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Thema: AGBs auf schriftlichem Angebot nur als Link? vom 18.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGBs auf schriftlichem Angebot nur als Link?
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Autor Nachricht
veronika
Threadersteller

Dabei seit: 08.08.2005
Ort: Linz
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.11.2008 16:56
Titel

AGBs auf schriftlichem Angebot nur als Link?

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Hallo!

Ist es rechtlich haltbar, wenn auf meinem Briefpapier, auf dem Angebote, Rechnungen, etc. gedruckt werden ein solcher Vermerck steht:

Zitat:
Bitte beachten Sie unsere AGBs unter www.blablub.de/permalink/agb.pdf.
Mit der Unterfertigung dieses Dokuments akzeptieren Sie diese.


Statt der übliche "auf der Rückseite" ..?

Der Link wird nicht verändert, die Datei nicht gelöscht, ist also immer verfügbar.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 17:02
Titel

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Und was machst Du, wenn sich Deine AGB ja doch mal aendern (was wirklich nicht unwahrscheinlich ist)? *zwinker*
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 17:29
Titel

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Soweit ich informiert bin, ist dies erlaubt. Denn warum nicht? Und wenn sich die AGB ändern? Naja, dann gelten eben die neuen. Das ist immer so...
Außerdem: mal angenommen ich habe 2 Seiten AGB, soll man dann dem Kunden ein 3 Seitiges Angebot geben?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 17:47
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die agb müssen dem kunden meines wissens nach nur zugänglich gemacht werden. das kann in papierform oder in form eines linkes passieren (is ja bei onlineshops aus nicht anners)...
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veronika
Threadersteller

Dabei seit: 08.08.2005
Ort: Linz
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.11.2008 17:55
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
das kann in papierform oder in form eines linkes passieren (is ja bei onlineshops aus nicht anners)...


das klingt mir logisch genug. vielen dank für die tips Lächel
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 18:02
Titel

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woher wisst ihr denn, dass das internet als absolut zugänglich angesehen wird?
wasmacht der kunde der kein internet hat?
ich glaub nicht, dass das so einfach machbar ist.

wenngleich das auch nur halbwissen bis garkein wissen meinersetis ist.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Di 18.11.2008 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 18:13
Titel

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AGBs im Internet sind zulässig. Der Verweis darauf auch. Zumindest unter Kaufmännernfrauen ist das so.

Bekanntmachung der Änderungen befarf es nur im Vertragsfall. Bsp.w der Handyvertrag
unterliegt ner AGB, die sich ändert. Dann muss das explizit kommuniziert werden und
daraus resultieren ggfs. gesonderte Kündigungsrechte.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 18:21
Titel

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Warum nicht einfach mit an den Vertrag bzw. an das Angebot pappen? Der Kunde wird sie sich zu seiner Sicherheit - sofern er einigermaßen Verstand hat - ohnehin ausdrucken. * Keine Ahnung... *
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