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Thema: Abmahnung berechtigt? vom 10.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abmahnung berechtigt?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.04.2009 11:50
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Naja, je nachdem, wie die Rechte vereinbart wurde, liegen die Nutzungsrechte nicht mehr bei dir. Aber das ist ein anderer Punkt.
Wenn es sich hier lediglich um Fotos handelt, die aus einem Hersteller-Stock für beide Kunden verwendet wurde, dann kann der Kunde "RS" sich aufregen wie er will. Stock bleibt Stock, und ist für jeden zugänglich und von jedem Nutzbar.
Ich sehe in den von dir zitierten Zeilen überhaupt keine argumentative Basis, auf welcher Grundlage da was angemahnt wird.

Das ist keine rechtverbindliche Aussage.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.04.2009 14:26
Titel

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stsy2k hat geschrieben:

Wenn ich einem Kunden nicht die Exklusivität garantiere, kann ich die Gestaltung noch noch einmal verwenden, oder?


Nope!

Es gibt zwar keine wirklich gesetzliche Basis die einem das grundliegend verbietet, aber im Rechtsstreit würde der Designer mit Sicherheit den kürzeren ziehen.

Ich sehe das wie Type1,
und ist inzwischen ja auch schon zweifach gesagt worden:
Wenn die Fotos vom Hersteller direkt kommen gibt es keine Rechtsgrundlage für RS die Verwendung durch, oder die Weitergabe an MC abzumahnen. Der gute Herr ist sicher einfach nur pissig dass Du für seine direkte Konkurrenz auch arbeitest, fühlt sich vielleicht in irgend einer Weise betrogen, hintergangen oder verraten, was weiß ich. Das wäre nicht selten. Aber Du als Dienstleister hast Dir in so einem Fall nichts zu Schulden kommen lassen. Einfach Füsse baumeln lassen und ab mit dem Wisch in die Tonne.

Es ist ja grundsätzlich so:
Eine Abmahnung hat erst einmal keinerlei rechtsverbindliche Aussage. Jeder Anwalt (und es muss nicht einmal ein Anwalt sein, das schindet einfach nur mehr Eindruck, das ist alles) kann jeden Deppen wegen jeder Sache abmahnen. Es gibt spezielle Abmahn-Anwälte, die tun den ganzen Tag nichts anderes. Zieht auch nur einer pro Woche den Schwanz ein und zahlt hat sich das für die schon gelohnt. Aber es gibt kein Gesetz in dem steht dass Du auf eine Abmahnung durch eine Privatperson oder einen Anwalt reagieren musst, und es hat auch keine Konsequenzen wenn Du nicht reagierst. Um durchzusetzen dass Du zahlen musst, egal worum es geht, müsste eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Die meldet sich dann schon bei Dir wenn was ist. Dann kannst Du dir überlegen ob Du reagieren willst. Verpflichtet wärst Du aber immer noch nicht. Eine Anzeige ist auch nichts anderes als eine Art formelle Beschwerde mit der Bitte dem nachzugehen. Ob die das dann machen oder ob denen das scheiss egal ist weil, Kleinigkeit, ist dann immernoch eine Sache für sich *zwinker*

Glaub mir - das ist den Gang zum Anwalt nicht wert. Kostet Dich nur unnötig Geld.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.04.2009 17:15
Titel

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Ich versteh einfach nicht, was da abgemahnt werden soll.
Hier wird für zwei verschiedene Kunden auf Stock Fotos des Herstellers zurückgegriffen.
Da ist nichts illegales dran. Die Bilder gehören nicht RS sondern dem Hersteller.
Dieser stellt die Fotos zur Verfügung. Und das nicht nur RS sondern zig Firmen, die dessen Produkte verwenden.

Das ist lächerlich.
Trumgärtner sagts ja schon: Da ist einfach nur jemand angepisst.
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Nina74
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2009
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.04.2009 08:10
Titel

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Ich danke euch erstmal für eure Antworten. Die haben mir das Osterwochenende ja doch noch ein wenig gerettet... Lächel

Ich hätte nur vor dem "einfach ignorieren" Angst...

Dieser ganze Anhang ist da ja auch noch bei:

"Namens und kraft Vollmacht meines Mandanten mahne ich Sie hierfür ab und fordere Sie auf,

1. die Weitergabe von Daten meines Mandanten unverzüglich zu unterlassen.
2. detaillierte Auskunft zu erteilen, an wen Sie welche Daten wieter gegeben haben,
3. unverzüglich alle seine Daten auf DVD zu Verfügung zu stellen und anschließend unwiederbringlich zu vernichten und diese Vernichtung an Eides statt zu erklären.
4. Auskunft darüber zu erteilen, welches Honorar Sie für die Wietergabe der Daten und die Erstellung der mc Unterlagen unter Zuhilfenahme dieser Daten haben,
5. anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichen und bis zum 15.04.2009 um 12 Uhr vorab per Fax an die Kanzlei-Faxnummer xxx zu senden.

Sie verstoßen mit der unerlaubten Weitergabe des Datenmateriales von RS und trotz vertraglicher Vereinbarung, dies nicht zu tun („Dies ist doch Ehrensache“) und mehrfacher telefonischer Versicherung eklatant gegen gesetzliche Bestimmungen.
Bis zum o. g. Zeitpunkt ist auch meine Kostennote (Netto-Betrag von 5.500 Euro) auszugleichen, da Sie meinem Mandanten aufgrund Ihrer Gesetzesverstöße zum Schadensersatz verpflichtet sind.
Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass mein Mandant mich beauftragt hat, weitere Ansprüche, z. B. auf Schadens- und Nutzungsersatz sowie strafbare Handlungen zu prüfen. "

Und bis jetzt habe ich das alles nur per Mail bekommen. Ist das überhaupt zulässig?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.04.2009 09:39
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Zulässig wohl, aber selbst rechtsanwälte raten davon ab.

http://www.finanztip.de/recht/online/a-lex39.htm

Ich glaub, da versucht einer mit seinem tennis-buddy ein wenig Geld rauszuholen. Deswegen auch die Auflage, alle Daten rauszurücken.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.04.2009 10:55
Titel

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So seh ich das auch.
Zwei Scharlatane am Start.
Ich muss mich aber raushalten, da ich von Recht im Allgemeinen eher weniger Ahnung habe.
Ich weiß nicht, ob da einfach ne nette Email reicht, oder ob man da selbst mit nem anwaltlichen Schreiben antworten sollte.

Ums mal (absolut nicht rechtsverbindlich, und meinem Halbwissen entsprungen) auf die Spitze zu treiben: Er wirft dir etwas vor was nicht stimmt. Und das könnte man vielleiccht als Verleumdung auslegen. Nur mal um die ecke gedacht. Wie gesagt, ich hab da auch einfach keine Ahnung. Aber eins weiß ich: Der Typ ist lustig.

Es geht RS oder dessen Anwalt einen Scheiß an, wie viel du mit welchen Leistungen verdienst, und für wen du Hersteller-, alos freie Fotos aus freien Stocks nutzt. Sollen sie doch mal dem Hersteller ans Bein pissen - dann hätten sie wenigstens Eier, wenngleich sie immer noch leer sind wie ausgeblasene Ostereier.


Zuletzt bearbeitet von type1 am So 12.04.2009 10:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.04.2009 11:21
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Hast du die Mail abgetippt oder kopiert? Die Fehler im Text... * Wo bin ich? *
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Nina74
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2009
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.04.2009 11:54
Titel

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stsy2k hat geschrieben:
Hast du die Mail abgetippt oder kopiert? Die Fehler im Text... * Wo bin ich? *

* Ja, ja, ja... * ... Der Text ist kopiert... Lächel

Was mich eigentlich fast noch mehr als dieses Schreiben ärgert, ist meine eigene Doofheit. Ich habe dem soviel "mal eben schnell" gemacht. OHNE was zu berechnen. Einfach mal schnell ein Foto aus Nettigkeit freigestellt. War ich BLÖD... * Ich geb auf... *
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