Frank Münschke
Forums-Papa Threadersteller
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 03.08.2012 15:36
Titel Abdruck von Zeitungs-/Zeitschriftenartikeln als Presseschau& |
|
|
Da ich für mehrere Verbände arbeite(n darf, muss, kann), kommt es recht häufig vor, dass nach oder vor Veranstaltungen in den Vereinszeitschriften "Presseschauen" mit jeweiligem Nachweis der Quelle und des Datums abgedruckt werden. Einer meiner Kunden hat mich deswegen angesprochen, er habe gehört, dass das nicht (mehr) rechtens sei.
Zu den Abdrucken:
Diese bestehen aus Bild- und Textmaterial, das vorher im Rahmen einer Pressemappe von uns zur Verfügung gestellt wurde. Die (besonderen) Verbreitungsrechte sind mit den jeweiligen Text- oder Bild-Quellen abgeklärt und werden über eine Pauschale abgegolten. Das Weiterreichen des Materials erfolgt immer mit präziser Angabe des Urhebers (inkl. Kontaktdaten) und ist immer beschränkt auf Veröffentlichungen zu dem Thema der Pressemappe. Wenn eine weitere Nutzung gewünscht wird, geben wir diese Anfrage an die Urheber weiter ...
Wenn es Abdrucke sind, bei denen eigene Fotografen, resp. eigene Journalisten Urheber sind, erfolgt eine Rücksprache mit den Betreffendenm resp. der betreffenden Zeitungs/-schrift ...
--
Sieht jemand in der Runde bei diesem Vorgehen Probleme?
|
|