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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2018 08:27
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Ich berechne immer 19%.
Hat sich in 30 Jahren noch kein Kunde oder das Finanzamt beschwert. |
Bin zwar noch keine 30 Jahre dabei, aber ebenso handhabe ich das auch, hat sich noch nie ein Steuerberater oder ein Amt drüber beschwert.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2018 09:50
Titel
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mike55 hat geschrieben: | Außerdem zahlen die Kunden zu hohe Mehrwertsteuern, ihnen fehlt das Geld dann unter Umständen woanders, z.B. für weitere Designaufträge." |
Dieses Argument ist dünn wie Seidenpapier.
Und wenn ein Kunde tatsächlich dieses Problem haben sollte, weiss ich nicht, ob ich möchte, dass er mein Kunde ist.
Der kann dann womöglich auch bestehende Rechnungen nicht begleichen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 19.02.2018 10:10
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Nefliete hat geschrieben: | Rechnest du überwiegend mit 19% (Hauptleistug) ab, kann dir schnell die Freiberuflichkeit flöten gehen. |
Wie kommst du darauf?
Ich bin seit 1995 selbständig und keiner meiner Steuerberater hat das so gesehen.
Solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehe, geht auch mein Freiberuflerstatus nicht flöten. |
Das ist die Willkür des Finanzamtes. Denn das Finanzamt (habe in 3 Städten gewohnt und 3 untersch. Aussagen bekommen) geht bei einer freiberuflichen Tätigkeit von 7% aus. Rechnest du überwiegend mit 19% ab, so besteht der verdacht auf eine gewerbliche Tätigkeit. Der Steuerberater ist dabei unerheblich, das Finanzamt deiner Stadt gibt den Ton an. Vlt hast du bisher auch einfach Glück gehabt oder die Gemeinde ist locker drauf. Ich habe in meinen 18 Jahren andere Erfahrungen gemacht und auch andere Aussagen vom Finanzamt bekommen. Wie gesagt, es kann von Stadt zu Stadt anders gehandhabt werden.
Außerdem müsstest du ja alle Arbeiten die mit Nutzungsrechten verkauft werden mit 7% an den Kunden abgeben. Also kannst du nicht alles mit 19% abrechnen.
Edit: Habe ich vergessen. Wir reden hier von Grafikdesign/Illustration.
Zuletzt bearbeitet von am Mo 19.02.2018 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2018 10:11
Titel
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100% aller meiner Kunden reichen die MWST/UST schlicht weiter, dass dadurch ein Nachteil für irgendwen entstünde halte ich für ein Gerücht. Mal davon ab, dass ich nicht als Mediengestalter arbeite, wie oft kommt es wohl dazu, dass ein Mediengestalter für Privatkunden arbeitet? Ob nun Websites, oder Visitenkarten, oder oder, der Großteil der Aufträge wird doch nicht privater natur und damit absetzbar sein?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 19.02.2018 10:12
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SL-Design hat geschrieben: | mike55 hat geschrieben: | Außerdem zahlen die Kunden zu hohe Mehrwertsteuern, ihnen fehlt das Geld dann unter Umständen woanders, z.B. für weitere Designaufträge." |
Dieses Argument ist dünn wie Seidenpapier.
Und wenn ein Kunde tatsächlich dieses Problem haben sollte, weiss ich nicht, ob ich möchte, dass er mein Kunde ist.
Der kann dann womöglich auch bestehende Rechnungen nicht begleichen. |
Vorallem ist dem Kunden das ja egal, solange er sie verrechnen kann.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2018 10:24
Titel
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eben ... da ich z.B. für einige NGOs und andere gemeinnützige Organisationen arbeite, die das nicht "weiterreichen" können, auchte ich schon sehr genau darauf, was ich wem in Rechnung stelle. Aber meine Tätigkeiten sind sowieso nie KSK-relevant (da GmbH) ...
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