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Thema: 50% lassen auf sich warten vom 14.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 50% lassen auf sich warten
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Benutzer 84499
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Verfasst Mo 14.09.2009 21:47
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50% lassen auf sich warten

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Hallo,

ich arbeite derzeit an einem Buch. 50% des Lohns wurden mir zum Zwischentermin bereits gezahlt.
Weitere 50% sollten - laut Werkvertrag - zur Fertigstellung (Ende August 09) bezahlt werden.

Nun ist es leider so, dass der - vertrauenswürdige - Auftraggeber mit den Texten zum Buch nicht aus dem Arsch kommt.
Und so wird das Buch wohl im erst im November/Dezember fertig.

Soll ich eine Nachbesserung des Vertrages verlangen? Es handelt sich um 1500€, die noch ausstehen.

Vielen Dank im Voraus
 
Nimroy
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Verfasst Mo 14.09.2009 23:31
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Nicht Nachbesserung. Aber frag ihn doch mal freundlich und vor allem schriftlich, er möchte zum Lieferzeitpunkt der Texte und zu dem dir ausstehenden Honorar verbindlic h und schriftlich Stellung nehmen.

Alles besser, als direkt irgendwas juristisches aus dem hut zu zaubern
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Benutzer 84499
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 06.10.2009 15:44
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Re: 50% lassen auf sich warten

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Emperle hat geschrieben:
ich arbeite derzeit an einem Buch. 50% des Lohns wurden mir zum Zwischentermin bereits gezahlt. Weitere 50% sollten - laut Werkvertrag - zur Fertigstellung (Ende August 09) bezahlt werden.

Soll ich eine Nachbesserung des Vertrages verlangen? Es handelt sich um 1500€, die noch ausstehen.


So wie es aussieht, geht das Buch nun wohl erst Mitte 2010 in den Druck, Texte fehlen immer noch.
Gerade mit dem Auftraggeber telefoniert, er meinte nur, ich soll mir keine Sorgen machen.

Was wäre, wenn es hart auf hart kommt? Ich habe da Bedenken bei einem Vertrag, der dann ja schon seit rund einem Jahr abgelaufen wäre.
 
Nimroy
Community Manager

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Verfasst Di 06.10.2009 15:46
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D hast schon wieder den Fehler gemacht, da nichst schriftliches in der Hand zu haben. Und an meinen Rat scheinst du dih auch nicht gehalten zu haben
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EHST
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Verfasst Di 06.10.2009 15:47
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Wenn DU das Buch bisher nicht fertiggestellt hast, kannst Du auch nicht das volle Geld bekommen. So sehe ich das jetzt erstmal. Wenn die Texte fehlen, kannst Du diese auch noch nicht gesetzt haben, richtig?
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Nimroy
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Verfasst Di 06.10.2009 15:50
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EHST hat geschrieben:
Wenn DU das Buch bisher nicht fertiggestellt hast, kannst Du auch nicht das volle Geld bekommen. So sehe ich das jetzt erstmal. Wenn die Texte fehlen, kannst Du diese auch noch nicht gesetzt haben, richtig?


Ja, aber eben nicht selbstverschuldet, sondern durch Fremdverschulden.
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EHST
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Verfasst Di 06.10.2009 15:51
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Natürlich. Andererseits hat er aber auch nicht die volle Arbeit geleistet, also kann er dafür ja auch keinen Lohn verlangen.
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Nimroy
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Verfasst Di 06.10.2009 15:52
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Richtig. Jetzt gilt es eine Regelung zu finden, die eine unverschuldete Unmöglichkeit der Leistungserbringung klärt.
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