Easy365
Dabei seit: 15.08.2006
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Verfasst Do 03.01.2008 19:10
Titel
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netnite hat geschrieben: | Ich denke er möchte das im beispiel genannte CMS einmal mit Nennung des Urhebers (sichbarer Urheberhinweis), also eingeschränktes Nutzungsrecht, und einmal ohne Hinweise auf den Urheber verkaufen (uneingeschränkes Nutzungsrecht) |
nur weil der Urheber genannt wird, heißt es nicht, das ein eingeschränktes Nutzungsrecht besteht. Sondern ist abhängig vom Vertrag.
Zuletzt bearbeitet von Easy365 am Do 03.01.2008 19:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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