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Thema: [Abmahnwelle] Stadtpläne vom 08.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Abmahnwelle] Stadtpläne
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Sa 26.11.2005 15:54
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Der_Morph hat geschrieben:
Genau darauf wollte ich gerade kommen: Wie sieht es aus, wenn man aus, keine Ahnung, Map24 einen Screenshot erstellt und den (andere Farben, Linienstärke, et cetra) nachzeichnet? Man hat ja deren Kartenmaterial verwendet, was die Jungs nicht gerade zufriedener stimmen dürfte. Solche Karten sollten aber auch so genau sein, dass die ursprüngliche Quelle nicht mehr nachzuvollziehen ist?
1. Ist das Nachzeichnen generell erlaubt oder verboten?
2. Wer hat da die Beweislast, woher die Karten stammen?


1. 1:1 Nachzeichen ist nicht erlaubt - Stilisieren ist erlaubt - sprich nimm die Hauptstrassen und die 2 strassen die wichtig sind um zu dir zu kommen zeichne sie aehnlich in Freehand und gut ist

2. der Inhaber des Originals - aber das nachzuweisen ist nicht schwer
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 15:54
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Gilt das nur für "geklaute"/nachgezeichnete Stadtpläne oder allgemein für alle, auch eigens erstellte?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:01
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heav hat geschrieben:
Gilt das nur für "geklaute"/nachgezeichnete Stadtpläne oder allgemein für alle, auch eigens erstellte?


Du meinst wenn man von einem "entfremdeten" Stadtplan ausgeht und diesen noch mal "entfremdet" ?
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Der_Morph

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:02
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Mischpult hat geschrieben:
Der_Morph hat geschrieben:
Genau darauf wollte ich gerade kommen: Wie sieht es aus, wenn man aus, keine Ahnung, Map24 einen Screenshot erstellt und den (andere Farben, Linienstärke, et cetra) nachzeichnet? Man hat ja deren Kartenmaterial verwendet, was die Jungs nicht gerade zufriedener stimmen dürfte. Solche Karten sollten aber auch so genau sein, dass die ursprüngliche Quelle nicht mehr nachzuvollziehen ist?
1. Ist das Nachzeichnen generell erlaubt oder verboten?
2. Wer hat da die Beweislast, woher die Karten stammen?


1. 1:1 Nachzeichen ist nicht erlaubt - Stilisieren ist erlaubt - sprich nimm die Hauptstrassen und die 2 strassen die wichtig sind um zu dir zu kommen zeichne sie aehnlich in Freehand und gut ist

2. der Inhaber des Originals - aber das nachzuweisen ist nicht schwer


Danke für die Infos Lächel
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:03
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Mischpult hat geschrieben:
heav hat geschrieben:
Gilt das nur für "geklaute"/nachgezeichnete Stadtpläne oder allgemein für alle, auch eigens erstellte?


Du meinst wenn man von einem "entfremdeten" Stadtplan ausgeht und diesen noch mal "entfremdet" ?


Nein, wenn man den Straßenverlauf kennt und ihn aus dem Gedächtnis heraus einfach zeichnet.
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Der_Morph

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:11
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Wer sollte dir das verbieten, da benutzt du ja keine geschützte Vorlage?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:13
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heav hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
heav hat geschrieben:
Gilt das nur für "geklaute"/nachgezeichnete Stadtpläne oder allgemein für alle, auch eigens erstellte?


Du meinst wenn man von einem "entfremdeten" Stadtplan ausgeht und diesen noch mal "entfremdet" ?


Nein, wenn man den Straßenverlauf kennt und ihn aus dem Gedächtnis heraus einfach zeichnet.


da duerfte es keinen interessieren (siehe Morph)

es geht den Verlegern, die abmahnen meistens um die 1:1 Kopie bzw. 1:1 umgefaerbte Kopie und mehr nicht


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Sa 26.11.2005 16:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 26.11.2005 16:47
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Stadtpläne etc. werden von den Herausgebern in bestimmten Details mit beabsichtigen Ungereimtheiten versehen, (z.B. Verlauf von Nebenstrassen, Bebauung) deren kopieren auffällt.

Da man z.B. bei einer Anfahrtskarte in der Regel eh nur Wert auf die markanten Strassen/Kreuzungen/Orte und das Ziel legt, sollte man (der Pro macht das eh) das ganze stilisieren bis nur noch die relevanten Informationen bleiben. Das hat dann mit einem normalen Plan der ja möglichst viele Details exakt abbilden soll wenig zu tun.

So ist man vor Abmahnungen sicher
 
 
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