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Thema: Abizeitung mit Adobe Indesign Demo legal? vom 10.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abizeitung mit Adobe Indesign Demo legal?
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Autor Nachricht
svenmi
Threadersteller

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Verfasst So 10.01.2010 13:16
Titel

Abizeitung mit Adobe Indesign Demo legal?

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Wie der Titel schon ankündigt, wollte ich wissen, ob es legal ist mit der Demo von Indesign CS4 seine Abizeitung zu erstellen und nachher zur reinen Druckkostendeckung in der Schule zu verkaufen. Auf www.your-abi-kit.de wird z.B. der Tip gegeben, dass man sich die Demo laden soll und wenn diese nach 30-Tagen abgelaufen ist, einfach auf einem anderen Rechner installieren und weiterlayouten soll bis wieder 30-Tage um sind. Praktisch wäre das alles kein Problem, da mehrere Rechner vorhanden sind, nur ist es dann nachher auch legal die Zeitung zu verkaufen (wie gesagt kein Gewinninteresse lediglich Begleichung der Druckkosten)?

Beste Grüße und schon mal danke für euer Bemühen.

[edit]
Verschoben von Software - Print nach Recht.


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am So 10.01.2010 13:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics

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Verfasst So 10.01.2010 13:49
Titel

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Eigentlich ist jegliche kommerzielle Nutzung von Adobe Trial Versionen untersagt. Da ihr die Zeitung verkauft, ist das damit nicht legal.
Nur bin ich am überlegen, wie das denn überhaupt mit dem Verkauf ist. Denn ohne Gewerbe dürfte man dies nicht, ist das über die Schule gesichert?

Wenn ihr wirklich auf Nummer sicher gehen wollt, benutzt doch Scribus (OpenSource Alternative zu Adobe InDesign) und GIMP (OpenSource Alternative zu Adobe Photoshop). Ist zwar nicht ganz so angenehm in der Bedienung, aber doch ziemlich umfangreich und professionell für ein OpenSource Programm (ergo durchaus empfehlenswert).

Ansonsten würde ich wagen zu behaupten, dass, nachdem kein wirklicher kommerzieller Gebrauch vorliegt, die Nutzung von InDesign möglich wäre. Ihr könnt ja auch mal beim Adobe Support anfragen, was die dazu sagen. Dann habt ihr zu dem Thema auch eine wirklich verbindliche Aussage. Zumal der Telefonsupport nicht einmal was kostet...


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am So 10.01.2010 14:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
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Verfasst So 10.01.2010 13:50
Titel

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Smooth-Graphics hat geschrieben:
Eigentlich ist jegliche kommerzielle Nutzung von Adobe Trial Versionen untersagt.


Hallo,

bist Du Dir da echt sicher?
Hast Du eine Quelle dafür?
Gruß
Antonio
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
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Verfasst So 10.01.2010 13:55
Titel

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Man kann sich die Probleme auch herbeireden. Wahrscheinlich schickt Adobe eine SWAT-Einheit ...
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Alter: -
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Verfasst So 10.01.2010 14:02
Titel

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antonio_mo hat geschrieben:
Smooth-Graphics hat geschrieben:
Eigentlich ist jegliche kommerzielle Nutzung von Adobe Trial Versionen untersagt.

bist Du Dir da echt sicher?
Hast Du eine Quelle dafür?


Nicht mehr, nachdem ich gerade die CS4 Lizenzbestimmungen gelesen habe. Früher war das in den Bedingungen gestanden, jetzt wohl nicht mehr? Wäre interessant zu wissen.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.01.2010 14:03
Titel

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Ohne das rechtlich bewerten zu wollen, würde ich hier auch sagen: macht mal.
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chrissowa

Dabei seit: 08.11.2006
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Verfasst So 10.01.2010 14:26
Titel

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Nur so als Zusatzinfo:
http://www.video2brain.com/de/products-530.htm

Da gibts n kostenloses ID Training.
Als ich damals unsere Abizeitung gemacht habe wäre ich froh gewesen wenn es sowas gegeben hätte.
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.01.2010 15:16
Titel

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Manchmal sollte man garnicht so viel fragen - einfach machen!

Du darfst dir die Adobe Version so oft runterladen und installieren wie du willst. Nur cracken darfst du sie nicht.

Also mach mal - und für ne Abizeitung hat (so viel ich weiß) noch nie jemand ein Gewerbe angemeldet. Ich glaube das Finanzamt/Zoll würde auch nur lächeln wenn man da kommen würde. Bei Abizeitungen fällt ja normalerweise auch kein Gewinn ab sondern werden nur die Kosten gedeckt.
Der Verwaltungsaufwand wäre ja da mehr als das was das Finanzamt bekommen würde...
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