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Thema: AGB, Thema "Haftung" vom 10.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGB, Thema "Haftung"
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.09.2006 18:21
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AGB, Thema "Haftung"

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Hallo,

so, habe jetzt irgendwie meine AGBs zusammengebastelt, in der Hoffnung, dass ich mich damit so abgesichert habe, dass ich keine Betriebshaftpflichtversicherung brauche.

Meint Ihr, ich habe das mit der Haftung so korrekt formuliert?

* grmbl * "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen von Tofutante ohne Gewähr erfolgen. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen Tofutante ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung von Tofutante ist dann in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts des Kunden begrenzt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Tofutante insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können."

Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Ich überlege nämlich gerade, ob der 1. Satz ("ohne Gewähr") dadurch aufgehoben wurde, dass ich später doch was von "grob fahrlässig verursachte Schäden" geschrieben habe. Ich meine, kann dann der Auftraggeber nicht argumentieren, dass ich eventuelle Tippfehler "grob fahrlässig" verursacht habe und nun doch dafür bezahlen muss?

Viele Grüße
die Tante


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am So 10.09.2006 18:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.09.2006 18:39
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Zwischenfrage am Rand -- hast Du ein Büro bzw. empfängst Kunden bei Dir? Falls ja, solltest Du trotzdem über eine BHV nachdenken. Immerhin könnte sich jemand verletzen oder hinfallen. Nur als Ratschlag.
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.09.2006 18:42
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Zeithase hat geschrieben:
Zwischenfrage am Rand -- hast Du ein Büro bzw. empfängst Kunden bei Dir? Falls ja, solltest Du trotzdem über eine BHV nachdenken. Immerhin könnte sich jemand verletzen oder hinfallen. Nur als Ratschlag.


Danke für die Info, Zeithase. Nee, ich habe hier nur ein häusliches Arbeitszimmer. Unwahrscheinlich, dass hier ein Kunde auftaucht.
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Ellie
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 10.09.2006 18:50
Titel

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Hallo Tofutante,

ich kann dir:

http://www.agb-giftkueche.de

www.wettbewerbszentrale.de

Es gibt keine absolut rechtsverbindlichen AGB, selbst der Gang zum Anwalt ist keine Sicherheit, vor allem vor sog. Kollegenschweinen, die aus Neid oder Rachsucht oder purem Wettbewerbseifer andere abmahnen lassen oder mit anderen absurden Forderungen schädigen wollen. Von vielen Kollegen weiß ich aber, daß z.T. sehr loyal und geschlossen gegen diese unwerten Kollegen vorgegangen wird.

Daher würde ich mich an deiner Stelle bemühen, die AGB weitestgehendst nach den o.g. Tipps aus den Links zu erstellen. Mit Haftungsausschlüssen immer sehr sensibel vorgehen, da das BGB hier die meisten Fälle schon genug regelt. Es macht durchaus Sinn sich eine aktuelle Fassung des BGB zuzulegen. Was die Kundendaten angeht, bist Du als Selbständige schon vom Finanzamt aus verpflichtet die Kundendaten und Auftragsvorgänge, laß mich lügen, 10 Jahre ??? aufzubewahren. Was spricht dagenen die druckreifen Daten dort gleich mitzusichern?

Gegen Tippfehler u.a. hilft wunderbar ein Korrekturstempel auf dem Korrekturabzug, den ich mir immer unterschreiben lasse. Per email gibt es dann eine entsprechende Klausel, daß der Kunde sorgfältig die Vorlagen und auch Texte auf Richtigkeit überprüft hat. Ebenso kannst Du mit der Farbverbindlichkeit verfahren, wenn der Kunde die zusätzlichen Kosten für einen Proof oder Andruck nicht übernehmen möchte. Das schützt zwar auch nicht immer vor Ärger, aber rechtlich bist Du dann auf der sicheren Seite.

LG,
Ellie
 
Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.09.2006 19:15
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Ellie hat geschrieben:
Gegen Tippfehler u.a. hilft wunderbar ein Korrekturstempel auf dem Korrekturabzug, den ich mir immer unterschreiben lasse. Per email gibt es dann eine entsprechende Klausel, daß der Kunde sorgfältig die Vorlagen und auch Texte auf Richtigkeit überprüft hat. Ebenso kannst Du mit der Farbverbindlichkeit verfahren, wenn der Kunde die zusätzlichen Kosten für einen Proof oder Andruck nicht übernehmen möchte. Das schützt zwar auch nicht immer vor Ärger, aber rechtlich bist Du dann auf der sicheren Seite.


Vielen Dank auch Dir, Ellie. Ja, so einen Stempel muss ich mir auch noch anschaffen. Ich habe jetzt noch unter "Haftung" den Satz aufgenommen:

"Insbesondere Vorlagen, Texte und die Farbverbindlichkeit sind vom Kunden genau zu überprüfen, da Tofutante für Fehler keine Haftung übernimmt."

Durch die Webseiten muss ich mich noch genauer durchwühlen, habe dort auf Anhieb keine passende Standard-AGB gefunden...
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Ellie
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 10.09.2006 19:27
Titel

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Hallo Tofutante,

ein echter Stempel muß nicht sein, ein eps das aussieht wie ein Stempel auf dem Desktop lässt sich wunderbar in jedes beliebige Dokument werfen und ausdrucken. Sieht "wichtiger" aus, theoretisch könntest Du das auh handschriftlich notieren.

Und zum Text würde ich rechtsunverbindlich vorschlagen:

"Bitte überprüfen Sie diesen Korrekturauszug sorgfältig auf inhaltliche und andere Fehler. Kein verbindliches Muster für Material und Farbe. Beachten Sie, daß nachträgliche Reklamationen nicht berücksichtigt werden."

Wenn dein Kunde einen Tintenstrahlausdruck von dir vor sich hat und dann später darauf besteht, daß es auch im Offset so aussehen muß, hast Du verloren. Ich übernehme ausnahmslos nur dann die Verantwortung für die richtigen Farben, wenn der Kunde mir einen Proof oder Andruck bezahlt. Keucht er, wenn er hört, daß er xx Euro draufzahlen muß, biete ich im gerne an auf die Farbverbindlichkeit zu verzichten. Ausgenommen die Produktion auf meinen eigenen Geräten, da weiß ich ja was rauskommt.

Und ackere dich in Ruhe durch die Texte, es ist wichtig zu verstehen, was in deinen AGB steht.

LG,
Ellie
 
ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 10.09.2006 23:11
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Tofutante hat geschrieben:
... "Insbesondere Vorlagen, Texte und die Farbverbindlichkeit sind vom Kunden genau zu überprüfen, da Tofutante für Fehler keine Haftung übernimmt." ...

das kannst du auch zehnmal in deine agb schreiben, für die von dir geleistete arbeit haftest du immer.

agb, die dich aus der haftung für deine dienstleistungen nehmen und so eine bhv erübrigen würden, gibt es nicht.

dinge die nicht im einflussbereich, ermessen oder zuständigkeit deiner kunden liegen, für die kannst du einfach nicht per agb die haftung abtreten.

bspw. dafür, dass er farbverbindliche produkte erhält, bezahlt dich der kunde und dafür stehst du gerade.
genau wie alle übrigen sachen, die du für deine kunden erledigst.

cu
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.09.2006 23:58
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ChraCe hat geschrieben:
dinge die nicht im einflussbereich, ermessen oder zuständigkeit deiner kunden liegen, für die kannst du einfach nicht per agb die haftung abtreten.

bspw. dafür, dass er farbverbindliche produkte erhält, bezahlt dich der kunde und dafür stehst du gerade.
genau wie alle übrigen sachen, die du für deine kunden erledigst.


Ähm, bist Du da sicher? Glaube ich nicht.

Ich bin jetzt durch mehrere Seiten mit AGBs gesurft und ich finde immer den Passus, dass nur bei grober Fahrlässigkeit gehaftet wird. Einer formulierte es z.B. noch etwas eleganter: "Mit der Abnahme des Designs oder Korrektur druckreifer Dateien, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild." Was die Farbverbindlichkeit betrifft: Dafür bezahlt mich der Kunde nicht, hierfür muss er gesondert Iris- bzw. Analog-Proofs bei einem Repro-Betrieb in Auftrag geben, damit kann ich (als nicht-gewerbetreibende Freiberuflerin) nicht dienen.


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am So 10.09.2006 23:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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