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Autor |
Nachricht |
stickermaker
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2007
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Verfasst So 11.05.2008 11:01
Titel AGB Standardklausel |
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Hallo,
seit einiger Zeit lese ich bei diversen Aufkleber-Herstellern (zu bezweifeln ob diese im Besitz einer Lizenz für die Herstellung der Aufkleber mit div. Marken Logos drauf sind) folgende klausel in den AGBs:
--- ZITAT
Gesch�tzte Namen geh�ren ihren Eigent�mern. S�mtliche der in unseren angebotenen Artikeln erw�hnten Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern geh�ren ihren Eigent�mern und werden ohne Gew�hrleistung der freien Verf�gbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden.
Der Auftraggeber bzw. K�ufer erkl�rt, dass er im Besitz der f�r die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung f�r die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht �berpr�ft, ob der Auftraggeber im Besitz der f�r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegen�ber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsanspr�chen wird f�r die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht versto�en, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten. Wir fertigen ausschlie�lich im Kundenauftrag, keine Lagerware.
--- ENDE
Das ist schön und gut, aber durch die publizierung der Markenlogos auf der Homepage und die Möglichkeit direkt die Aufkleber zu kaufen (ohne vorner ein Musterstück dem Hersteller zu zusenden) ist die Klausel dann sowieso für den Mist ?
Was meint ihr ?
stickermacker
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airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 11.05.2008 11:12
Titel
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Erst mal wäre es nett wenn du dem Text die fehlenden Umlaute hinzufügen würdest, so ist das Lesen eine Qual.
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Vector
Dabei seit: 07.04.2006
Ort: -
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Verfasst Di 05.08.2008 20:28
Titel
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maily hat geschrieben: | Erst mal wäre es nett wenn du dem Text die fehlenden Umlaute hinzufügen würdest, so ist das Lesen eine Qual. |
stickermaker hat geschrieben: | --- ZITAT
Geschützte Namen gehören ihren Eigentümern. Sämtliche der in unseren angebotenen Artikeln erwähnten Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern gehören ihren Eigentümern und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden.
Der Auftraggeber bzw. Käufer erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten. Wir fertigen ausschließlich im Kundenauftrag, keine Lagerware.
--- ENDE
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So. Ich hab jetzt mal die Umlaute ergänzt, da ich zufällig über den Beitrag gestolpert bin und es mich schon interessieren würde, ob hier jemand Ahnung, Meinung oder Fachwissen mitteilen könnte.
Kann man mit der Klausel in den AGB ernsthaft erwarten, daß man keine Konsequenzen zu befürchten hat, wenn Aufkleber bzw. Produkte mit/von bekannten Logos produziert werden?
Ich wage es zu bezweifeln.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.08.2008 09:43
Titel
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Vector hat geschrieben: | Ich wage es zu bezweifeln. |
Da wagst Du meines Wissens richtig.
Das haben alle Aufkleberhersteller sicher nacheinander von dem jeweiligen naechsten kopiert.
Dafuer wird kaum ein Anwalt seinen Kopf hinhalten.
Du kannst mit Klauseln in den AGB niemals geltende Gesetze ausklammern.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 06.08.2008 09:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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