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Thema: Ab wieviel Prozent ist jemand Scheinselbstständig? vom 23.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ab wieviel Prozent ist jemand Scheinselbstständig?
Autor Nachricht
Aaxxon
Threadersteller

Dabei seit: 28.06.2006
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.03.2009 16:20
Titel

Ab wieviel Prozent ist jemand Scheinselbstständig?

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Hi Ihr Lieben,
mal eine Frage: Wenn ein Freiberulfer/Freelancer/ oder Selbstständiger (KEINE GMBH!!) , juristisch gesehen eine Einzelperson für uns immer wieder arbeitet, ab wieviel Prozent im Jahr gilt er ungefähr als Scheinslebstständig?
Weil wir haben grade ein Fall vorliegen, der uns eventuell richtig Geld kosten kann. Git es hierfür eine Fausregel? oder sagt man ab 50,60 75 Prozent oder ist das Abhängig von der Laune des Finanzbeamten? Wer weiss Rat?

Danke schonmal im Voraus.

Grüße Aaxxon
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.03.2009 16:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

5/6 von einem Auftraggeber. Genauer stehts hier:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
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