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Thema: AGB von Agenturen vom 04.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGB von Agenturen
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Ellie
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 04.07.2005 10:36
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AGB von Agenturen

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Moin Moin,

ich habe mir mal einige Werbeagenturen online angesehen und oft steht in den AGB: Honorar nach Richtlinien des BDG bzw AGD.

Lustig, es ist allerdings für den Kunden unmöglich sie einzusehen.

Sicher, ich kann mir die CD bestellen für 30 Euronen, aber das ist für den Kunden eine Zumutung und meiner Ansicht nach absolut abmahnfähig.

Was meint ihr dazu? Da wird doch nur versucht seine Preise zu rechtfertigen und mehr Gewicht zu verleihen.

LG,
Ellie
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 10:52
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naja wieso? jede agentur kann doch ihre preise gestalten wie sie will. und ich finde es eher positiv sich an preisen von AGD und Co zu orientieren, als entweder zu den billigkrämern zu gehören oder absolut utopische preise anzubieten. der kunde wird für jeden job im regelfall sowiso noch ein angebot bekommen, weil ja neben der eigentlichen gestaltungs- und satzarbeit meist auch noch andere kosten anfallen (ausdrucke, proofs, korrekturen, bildbearbeitung etc.). von dem her find ich das schon legitim...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 10:55
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Wichtig ist ja dasWörtchen "Richtlinie". Heißt nicht anderes, dass sich die Preisgestaltung an den Empfehlungen von BDG und AGD orientiert. So weiß jeder Kunde gleich, wo er dran ist.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 11:02
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AGD haben wir auch bei uns in den AGBs stehen. Im wesentlichen haben wir das aber zur Absicherung drinnstehen, den eigentlich machen wir unsere eigenen Preise - die sich aber auch am AGD-Tarif orientieren. Wir haben aber auch drinnstehen, das der Kunde den original AGD Tarif bei uns in der Agentur einsehen kann. ollte aber bisher noch keiner...
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 11:02
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was willst du denn da abmahnen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 11:09
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jense hat geschrieben:
was willst du denn da abmahnen?


nix - weil ja keine fixpreise lt. adg genannt werden sondern lediglich der zusatz das sich die preise daran orientieren. der kunde weiß dann in welchem preisniveau sich die agentur bewegt - nicht mehr und nicht weniger... es wird ja ein bindendes angebot gemacht...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 04.07.2005 11:11
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Obwohl ich nach Richtlinie AGD arbeite bekommt jeder
Kunde von mir erst mal ein Angebot...

Ist das nicht eh Standard? Meine Güte!
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Ellie
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 04.07.2005 12:35
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Moin,

das ist schon richtig, aber sollte ein Kunde hier nicht diese Rechtlinie einsehen können? Sonst könnte ich ja auch "ich berechne meine Leistungen nach Quakfrosch United" reinschreiben, es kann eh niemand nachvollziehen, weil derjenige erst einmal herausfinden muß, wo er diese Informationen herbekommt und dann auch noch dafür bezahlen soll.

Der Hinweis kam von einem befreundeten Unternehmensberater, ich solle das lieber nicht aufnehmen, es sei denn ich stelle diese Richtlinien auch zum download zur Verfügung.

Es kann also weder das Argument der Absicherung gelten noch rechtlich verbindlich sein.

Mein Fazit: Agenturen-Blabla und damit überflüssig.

LG,
Ellie
 
 
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