch meine Selbstständigkeit zu gehen...da hänge ich mir nicht gleich die doppelte Buchführung und damit verbundenen Kosten an den Hals...

Mal sehen ob ich beim Finanzamt was werde, dort muss ich eh einen Gewerbeschein beantragen.
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SL-Design

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Verfasst Do 05.10.2017 15:30
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Du bist kein Kleinunternehmer, du bis Freiberufler, der der Kleinunternehmerregelung unterliegt, wenn du einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaftest.
Nochmal, du brauchst keinen Gewerbeschein, wenn du als Grafiker nur kreative Dienstleistungen erbringst.
Das kann Logogestaltung, Webseiten, Printmittel, Bildbearbeitung und auch Text sein.
Vergiss doppelte Buchführung. Text und Gestaltung gehören in einen Topf, da brauchst nichts zu trennen.
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Sneer
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Verfasst Do 05.10.2017 15:45
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Ja, nur möchte der Auftraggeber z.B. ein Gewerbeschein sehen. Dafür werde ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und auch versuchen in Erfahrung zu bringen, wie weit ich meine Nebentätigkeiten ausdehnen kann. Ist ja nicht einfach systemtreu zu sein. Lächel
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