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Thema: abfindung? vom 20.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> abfindung?
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Benutzer 6563
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Verfasst Mi 20.12.2006 19:07
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...

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oke, der link war schon mal sehr aufschlussreich. ich kenne einen anwalt, den werde ich mal ungezwungen fragen. aber da dieser besagte drucker damals ja auch klagen musste (und er war länger da als ich) sieht das wohl düster aus. mal sehen ....
 
dede

Dabei seit: 29.04.2002
Ort: Köln
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.12.2006 19:19
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aber auch "nett" - so 4 Tage vorm Fest "der liebe"... naja... * Ich geb auf... *
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Benutzer 6563
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Ort: -

Verfasst Mi 20.12.2006 19:27
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nein nein, die kündigung ist bereits am 30.11. erfolgt, fristgerecht fürn 31.12., bin also ab 1.1.07 arbeitslos ....

trotzdem scheiße sowas.
 
RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
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Verfasst Do 21.12.2006 02:25
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- Zunächst ist zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz für diesen Betrieb überhaupt gilt.

Diese Frage ist nach den diversen Änderungen des KSchG und der Herauf-/Herab-/Herauf-Setzung der Mitarbeiterzahlen nicht so einfach zu entscheiden.

Lies hierzu: http://www.123recht.net/article.asp?a=7739&p=2

- Eine Abfindung kann ganz grundsätzlich nur zustehen, wenn es sich um eine rechtswidrige Kündigung handelt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss also gegen die Auswahlkriterien (Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) verstoßen worden sein.
Bei einem jungen Mitarbeiter ist das kaum möglich.

- Eine rechtmäßige Kündigung hat keinen Abfindungsanspruch zur Folge.

Noch ein ganz wichtiger Tipp: Sofort nach Zugang der Kündigung bei der Agentur für Arbeit als neuer "Kunde" melden. Für jeden versäumten Tag wird das Arbeitslosengeld gekürzt. <-- Schuld!
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Benutzer 6563
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 21.12.2006 08:02
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klar, bei der agentur für arbeit (ha ha) war ich noch am tag der kündigung, da släuft bereits alles. also so wie sich das anhört werd eich mir sogar den gang zum anwalt sparen können, dnen ich bin jung, innerhalb der frsit gekündigt wurdne und aus wirtschaftlichen gründen weil der betreib pleite geht - was der chef ja bestimmt belegen kann. schade eigentlich .....
 
Rari

Dabei seit: 02.11.2005
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 21.12.2006 08:06
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Du solltest bedenken: Wenn Du eine Abfindung erhältst, gilt das im Normalfall als einvernehmliche Kündigung. Dann kriegst Du von der "Agentur" eine dreimonatige Sperre. Wenn man also eine Abfindung erhält, sollte diese immer so hoch sein, dass Du auch 3 Monate davon leben kannst... ausser natürlich, Du hast schon einen neuen Job.
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Ludicrous

Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.12.2006 08:26
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Rari hat geschrieben:
Du solltest bedenken: Wenn Du eine Abfindung erhältst, gilt das im Normalfall als einvernehmliche Kündigung. Dann kriegst Du von der "Agentur" eine dreimonatige Sperre. Wenn man also eine Abfindung erhält, sollte diese immer so hoch sein, dass Du auch 3 Monate davon leben kannst... ausser natürlich, Du hast schon einen neuen Job.


quatsch. dir werden nicht pauschal 3 monate abgezogen! das wäre doch viel zu einfach für deutschland! *bäh*

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Alg.html

aber wie auch immer. geh zum anwalt und der kann dir sofot sagen wie es aussieht.
das was hier steht ist ein gefährliches halbwissen, was wenns hochkommt 5 min gegoogel wurde.

nach meiner erfahrung hat man immer gute chancen nen paar euro zu bekommen, weil sich so kleine firmen eigentlich immer einen formfehler erlauben. da reicht ein falscher satz in der kündigung und schon isse nicht mehr wirksam.
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Rari

Dabei seit: 02.11.2005
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 21.12.2006 09:02
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Ludicrous hat geschrieben:

quatsch. dir werden nicht pauschal 3 monate abgezogen! das wäre doch viel zu einfach für deutschland! *bäh*


Danke.
Soviel dann zur zuverlässigkeit von WiSo-Lehrern Meine Güte!
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