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Thema: 7% oder 19% MWST als KSK Mitglied vom 15.02.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 7% oder 19% MWST als KSK Mitglied
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mike55
Threadersteller

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Verfasst Do 15.02.2018 15:17
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7% oder 19% MWST als KSK Mitglied

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Hallo zusammen.

Ich (freiberuflicher Mediengestalter) bewerbe mich gerade bei der Künstlersozialkasse, wofür ich Rechnungen einreichen muss. Jetzt stehe ich vor der Frage: Weiterhin 19% MWST auf auch künstlerische Leistungen veranschlagen oder künftig lieber korrekt 7%?

Pro 19%:
+ Keine MWST Rückzahlungen bei Streitfällen, die dann noch nicht 7% gewesen wären
--> Die müsste man wohl im schlimmsten Fall aus der eigenen Tasche leisten. *Schnief*

Kontra 19% bzw. pro 7%:
+ KSK könnte eigene 19% Einstufung als Indiz für NICHT-künstlerische Arbeit sehen und mich rauswerfen bzw. gar nicht annehmen. *Schnief*

Frage1 (v.a. an KSK Mitglieder):
• Wie handhabt ihr das mit dem Mehrwertsteuersatz? Immer 19% oder wo angebracht 7%?
Seht ihr das Risiko, dass die KSK sich am 19% MWST Satz stört?

------------

Frage 2 (an die, die 7% ausweisen):
Wie räumt ihr Euren Kunden das Urheberrecht ein?

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt ja laut UStG, §12 Abs. 2, Punkt 7c bei
"Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben."

Laut diesem Anwalt soll man z.B bei Fotoleistungen folgenden Satz auf seine Rechnungen schreiben:
„Einräumung von einfachen / ausschließlichen Nutzungsrechten, wie im Angebot vom … näher festgelegt, an Fotos von … zu Werbezwecken / zur Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, auf Webseiten etc.”
Fotorecht-seiler.eu


Zuletzt bearbeitet von mike55 am Do 15.02.2018 15:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mialet

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Verfasst Do 15.02.2018 15:55
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Das ist dann wie beim Lebensmitteleinkauf ... auf einen Teil der Waren entfallen 7% auf andere 19%.

Du wirst also in deinen Rechnungen die Posten nach Urheberrechtsbezogenen Abgaben, also z.B. die zu entgeltenden Nutzungsrechte an deinem Schaffen separat aufführen müssen. Und Stundensätze für handwerkliche Tätigkeiten (Reinzeichnung, Textkorrekturen, Druckdatenerstellung, Datenverarbeitung, ...), Material, Spesen und anderes mit 19% ausweisen müssen.


Zuletzt bearbeitet von Mialet am Do 15.02.2018 16:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

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Verfasst Do 15.02.2018 18:05
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Ich berechne immer 19%.
Hat sich in 30 Jahren noch kein Kunde oder das Finanzamt beschwert.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 16.02.2018 09:26
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Deine Umsatzsteuer ist doch unabhängig von der Mitgliedschaft. Die Problematik liegt weniger in der Versicherung als an deinem Status. Rechnest du überwiegend mit 19% (Hauptleistug) ab, kann dir schnell die Freiberuflichkeit flöten gehen. Der KSK ist egal, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist. Für die zählt alleine deine erbrachte Leisung.

Zum Urheberrecht: Das räumst du deinem Kunden ja nicht ein, sondern nur die Nutzungsrechte und die mit 7%. Je nach Auftrag, sollten die Nutzungsrechte schon konkret im Angebot definiert sein. Allein auf der Rechnung haben sie keine Gültigkeit.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 16.02.2018 09:30
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Nefliete hat geschrieben:
Rechnest du überwiegend mit 19% (Hauptleistug) ab, kann dir schnell die Freiberuflichkeit flöten gehen.

Wie kommst du darauf?
Ich bin seit 1995 selbständig und keiner meiner Steuerberater hat das so gesehen.
Solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehe, geht auch mein Freiberuflerstatus nicht flöten.
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Layouter

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Verfasst Fr 16.02.2018 11:39
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Ich war von 2002 bis Mitte 2017 Freiberufler und habe alle Leistungen mit 19% abgerechnet.
War nie ein Problem mit der KSK oder den Finanzamt.
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mike55
Threadersteller

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Fr 16.02.2018 18:52
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Vielen Dank für Eure Antworten.

Hatte denn schon jemand Probleme bekommen, weil er immer 19% MWST erhebt?
Mit Finanzamt, KSK, Freiberuflicher Einstufung oder sonst was?

An die 7% Befürworter:
Wie lautet Eure konkrete Formulierung für die Einräumung der Nutzungsrechte (auf Angeboten/ Rechnungen) ?

Hätte eigentlich gedacht, dass es zu der Formulierung belastbare Infos im Web gibt. Aber selbst die AGD überarbeitet zu dem Thema wohl gerade ihre Artikel.
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mike55
Threadersteller

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Verfasst Fr 16.02.2018 19:25
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Das ist zumindest der aktuelle Stand der AGD zu IMMER 19%:

"Viele Kolleginnen und Kollegen reagieren auf das Dilemma indem sie grundsätzlich 19 % auf ihre Rechnungen schreiben. Dagegen sind im Prinzip nur zwei Dinge einzuwenden: Abrechnungen mit 7 % untermauern (wenn auch eher atmosphärisch als rechtlich) den freiberuflichen Status der Designer. Außerdem zahlen die Kunden zu hohe Mehrwertsteuern, ihnen fehlt das Geld dann unter Umständen woanders, z.B. für weitere Designaufträge."

https://agd.de/handbuch/steuern-versicherungen/steuer-klassiker-neu-bewertet

Wird aber wie gesagt wohl überarbeitet das Thema ...
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