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Thema: Abwandlung Bannerdesign vom 02.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abwandlung Bannerdesign
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wiebik
Threadersteller

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Verfasst Sa 02.02.2013 00:20
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Abwandlung Bannerdesign

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Ich habe gedacht & gesucht, trotzdem will ich noch posten:

Für einen guten Kunden (d.h. ich werde seit 2 Jahren regelmässig von ihm mit Aufträgen betreut Lächel ), eine Organisation, habe ich ein Konferenzbanner entworfen, das auch produziert wurde. Prompte Bezahlung gehört sich für ihn.

Auf seiner Internetpräsenz habe ich heute Fotos von der Konferenz entdeckt und man kann deutlich erkennen, dass mein Bannerdesign nicht nur als Banner auftaucht, sondern praktisch als Allround-Design für jegliches Inventar dieser Konferenz hergehalten hat, deren Veranstalter mein Kunde ist. Vom Namensschildchen über Wegweiser bis zum Rednerpult ist alles mit dem Bannerdesign gepflastert. Um das Design dem jeweiligen Format anzupassen, hat jemand doch tatsächlich das Design komplett nachgebaut, alle Elemente übernommen, die Farben, die Komposition, alles nur leider ziemlich verunstaltet. Es ist wie gesagt, bisher ein guter Kunde und leider habe ich keine Nutzungsrechte in der Rechnung aufgelistet. Daher gehe ich fast davon aus, dass ihm alles was damit zu tun hat, nicht bekannt ist.
Den Kunden möchte ich eigentlich behalten und für die Zukunft einfach nur belehren.
Ist es richtig, dass:

a) er ohne meine Zustimmung das Design weder verändern noch jemanden anders damit beauftragen darf ?
b) er einen Rüffel kassiert, dafür dass er mich nicht mit dem gesamten Konferenzdesign beauftragt hat, sondern mit nur einem Bestandteil, stattdessen einen offensichtlichen Laien / Studenten (alles sieht jetzt so aus, als wäre es mit Word zusammengesetzt) an die Arbeit gesetzt hat?

Die Druckdatei für das Banner ging damals über den Kunden an die Druckerei, aber bearbeitbare Dateien habe ich ihm nie ausgehändigt.

Natürlich werde ich in Zukunft überall die Nutzungsrechte ausweisen, ich schwöre, Amen!
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
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Verfasst Sa 02.02.2013 01:17
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Re: Abwandlung Bannerdesign

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Zu a: da du dich nicht zu nutzungsrechten geäussert hast, geht dein kunde von aus, dass er alle nutzungsrechte erworben hat. -> lehrgeld

Zu b: warum? Es ist seine konferenz. Er könnte auch einen klempner dafür engagieren.
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DEKONSTRUKTIV

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Verfasst Sa 02.02.2013 02:00
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Re: Abwandlung Bannerdesign

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wiebik hat geschrieben:

b) er einen Rüffel kassiert, dafür dass er mich nicht mit dem gesamten Konferenzdesign beauftragt hat


come again?
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wiebik
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2013
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Verfasst Sa 02.02.2013 08:41
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Danke für die nächtliche Antwort!

Bei a) geht es mir auch ausschließlich um zukünftige Aufträge. Wie schon gesagt, weiß ich, dass der Fehler bei mir liegt.

Sicher kann er einen Klempner beauftragen, der kann von mir aus auch versuchen, mein Design nachzubauen, aber die feine englische Art ist das nicht, oder? Das ist alles, was ich mit Rüffel meine: Anmerken, dass ich das gesehen habe und anbieten mir doch das nächste mal Bescheid zu sagen, wenn er etwas braucht, bevor er jemanden alles nachbauen lässt. Nächstes mal wird nämlich alles haarklein festgelegt sein was die Nutzungsrechte angeht.

Oder meint ihr ich soll es auf sich beruhen lassen und beim nächsten mal alles besser machen? Wahrscheinlich, oder?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Sa 02.02.2013 09:18
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Sprich doch einfach mal mit ihm. Klär ihn auf, dass man normalerweise dafür nutzungsrechte braucht. Und das du ihn da demnächst gerne unterstützen würdest. Wenn er weitere Elemente zukünftig von dir verwenden möchte, sollte man nochmal über Nutzungsrechte reden, damit beide Seiten auch Rechtssicherheit haben und es nicht mehr zu solchen Missverständnissen kommen kann.
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Astro

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Ort: Lost Valley
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Verfasst Sa 02.02.2013 10:57
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Mach ihm klar, dass du es besser machen könntest, als der "Verunstalter". *zwinker*
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wiebik
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2013
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Verfasst Sa 02.02.2013 11:47
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Alles klar, genau das meinte ich! Danke für die Bestätigung!
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 02.02.2013 11:57
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Re: Abwandlung Bannerdesign

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jense hat geschrieben:
Zu a: da du dich nicht zu nutzungsrechten geäussert hast, geht dein kunde von aus, dass er alle nutzungsrechte erworben hat. -> lehrgeld

Das mag sein, richtig und rechtens ist es deswegen aber nicht. Wenn nicht über Nutzungsrechte gesprochen wurde, geht der Gesetzgeber davon aus, dass: §31, Absatz (5): Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt. (ich wiederhole mich hier im Forum ständig mit diesem Paragrafen...)

Und so wie ich es verstanden habe, ging es im Auftrag um ein Bannerdesign. Nicht um Namensschilder, Flyer und Postkarten für Werbezwecke. Der Kunde hätte es also nicht dafür nutzen dürfen. Und ebenfalls hätte er es nicht bearbeiten dürfen. Das Bearbeitungsrecht muss explizit ausgewiesen werden und sollte nur für gutes Geld eingeräumt werden.

Du könntest also die harte Tour fahren, dann ist der Kunde vielleicht weg, auch wenn du im Recht wärest, so wie ich das sehe. Oder du erklärst ihm die Situation, machst deutlich, dass er gerade etwas umrechtes getan hat, du aber von Konsequenzen absiehst, es aber nicht wieder vorkommen darf.


Zuletzt bearbeitet von am Sa 02.02.2013 11:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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