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Thema: AGB-Formulierungen (Meinungsaustausch) vom 03.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGB-Formulierungen (Meinungsaustausch)
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fantasmo
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2009
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Verfasst So 03.03.2013 15:46
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AGB-Formulierungen (Meinungsaustausch)

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Hallo,

ich will natürlich keine Rechtsberatung, aber wollte mal nen Meinungsaustausch zu folgendne AGB-Formulierungen:

1. Die Anerkenntnis [der AGB] erfolgt spätestens mit Annahme des Angebots oder mit meiner ersten Lieferung oder Leistung.
--> Ist da die Gültigkeit der AGB gut formuliert oder sollte man das weglassen und sich die AGB einfach unterzeichnen lassen...das klingt nicht so verbindlich...den "Angebotsannahme" man macht ja dem Kunden ein Angebot das nimmt er an und dann bestätigt man ihm noch das, da hat man ja praktisch selbst wiederum um die Annahme angenommen.

2. [Zum Thema Freigaben:] Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie [die Arbeiten] als vom Kunden genehmigt, sofern eine weitere Auftragsbearbeitung aus terminlichen oder sonstigen Gründen zur Auftragserfüllung notwendig erscheint.
---> Gibt so ne Formulierung nicht Ärger? Da verbummelt der Kunde ewig eine Freigabe und man macht halt einfach weiter, weil doch alles zu Produktlaunch X fertig sein soll. Man sollte doch wohl eher sagen, dass man für verbummelte Abnahmen und daraus VErzögerungen keine Haftung übernimmt oder? Oder ist die Formulierung oben als geeignet zu sehen?

So da würde mich mal eure Meinung interessieren.
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
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Verfasst So 03.03.2013 19:39
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Meine Meinung: AGB läßt man von einem Anwalt erstellen oder gar nicht! Der kennt dann auch die Antworten. Alles andere ist letztlich nur ein Pokerspiel ob man nun was richtig gemacht hat oder der ganze Spaß im besten Fall nur unwirksam ist und im schlimmsten Fall sogar abmahnfähig!
Grundsätzlich ist das HGB und BGB dein Leitfaden.
AGB sind dann "nur" juristische Feinheiten. Und die muß man halt kennen und im Zweifel auch dafür gradestehen. Und das macht eben der Anwalt (auch das dafür geradestehen im Klagefall).
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Mac

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Verfasst So 03.03.2013 19:40
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Agb erden in der Regel nicht explizit unterschrieben, sondern sind Teil deines Angebots. Das muss dann aber auch auf dem Angebot stehen.

Zu 2: das gibt bestimmt Ärger. Und ist auch nicht üblich.

Schau dir mal die Muster AGB von AGD oder BDG oder anderen Vereinen an.
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fantasmo
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2009
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Verfasst Mi 06.03.2013 10:41
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Vielen Dank für eure Antworten.
Ich konnte letztens schonmal einen Blick in die AGD-AGB werfen, da hab ich auch alle Punkte die mir wichtig sind wieder gefunden.

Und klar, von nem Anwalt würd ich schon noch bestätigen lassen, eben auch für den Haftungsfall, falls was verkehrt wär.

(Und ja, das 2. hab ich wo gesehen, das schien mir aber eben wirklich auch sehr nach Ärger bringend aus.)
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