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Thema: 7% oder 16% Umsatzsteuer? vom 19.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 7% oder 16% Umsatzsteuer?
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norritt
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2005
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Verfasst Sa 19.02.2005 12:06
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7% oder 16% Umsatzsteuer?

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Hallo Zusammen,

ich biete seit ca. 1 Jahr diverse grafische Leistungen für digitale Medien als Freiberufler an. Auf Grundlage des "Ratgeber Freie" von ver.di habe ich durchgehend 7% Mwst. berechnet. Da es sich um keine banalen Gestaltungen eines Balkendiagramms sondern durchaus um hochwertige Foto-Montagen, Illustrationen und Websites handelt.

Doch nun muss ich in der aktuellen Ausgabe "Recht für Kreative 2005" aus dem galileo design Verlag lesen, dass generell 16% in der Abrechnung veranschlagt werden müssen und nur 7% bei der Nutzungsrechte Vergabe zugelassen sind.

Das Finanzamt hat seinerzeit meine freiberufliche Tätigkeit in diesem Sinne akzeptiert - nach langem hin und her, da ich zu diesem Zeitpunkt weder eine Ausbildung noch Studienabschluss vorlegen konnte.


Heißt das, dass ich meine Rechnung aufsplitten muss nach "Erstellungskosten" und anschließender "Nutzungsgenehmigung"? Waren meine bisherigen Rechnungen falsch und muss ich jeweils 9% Umsatzsteuer an das Finanzamt nachzahlen?

Wie macht ihr das?

Zu einem Steuerberater bin ich noch nicht gegangen, werde es aber wohl in den nächsten Tagen endgültig mal machen mussen.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
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Dsein

Dabei seit: 23.08.2004
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.02.2005 12:20
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Au weia!
kommt darauf an wie dich das finanzamt als freiberufler eingestuft hat.
ich musste immer den vollen umsatzsteuersatz mit 16% ausweisen,
allerdings war das noch vor über 4 jahren.
jetzt gibt es ganz andere regelungen, 'n freund von mir hat sich ende
letzten jahres selbstständig gemacht und muss gar keine umsatzsteuer
ausweisen. darf sie somit aber auch nicht auf seinen rechnungen ziehen!

vermutlich wirst du die 9% je rechnung aus eigener tasche ans finanzamt
zahlen müssen. aber bin mir nicht wirklich sicher. am besten steuerberater
in anspruch nehmen oder direkt beim finanzamt fragen.

31.05.2005 is wieder zahltag * Ich muß mich mal kurz übergeben... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.02.2005 12:24
Titel

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das ist das problem, das einige freiberufler betrifft, die in diesem bereich arbeiten... die grenze zwischen freiberuflicher tätigkeit (gestaltung) und gewerbsmäßiger tätigkeit (z.b. webhosting, weitergabe von druckkosten etc.) sind hier nicht genau definiert und ich habe manchmal das gefühl, das finanzamt geht bei entscheidungen diesbezüglich etwas willkürlich vor...

ich würde an deiner stelle auf nummer sicher gehen und generell 16 % berechnen. die meisten deiner kunden werden sowiso selbst gewerbetreibend sein und können die mwst vom finanzamt zurückfordern - somit ist es denen erstmal egal ob 7 oder 16 %. grundsätzlich kann das finanzamt bei einer entscheidung, das leistungen mit 16 % hätten abgerechnet werden müssen, die mwst auch noch jahre später nachfordern.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 19.02.2005 12:26
Titel

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7% imho nur bei redaktionellen Sachen, Zeitschriften und Zeitungen
mit Nachrichten und allg. informellem Anteil sowie bei der Kalkulation
von Nutzungsrechten. Ansonsten bei allem 16%.

Hab ich noch nie gehört mit den 7% *Huch*
Da wirst du, wie schon geschrieben, selber draufzahlen müssen. Das
ver.di diese Auskunft gegeben hat, kann ich mir gar nicht vorstellen.
Zumal du dich vorher als Freiberufler eh beim FA anmelden musst
und dort die Sätze direkt erfährst.

* Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Sa 19.02.2005 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blade236

Dabei seit: 23.02.2007
Ort: Wild Southwest
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 12:39
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Hallo,

da mich das Thema auch interessiert, wollt ichs nochmal aufgreifen. Stimmen die Aussagen nach der langen Zeit immer noch oder hat sich das verändert?

Viele Grüße
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 12:56
Titel

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naja bis auf die tatsache das der steuersatz von 16 auf 19 % erhöht wurde eigentlich nich grundlegend viel Lächel
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Blade236

Dabei seit: 23.02.2007
Ort: Wild Southwest
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 13:14
Titel

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Grins ok, das hab ich mitbekommen.

Doch noch eine Frage dazu.
Haltet ihr das für machbar, dass ich dann für die Gestaltung 20% vom Gesamtpreis anrechne (mit 19% MwSt.) und dann die restlichen 80% als Nutzungsrechte abrechne im Sinne von 7% MwSt.?

Bei Geschäftskunden ist es ja sicherlich kein Problem, dass man sich keine Gedanken macht und 19% ansetzt. Aber wenn man Arbeiten für einen Privatkunden macht, ist das sicherlich ein ko-Kriterium, wenn er den Preis mit den vollen 19% bezahlt. Und nebenbei finde ich die Überlegungen von irgendwelchen Politikern/Gewerkschaften für witzlos, wenn die Handwerker auf 7% gesetzt würden, während wir Gestalter noch mehr unter der Krise leiden müssen und volle 19% ansetzen müssen. Das nur mal so am Rande *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Blade236 am Fr 26.06.2009 13:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 26.06.2009 14:56
Titel

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Blade236 hat geschrieben:
wenn die Handwerker auf 7% gesetzt würden, während wir Gestalter noch mehr unter der Krise leiden müssen


*Huch* Gestalter leiden also mehr unter der Krise als die gute deutsche Handwerkerzunft? So, so...
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