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Thema: Abteilungsleitung als Freiberufler? vom 16.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abteilungsleitung als Freiberufler?
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käschdin
Threadersteller

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Verfasst Mi 16.04.2008 14:45
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Abteilungsleitung als Freiberufler?

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Hallo zusammen,

einer meiner Kunden sucht als Mutterschutz-Vertretung einen Leiter für eine Abteilung. Aufgaben: Arbeiten an die festangestellten Mitarbeiter delegieren, Endkontrolle, Kundenkontakt.

Ich arbeite für den Kunden als Freiberufler und wurde innerhalb der Abteilung für den Job vorgeschlagen. Nun sagt die Personalleitung, dies ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da ich dann seinen festangestellten Mitarbeitern übergeordnet wäre und die ja dann eigentlich die Mitarbeiter meiner Firma und nicht die meines Kunden wären.

Kann es da rechtliche Probleme geben oder ist das ein vorgeschobener Grund?

Grüße
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 14:48
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Das macht rein inhaltlich schon keinen sinn. Aber rechtlich ist das aus den genannten gründen ebenfalls nicht ganz wasserdicht. rein organisatorisch bist du nicht weisungsbefugt.
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.04.2008 14:54
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Nimroy hat geschrieben:
Das macht rein inhaltlich schon keinen sinn.


Aus welchem Grund? Au weia!
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 14:57
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Waere mir neu, dass "Abteilungsleiter" in die Liste der Katalogberufe eingereiht wurde.
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.04.2008 15:03
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Ok, dann statt "Freiberufler" halt "Nicht-Festangestellter" *zwinker*

Es geht um die Leitung einer Texterabteilung.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 15:10
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käschdin hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Das macht rein inhaltlich schon keinen sinn.


Aus welchem Grund? Au weia!


Als Freiberufler solltest du mehr als einen kunden haben, sonst kommst du schnel in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Wenn du nebenher noch andere kunden bedienst, dann kannst du den Fulltime-Job AL nicht übernehmen. Das ist ja was anderes, als Sachen umzusetzen, Layouts zu entwicklen o.ä. Du bist da auch für Personalsachen zuständig, Ressourcenplanung etc. Es stellt sich auch die Frage nach Vergütung. Du bist ja trotz allem noch freiberuflich tätig, hast also die ganzen Ausgaben für versicherung oder so am hals. zahlt dir das Unternehmen dann trotzdem deinen vollen Stundensatz? Denn nur weil du fest da bist, brauchst du ja immer noch das gleiche geld - ob du in Quark arbeitest oder leute kommandierst. Nehemne wir mal an, der Abteilungsleiter bekommt derzeit 3000 € und du müsstest aber zur Dekcung deiner Kosten 6000 € bekommen. Nehmen wir weiter mal an, du bekämst die auch. Jetzt kommt der alte AL wieder zurück und bekommt Wind von dem, was du bekommen hast. Meinst du, das ist gut fürs betriebsklima?

Als AL wirst du auch in strategische Entscheidungen des Unternehmens involviert sein. Glaubst du, als freier wirst du da unvoreingenommen entscheiden können?
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SL-Design

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Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 15:17
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Wir hatten früher freie CDs die 100% für eine Agentur gearbeitet haben und dabei Freelancer waren. Natürlich nicht ewig, mit Zeitvertrag. Danach sind sie zu einer anderen Agentur und haben da den CD gemacht.
Wo ist das Problem?
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.04.2008 15:24
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Nimroy hat geschrieben:

Als Freiberufler solltest du mehr als einen kunden haben, sonst kommst du schnel in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit.


Ich habe derzeit 5 permanente Kunden und einige mehr mit temporären Projekten. Scheinselbständigkeit ist also kein Thema.

Nimroy hat geschrieben:

Wenn du nebenher noch andere kunden bedienst, dann kannst du den Fulltime-Job AL nicht übernehmen. Das ist ja was anderes, als Sachen umzusetzen, Layouts zu entwicklen o.ä. Du bist da auch für Personalsachen zuständig, Ressourcenplanung etc.


Es soll auch kein Fulltime-Job sein, sondern 15 bis 20h pro Woche. Den Rest der Zeit deckt eine Festangestellte ab. Sie schafft den Arbeitsaufwand aber nicht allein, daher soll sie nun Verstärkung bekommen.

Nimroy hat geschrieben:

Es stellt sich auch die Frage nach Vergütung. Du bist ja trotz allem noch freiberuflich tätig, hast also die ganzen Ausgaben für versicherung oder so am hals. zahlt dir das Unternehmen dann trotzdem deinen vollen Stundensatz? Denn nur weil du fest da bist, brauchst du ja immer noch das gleiche geld - ob du in Quark arbeitest oder leute kommandierst. Nehemne wir mal an, der Abteilungsleiter bekommt derzeit 3000 € und du müsstest aber zur Dekcung deiner Kosten 6000 € bekommen. Nehmen wir weiter mal an, du bekämst die auch. Jetzt kommt der alte AL wieder zurück und bekommt Wind von dem, was du bekommen hast. Meinst du, das ist gut fürs betriebsklima?


Aber es geht hier doch gar nicht um Geld, sondern um das Argument, dass es rechtlich nicht möglich ist. Alle Annahmen deinerseits bezüglich der Entlohnung sind rein spekulativ.

Nimroy hat geschrieben:

Als AL wirst du auch in strategische Entscheidungen des Unternehmens involviert sein. Glaubst du, als freier wirst du da unvoreingenommen entscheiden können?


Löst euch bitte von diesem Abteilungsleiter-Begriff (auch wenn ich den ins Spiel gebracht habe). Nennt es wie ihr wollt. Die Fakten sind:

Es gibt in der Firma X freiberufliche Texter. An die muss jemand die Kundenaufträge delegieren und dafür sorgen, dass Fristen eingehalten werden und der Kunde die Texte fehlerfrei bekommt (Lektorat ist also auch ein Teil dieses Jobs). Das machen derzeit zwei Festanstellte der Firma jeweils halbtags, von denen eine in den Mutterschutz geht und dafür ein Ersatz gesucht wird.


Zuletzt bearbeitet von käschdin am Mi 16.04.2008 15:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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