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Verfasst Mo 23.04.2007 13:22 Titel
sobald du etwas gewerbsmäßig verkaufst (und das is auch bei 10 schon der fall) musst du das ganze auf ordentliche füße stellen - also sprich ein gewerbe anmelden.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 23.04.2007 13:39 Titel
DanDeRoon hat geschrieben:
das heißt ich meld das ding an und fertig? Denk mal so einfach ist nicht... die wollen ja bestimmt dann irgendwann auch sehen ob Gewinn abfällt? Und wenn dieses dann nicht der Fall ist?
du meldest dein gewerbe an. dann krichste ne steuernummer und krichst nen schrieb vom finanzamt, wo du die zu erwartenden einnahmen angibst. du kannst nun ein normales gewerbe anmelden oder ein kleingewerbe. vorteil beim kleingewerbe ist, das du keine umsatzsteuer ausweisen musst und damit keinen stress hast (kannst aber im gegensatz dazu auch keine bei anschaffungen absetzen). dann machst du einmal im jahr ne steuererklärung wo du einnahmen und ausgaben angibst.
wenn du keinen umsatz machst oder gar negativen gewinn (= verlust) ist das erstmal nich so wild. zumindest die ersten ich glaub 2 oder 3 jahre nicht. wenn dann immer noch nichts passiert - umsatztechnisch - wird dir das finanzamt wohl liebhaberei unterstellen und dir dein gewerbe entziehen.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 23.04.2007 16:29 Titel
fullpowertrip hat geschrieben:
Denk aber bei dem ganzen Spaß auch dran, daß z.B. deine Krankenkassenbeiträge erheblich steigen (zumindest bei der gesetzlichen)
was is das denn für ein schmarrn? wenn jemand ein nebengewerbe anmeldet und seine haupteinnahmequelle ein normales angestelltenverhältnis ist, ändert sich an der krankenversicherung mal überhaupt nix! das kommt nur zum tragen, wenn man mit der selbständigkeit seinen lebensunterhalt verdient. aber nich als nebenerwerb!
Dabei seit: 24.03.2007 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 23.04.2007 16:37 Titel
wieviel umsatz erwartest du denn? und hast du einen hauptjob?
den das sind schon wichtige dinge um zu ermitteln was du brauchst.
ich denke in deinem fall kommt ein kleingewerbe in betracht.
wobei es noch die möglichkiet der privatrechnung gibt, diese einnahmen musst dann am jahresende über GSE angeben.
da musst dann auch eine einnahmen/ausgaben erklärung beilegen.
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