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Benutzer 1103
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mo 08.03.2004 15:56
Titel [Abmahnwelle] Stadtpläne |
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Moinsen.
Hab vorhin oben ja nach Stadplänen die gratis zu haben sind gefragt. Nun will ich auch mal sagen warum:
Und zwar haben wir eine Abmahnung bekommen, die laut meinen Forschungen im Netz und nach diversen Artikeln sehr obskur ist. Es geht dabei um geklaute stadtpläne oder deren Ausschnitte, seien sie auch noch so klein. Es wurden sogar regelrechte Dedektive auf komerzielle oder private nutzung dieser Karten angesetzt...schnelles Geldscheffeln für Leute die eh den ganzen Tag vorm Rechner sitzen.
Zitat: | Man hüte sich aber davor, von jenen Stadtplänen auch nur einen noch so winzig kleinen Ausschnitt ohne vorherigen Erwerb einer Euro-Cities Lizenz auf seiner Homepage abzubilden, etwa um die Lage seines Geschäftes oder seiner Werkstatt darzustellen. Andernfalls schlägt der anwaltliche Abmahnhammer erbarmungslos zu. Besonders hart bei einer sog. kommerziellen Nutzung. Wie im Anti-Abmahnungs-Forum www.netzturtles.de zu lesen ist, sind in letzter Zeit mehrere Abmahnungen der Rechtsanwälte Frömming und Partner aus Hamburg bekanntgeworden, welche im Auftrage ihrer Mandantin Euro-Cities AG tätig wurden.
Quelle: http://www.stadtplan-gratis.de
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Interessante Artikel hierzu:
http://www.stadtplan-gratis.de/Artikel_012.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/16851/1.html
http://www.abmahnwelle.de (Nicht nett von Stadtplan.net)
Soll eine kleine Warnung sein an alle die, die Vielleicht doch noch eine alte Homepage irgendwo im Netz haben, wo sie mal nen weg zur Party zeigen wollten oder Ähnliches...Google findet auch geklaute stadtpläne die schon längst nicht mehr online sind...diese werden rückwirkend abgemahnt!
Gruß
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Sa 26.11.2005 20:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.03.2004 17:06
Titel
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kleiner tipp - man darf wegen eines vergehens in .de nur einmal abgemahnt werden.
Solltest du also noch ein rückdatiertes...äh..ich mein älteres schreiben eines befreundeten anwaltes finden hast du nichts zu befürchten
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.03.2004 17:16
Titel
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Saucer hat geschrieben: | kleiner tipp - man darf wegen eines vergehens in .de nur einmal abgemahnt werden.
Solltest du also noch ein rückdatiertes...äh..ich mein älteres schreiben eines befreundeten anwaltes finden hast du nichts zu befürchten |
Das muss ich mir mal merken... Könnte nützlich sein oder mal werden.
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Benutzer 1103
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 08.03.2004 17:31
Titel
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Saucer hat geschrieben: | kleiner tipp - man darf wegen eines vergehens in .de nur einmal abgemahnt werden.
Solltest du also noch ein rückdatiertes...äh..ich mein älteres schreiben eines befreundeten anwaltes finden hast du nichts zu befürchten |
Da heißt also, wenn ich z.B. auf 5 webseiten jeweils eine Anfahrtsskizze hab, muss ich zwar alle rausnehmen, muss aber auch nur wegen einem vergehen blechen?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.03.2004 17:36
Titel
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schwampf hat geschrieben: | Da heißt also, wenn ich z.B. auf 5 webseiten jeweils eine Anfahrtsskizze hab, muss ich zwar alle rausnehmen, muss aber auch nur wegen einem vergehen blechen? |
Ich denke eher, dass dich nur ein Anwalt wegen einer Anfahrtsskizze abmahnen darf. Nicht zwei oder mehr Anwälte für eine Anfahrtsskizze/Internetseite.
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JB
Dabei seit: 09.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 10.03.2004 13:13
Titel
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So pauschal kann man das nicht sagen.
Richtig ist: Pro Verstoß grundsätzlich nur eine Abmahnung, WENN die strafbewährte Unterlassenserklärung unterzeichnet wurde. Darin liegt ja der Sinn und Zweck der ganzen Übung (natürlich neben der Bereicherung des Abmahnenden )
Wenn unterschrieben wurde, dann ist man grundsätzlich raus aus der Abmahnkiste, ABER wenn z.B. der "Ursprung allen Übels" weiter im Netz steht, dann kann natürlich noch eine Abmahnung ins Haus flattern, da der Sinn und Zweck (=unterlassen) nicht erreicht wurde.
Bei 5 Verstößen des selben Users können es also durchaus 5 Abmahnungen werden, aber nur wenn man es als Abmahnender geschickt anstellt. Man stellt beispielsweise alle 4 Wochen einen Verstoß fest und mahnt den ab *in die Luft guckt und unschuldig pfeift*...könnte ja rein theoretisch passieren...bei diesen Anwälten weiß man ja nie
Also alles nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Zuletzt bearbeitet von JB am Mi 10.03.2004 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rheingauer
Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.03.2004 13:23
Titel
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habe letztens einer nicht gerade kleinen anwaltskanzlei ein angebot zum relaunch unterbreitet. bin dafür mal bei deren seite vorbeigesurft und fand einen schön gescannten kartenausschnitt auf der seite. hab ich ins angebot das "erstellen einer anfahrtskizze" mit reingepackt und dem kunden gemailt. hinterher telefoniert, und ihn nebenbei so gefragt, wo der stadtplan den her käme. kunde: "das hat der, der das damals gemacht hat, da so reingesetzt"...
-> selbst anwälte sind da alles andere als firm.
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Benutzer 1103
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 10.03.2004 13:25
Titel
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rheingauer hat geschrieben: | habe letztens einer nicht gerade kleinen anwaltskanzlei ein angebot zum relaunch unterbreitet. bin dafür mal bei deren seite vorbeigesurft und fand einen schön gescannten kartenausschnitt auf der seite. hab ich ins angebot das "erstellen einer anfahrtskizze" mit reingepackt und dem kunden gemailt. hinterher telefoniert, und ihn nebenbei so gefragt, wo der stadtplan den her käme. kunde: "das hat der, der das damals gemacht hat, da so reingesetzt"...
-> selbst anwälte sind da alles andere als firm. |
tztz...dann können die sich ja selber abmahnen!
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